§ 12 ASV 2008 (weggefallen)

Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.04.2016 bis 31.12.9999
(1) Anhang XVIII enthält den Text oder die Adresse für die elektronische Zugänglichkeit von Beschlüssen oder Entscheidungen der Europäischen Kommission (Artikel§ 12 der Aufzüge-RichtlinieASV 2008 (weggefallen) oder des Ausschusses für Aufzüge (Artikel 6 Absatz 3 Aufzüge-Richtlinie) oder für andere Informationen, die für die Anwendung und Durchführung dieser Verordnung (bzwseit 19.04.2016 weggefallen. der Aufzüge-Richtlinie) besonders relevant sind.

(2) Änderungen des Anhangs XVIII erfolgen durch Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit im Bundesgesetzblatt.

Stand vor dem 18.04.2016

In Kraft vom 30.07.2008 bis 18.04.2016
(1) Anhang XVIII enthält den Text oder die Adresse für die elektronische Zugänglichkeit von Beschlüssen oder Entscheidungen der Europäischen Kommission (Artikel§ 12 der Aufzüge-RichtlinieASV 2008 (weggefallen) oder des Ausschusses für Aufzüge (Artikel 6 Absatz 3 Aufzüge-Richtlinie) oder für andere Informationen, die für die Anwendung und Durchführung dieser Verordnung (bzwseit 19.04.2016 weggefallen. der Aufzüge-Richtlinie) besonders relevant sind.

(2) Änderungen des Anhangs XVIII erfolgen durch Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit im Bundesgesetzblatt.

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