§ 6 BKVO

Beikostverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.05.2012 bis 31.12.9999
Paragraph 6,

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 175/2012 tritt § 8 der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung, BGBl. II Nr. 441/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 68/2008, außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 175 aus 2012, tritt Paragraph 8, der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 441 aus 2002,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 68 aus 2008,, außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.05.2012 bis 31.12.9999
Paragraph 6,

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 175/2012 tritt § 8 der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung, BGBl. II Nr. 441/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 68/2008, außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 175 aus 2012, tritt Paragraph 8, der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 441 aus 2002,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 68 aus 2008,, außer Kraft.

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