§ 1 GLVO (weggefallen)

Giftliste-Verordnung 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.08.2015 bis 31.12.9999
§ 1 GLVO (1weggefallen) Die im Anhang enthaltenen Listen (Teil 1 und Teil 2) sehr giftiger und giftiger Stoffe werden als Giftliste kundgemachtseit 14.08.2015 weggefallen.

(2) Die Giftliste enthält nur Stoffe mit den gefährlichen Eigenschaften “sehr giftig” und “giftig”. Stoffe, die ausschließlich auf Grund ihrer gefährlichen Eigenschaften “krebserzeugend”, fortpflanzungsgefährdend” oder “erbgutverändernd” mit dem Wort “giftig” und dem Symbol des Totenkopfs zu kennzeichnen sind, sind in der Giftliste nicht enthalten.

Stand vor dem 13.08.2015

In Kraft vom 08.02.2003 bis 13.08.2015
§ 1 GLVO (1weggefallen) Die im Anhang enthaltenen Listen (Teil 1 und Teil 2) sehr giftiger und giftiger Stoffe werden als Giftliste kundgemachtseit 14.08.2015 weggefallen.

(2) Die Giftliste enthält nur Stoffe mit den gefährlichen Eigenschaften “sehr giftig” und “giftig”. Stoffe, die ausschließlich auf Grund ihrer gefährlichen Eigenschaften “krebserzeugend”, fortpflanzungsgefährdend” oder “erbgutverändernd” mit dem Wort “giftig” und dem Symbol des Totenkopfs zu kennzeichnen sind, sind in der Giftliste nicht enthalten.

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