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Mit Inkrafttreten dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 175/2012 tritt § 8 der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung, BGBl. II Nr. 441/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 68/2008, außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 175 aus 2012, tritt Paragraph 8, der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 441 aus 2002,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 68 aus 2008,, außer Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 175/2012 tritt § 8 der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung, BGBl. II Nr. 441/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 68/2008, außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 175 aus 2012, tritt Paragraph 8, der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 441 aus 2002,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 68 aus 2008,, außer Kraft.