Fernwärmeförderungsgesetz (FWFG) Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 1.Paragraph eins, Dem einzelnen Anspruchsberechtigten steht monatlich eine Zuschussleistung in der Höhe von 10 Euro zu.(1a)Absatz eins aDem einzelnen Anspruchsberechtigten steht monatlich ein Pauschalbetrag in der Höhe von € 140,00 als anrechenbarer Wohnungsaufwand zu. mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Gebühren Info Service GmbH gebührt für die im Fernsprechentgeltzuschussgesetz genannten Tätigkeiten eine Abgeltung in Höhe von 13,08 Euro je bescheidmäßiger Erledigung. Für Zwecke der Umsatzsteuer gilt diese Verordnung nicht als Entgelt.(2)Absatz 2Die Abgeltung erfolgt bei Nachw... mehr lesen...
Paragraph 3, Die Bestimmungen der §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 388/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Die Bestimmungen der Paragraphen eins und 2 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 388 aus 2001, treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(2)Absatz 2... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 21.02.2001 mehr lesen...
Führungs- und Verfügungsgesetz (FVG) Fundstelle seit 01.09.2012 weggefallen. mehr lesen...
Art. 6 § 15 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...
Art. 6 § 14 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...
Art. 6 § 13 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...
Art. 5 § 12 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...
Art. 4 § 11 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...
Art. 3 § 10 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...
Art. 3 § 9 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...
Art. 2 § 8 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...
Art. 2 § 7 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...
Art. 2 § 6 FVG (weggefallen) seit 01.04.2000 weggefallen. mehr lesen...
Art. 1 § 5 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...
Gasgeräte-Sicherheitsverordnung (GSV) Fundstelle seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...
(1)Absatz einsBei Abgabepflichtigen, deren Mittelpunkt der Lebensinteressen sich länger als fünf Kalenderjahre im Ausland befindet, begründet eine inländische Wohnung nur in jenen Jahren einen Wohnsitz im Sinne des § 1 des Einkommensteuergesetzes 1988, in denen diese Wohnung allein oder gemeinsam... mehr lesen...
Paragraph 2, Die Wirkungen des § 1 treten bei Auswärtsverlagerungen des Mittelpunktes der Lebensinteressen erstmals im folgenden Kalenderjahr und bei Einwärtsverlagerungen letztmals im vorhergehenden Kalenderjahr ein. Die Wirkungen des Paragraph eins, treten bei Auswärtsverlagerungen des Mittelpu... mehr lesen...
Paragraph 3, Eine Benutzung des inländischen Wohnsitzes des unbeschränkt steuerpflichtigen (Ehe-)Partners, von dem der Abgabepflichtige nicht dauernd getrennt lebt, begründet einen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Wohnsitz für den Abgabepflichtigen. mehr lesen...
§ 1.Paragraph eins, Die Automatenglücksspielverordnung regelt die bau- und spieltechnischen Merkmale der Glücksspielautomaten im Sinne des § 2 Abs. 3 Glücksspielgesetzes (GSpG), BGBl. Nr. 620/1989, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 118/2016, der Video Lotterie Terminals im ... mehr lesen...
§ 2.Paragraph 2, Alle in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts. mehr lesen...
§ 3.Paragraph 3, Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind:1.APIApplication Programming Interface (Programmierschnittstelle in der Informatik)2.AnschaltknotenPhysische Kommunikationsschnittstelle vom Netzwerk des Bewilligungsinhabers oder Konzessionärs zum jeweiligen Standort der Bundesrechenzentr... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie automationsunterstützte Datenübertragung ist verpflichtend über Funktionen, die dem Bewilligungsinhaber und den von ihm benannten Benutzern von der Bundesrechenzentrum GmbH über das zentrale Kontrollsystem zur Verfügung gestellt werden, durchzuführen.(2)Absatz 2Weitere verpflich... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Zeitpunkt der verpflichtenden elektronischen Anbindung aller Glücksspielautomaten wird für Inhaber aufrechter Bewilligungen für Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten mit 1. August 2013 festgelegt.(2)Absatz 2Zur Prüfung des zentralen Kontrollsystems, des Aufbaus des Netzwe... mehr lesen...
(1)Absatz einsDatenübertragungen an das Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH haben ausschließlich in der in dieser Verordnung festgelegten Form zu erfolgen. Sie gelten erst dann als übermittelt, wenn sie in der zur vollständigen elektronischen Weiterbearbeitung geeigneten Form in der B... mehr lesen...
(1)Absatz einsGlücksspielautomaten müssen1.Ziffer einsgeeignete Vorkehrungen gegen unberechtigten Zugang von außen aufweisen,2.Ziffer 2gegen Datenverlust bei Stromausfall und gegen elektromagnetische, elektrostatische oder durch Radiowellen hervorgerufene Einflüsse gesichert sein,3.Ziffer 3nach S... mehr lesen...
§ 8.Paragraph 8, Glücksspielautomaten müssen so konstruiert sein, dass1.Ziffer einsnur durch den Bewilligungsinhaber autorisierte Personen (zB durch Verwendung von mechanischen oder elektronischen Schließvorrichtungen) Zugang zum Geräteinneren haben,2.Ziffer 2alle Hardware- und Software-Komponent... mehr lesen...
§ 9.Paragraph 9, Glücksspielautomaten bzw. Converter-Boards müssen die Daten der elektronischen Zähler laut Anlage (Detailspezifikation 2), die unter § 16 Abs. 1 Z 3 angeführten Informationen der letzten 10 Spiele, die unter § 16 Abs. 1 Z 4 angeführten Informationen der letzten 50 Einheiten und ... mehr lesen...
(1)Absatz einsAn jedem Glücksspielautomaten muss eine lesbare Herstellerplakette sichtbar angebracht sein, die zumindest folgende Informationen aufweist:1.Ziffer einsName des Herstellers,2.Ziffer 2Geräte-Seriennummer,3.Ziffer 3Modellbezeichnung und4.Ziffer 4Herstellungsdatum.Diese Informationen m... mehr lesen...
(1)Absatz einsNeben den in § 19 angeführten elektronischen Zählern muss ein Glücksspielautomat über drei mindestens 6-stellige elektromechanische Zählwerke zur ErfassungNeben den in Paragraph 19, angeführten elektronischen Zählern muss ein Glücksspielautomat über drei mindestens 6-stellige elektr... mehr lesen...
(1)Absatz einsGlücksspielautomaten müssen innerhalb des Logik-Gehäuses oder Converter-Board-Gehäuses eine fix mit der Systemplatine oder innerhalb des Converter-Board-Gehäuses eine fix mit der Kontrollplatine verbundene aktive USB-Schnittstelle (mindestens V2.0) sowie ausreichend Platz zur Anbrin... mehr lesen...
§ 13.Paragraph 13, Ein Spiel an einem Glücksspielautomaten beginnt mit der gesonderten Auslösung eines Spielprogramms durch den Spielteilnehmer nach Leistung eines Einsatzes und endet mit der Entscheidung über das Spielergebnis und dessen Verbuchung in den elektronischen Zählern (Meters). Im Rahm... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Entscheidung über das Spielergebnis muss ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen und muss auf einem Zufallszahlengenerator basieren. Dieser muss mechanisch, elektromechanisch oder elektronisch über mathematische Algorithmen realisiert sein. Die Zuverlässigkeit des Zuf... mehr lesen...
§ 15.Paragraph 15, Die Gewinnausschüttungsquote ist pro Einsatzgröße mittels anerkannter Wahrscheinlichkeitsrechnungen ausgehend von einer unendlichen Serie an Einzelspielen zu berechnen. Werden dem Spielteilnehmer in einem Spielprogramm verschiedene Gewinnchancen zur Auswahl angeboten, so darf k... mehr lesen...
(1)Absatz einsGlücksspielautomaten müssen über ein internes Diagnosesystem verfügen, das selbstständig im Hintergrund, auch im spielbereiten Zustand1.Ziffer einsbei Systemstart und in periodischen Abständen, zumindest aber einmal alle 24 Stunden, automatische Selbsttests des Glücksspielautomaten ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Programmspeichermedien der Softwarekomponenten der Glücksspielautomaten, die den Spielablauf beeinflussen, der Betriebssystemsoftware der Glücksspielautomaten und der Sound- und Grafikdaten der Spielprogramme müssen so ausgelegt sein, dass keine Veränderung des Programmcodes mög... mehr lesen...
§ 18.Paragraph 18, Glücksspielautomaten müssen über ein internes Prüfsystem zur Speicherfehlererkennung für veränderbare Speicher (RAM) verfügen. Im Fall unerwarteter Irregularität der insbesondere unter § 9 angeführten Daten oder Datenstrukturen, sind das aktuelle Spiel abzubrechen und der Start... mehr lesen...
(1)Absatz einsNeben den unter § 11 angeführten elektromechanischen Zählwerken müssen die Glücksspielautomaten mindestens über die elektronischen Zähler laut Anlage (Detailspezifikation 2) verfügen. Die Zählerstände sind auf Aufforderung den Überwachungsorganen der Behörden am Glücksspielautomaten... mehr lesen...
