§ 15 GMO-VO (weggefallen)

Gas Monitoring-Verordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
Jeweils für das Kalenderjahr sind von den Verteilernetzbetreibern als monatliche Werte zu melden:

1.

Anzahl der nicht erfolgreich abgeschlossenen Wechsel nach Netzebenen und Kundengruppen sowie Gründe der Ablehnung sowie Versorgern;

2.

Zahl der Neuanschlüsse (Neuanlagen) inklusive der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer in Tagen, getrennt nach Netzebenen;

3.

durchgeführte Wartungs- und Reparaturdienste und benötigter Zeit in Stunden, getrennt nach Netzebenen;

4.

Anzahl und Dauer in Minuten der geplanten Versorgungsunterbrechungen inklusive Anzahl der davon betroffenen Endverbraucher, getrennt nach Netzebenen;

5.

Anzahl und Dauer in Minuten der ungeplanten Versorgungsunterbrechungen getrennt nach Ursache und Anzahl der davon betroffenen Endverbraucher, getrennt nach Netzebenen sowie nach Eigen- oder Fremdverschulden (falls festgestellt);

6.

Anzahl der Kundenbeschwerden und -anfragen von nicht leistungsgemessenen Kunden sowie die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Beschwerden von nicht leistungsgemessenen Kunden in Arbeitstagen. Die Aufschlüsselung des Gegenstands der Anfragen und Beschwerden erfolgt jeweils zumindest in den Kategorien:

a.

Verrechnungsrelevante Anfragen/Beschwerden;

b.

Technische Anfragen/Beschwerden;

c.

Sonstige Anfragen/Beschwerden.

§ 15 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.2016
Jeweils für das Kalenderjahr sind von den Verteilernetzbetreibern als monatliche Werte zu melden:

1.

Anzahl der nicht erfolgreich abgeschlossenen Wechsel nach Netzebenen und Kundengruppen sowie Gründe der Ablehnung sowie Versorgern;

2.

Zahl der Neuanschlüsse (Neuanlagen) inklusive der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer in Tagen, getrennt nach Netzebenen;

3.

durchgeführte Wartungs- und Reparaturdienste und benötigter Zeit in Stunden, getrennt nach Netzebenen;

4.

Anzahl und Dauer in Minuten der geplanten Versorgungsunterbrechungen inklusive Anzahl der davon betroffenen Endverbraucher, getrennt nach Netzebenen;

5.

Anzahl und Dauer in Minuten der ungeplanten Versorgungsunterbrechungen getrennt nach Ursache und Anzahl der davon betroffenen Endverbraucher, getrennt nach Netzebenen sowie nach Eigen- oder Fremdverschulden (falls festgestellt);

6.

Anzahl der Kundenbeschwerden und -anfragen von nicht leistungsgemessenen Kunden sowie die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Beschwerden von nicht leistungsgemessenen Kunden in Arbeitstagen. Die Aufschlüsselung des Gegenstands der Anfragen und Beschwerden erfolgt jeweils zumindest in den Kategorien:

a.

Verrechnungsrelevante Anfragen/Beschwerden;

b.

Technische Anfragen/Beschwerden;

c.

Sonstige Anfragen/Beschwerden.

§ 15 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten