§ 3a KAVO (weggefallen)

Kapitalanlageverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999
§ 3a KAVO (1weggefallen) § 3b gilt nur für Versicherungsunternehmen, die ausschließlich die Rückversicherung betreibenseit 01.01.2016 weggefallen.

(2) § 3 ist für Versicherungsunternehmen, die ausschließlich die Rückversicherung betreiben, nicht anzuwenden.

Stand vor dem 31.12.2015

In Kraft vom 10.12.2007 bis 31.12.2015
§ 3a KAVO (1weggefallen) § 3b gilt nur für Versicherungsunternehmen, die ausschließlich die Rückversicherung betreibenseit 01.01.2016 weggefallen.

(2) § 3 ist für Versicherungsunternehmen, die ausschließlich die Rückversicherung betreiben, nicht anzuwenden.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten