§ 14 GMO-VO (weggefallen)

Gas Monitoring-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
Jeweils für den Zeitraum vom 1§ 14 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. Jänner bis 30. Juni, vom 1. Juli bis 31. Dezember des Berichtsjahres sind von den Versorgern die verrechneten durchschnittlichen mengengewichteten Energiepreise für nicht leistungsgemessene Endverbraucher in Euro cent/kWh, ohne Steuern und Abgaben, jeweils getrennt nach Kundengruppen zu melden.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.2016
Jeweils für den Zeitraum vom 1§ 14 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. Jänner bis 30. Juni, vom 1. Juli bis 31. Dezember des Berichtsjahres sind von den Versorgern die verrechneten durchschnittlichen mengengewichteten Energiepreise für nicht leistungsgemessene Endverbraucher in Euro cent/kWh, ohne Steuern und Abgaben, jeweils getrennt nach Kundengruppen zu melden.

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