§ 1 GMO-VO (weggefallen)

Gas Monitoring-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
Diese Verordnung regelt die zur Erfüllung der Überwachungsaufgaben auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft in § 131 Abs. 1 GWG 2011§ 1 GMO-VO erforderlichen Erhebungsmasse, -einheiten und -merkmale, Merkmalsausprägung, Datenformat, Häufigkeit, Zeitabstände und Verfahren der laufenden Datenerhebung und bestimmt den auskunftspflichtigen Personenkreis(weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.2016
Diese Verordnung regelt die zur Erfüllung der Überwachungsaufgaben auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft in § 131 Abs. 1 GWG 2011§ 1 GMO-VO erforderlichen Erhebungsmasse, -einheiten und -merkmale, Merkmalsausprägung, Datenformat, Häufigkeit, Zeitabstände und Verfahren der laufenden Datenerhebung und bestimmt den auskunftspflichtigen Personenkreis(weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen.

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