§ 20.Paragraph 20, Glücksspielautomaten müssen auf Anfrage die im internen Diagnosesystem gespeicherten Informationen der letzten 10 Spiele (§ 16 Abs. 1 Z 3) und der letzten 50 akzeptierten Einheiten (§ 16 Abs. 1 Z 4) in zeitlich richtiger Abfolge am Glücksspielautomaten anzeigen. Die Bestimmunge... mehr lesen...
(1)Absatz einsGlücksspielautomaten in Automatensalons dürfen bei Erreichen der maximalen gesetzlich erlaubten ununterbrochenen Spieldauer eines Spielteilnehmers nach Ablauf des aktuell laufenden Spiels kein weiteres Spiel zulassen (Abkühlungsphase) und müssen das aktuelle Guthaben des Spielers au... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Glücksspielautomaten müssen unter Verwendung des G2S Message Protokolls in der von der Bundesministerin für Finanzenvorgegebenen (Detailspezifikation 1) Version der Gaming Standards Association (GSA) über ein G2S-Netzwerk eine permanente Verbindung während des Betriebes zu multi... mehr lesen...
(1)Absatz einsVor der erstmaligen Anbindung eines Glücksspielautomaten müssen im zentralen Kontrollsystem die eindeutige Zuordnung des Hardware-Tokens zum Glücksspielautomaten und die Anbringung des Hardware-Tokens mit Krypto-Prozessor über die in § 12 beschriebene USB-Schnittstelle erfolgen.Vor ... mehr lesen...
§ 25.Paragraph 25, Die seitens des Bewilligungsinhabers bereitzustellende Netzwerkverbindung zwischen den einzelnen Glücksspielautomaten bzw. den darin eingebauten Converter-Boards und dem Anschaltknoten der Bundesrechenzentrum GmbH hat folgende Anforderungen zu erfüllen:1.Ziffer einsTägliche Ver... mehr lesen...
(Absatz eins1) Als Basis zur bidirektionalen Kommunikation zwischen dem zentralen Kontrollsystem, welches durch die Bundesrechenzentrum GmbH in ihren Rechenzentren ausfallsicher aufgebaut wird, und den Glücksspielautomaten bzw. in darin eingebauten Converter-Boards, die im privaten Netzwerk des j... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bundesrechenzentrum GmbH hat zwei Anschaltknoten an zwei unterschiedlichen Standorten zur Verfügung zu stellen, wobei je Bewilligungsinhaber maximal eine Primäranbindung möglich ist. Die Errichtung sowie der Betrieb des redundanten Anschlusses erfolgt unter denselben Vorgaben wi... mehr lesen...
§ 28.Paragraph 28, Zur Sicherstellung von Vertraulichkeit, Authentizität und Integrität sind Daten verschlüsselt zu übermitteln. Für den Einsatz von Verschlüsselung und kryptographischer Signatur sind folgende Anforderungen zu erfüllen:1.Ziffer einsJeder Glücksspielautomat bzw. das darin eingebau... mehr lesen...
(1)Absatz einsAlle für den Betrieb des Glücksspielautomaten bzw. des darin eingebauten Converter-Boards erforderlichen Vorrichtungen (zB Vorrichtungen zur Abwicklung von Geldbewegungen und Drucker) haben die entsprechenden Klassen des G2S-Protokolls im Glücksspielautomat bzw. im darin eingebauten... mehr lesen...
§ 30.Paragraph 30, Der Bewilligungsinhaber hat sicher zu stellen, dass für jeden zum Einsatz kommenden Glücksspielautomatentyp vor der Inbetriebnahme ein technisches Gutachten über die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen durch ein geeignetes und befugtes Prüfunternehmen (Typengutac... mehr lesen...
§ 31.Paragraph 31, Jedes Prüfunternehmen muss zum Zeitpunkt der Ausstellung des Typengutachtens jede der folgenden Anforderungen erfüllen:1.Ziffer einsim EU-/EWR-Raum oder der Schweiz akkreditiert als Prüf- und Kalibrierlaboratorium für den Bereich der Glücksspielautomaten2.Ziffer 2jeder mit der ... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür das im Rahmen der Typenprüfung zu erstellende Typengutachten sind alle für den Betrieb des Glücksspielautomaten relevanten Komponenten zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für1.Ziffer einsdie Hard- und Softwarekomponenten gemäß § 7 bis 16,die Hard- und Softwarekomponenten gemäß... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit der Typenanzeige wird vom Bewilligungsinhaber die Vollständigkeit der Prüfnachweise aller unter § 32 definierten Komponenten für jeden Glücksspielautomatentyp und aller unter § 32a definierten Komponenten für jeden Converter-Boardtyp erklärt und das Typengutachten einschließlich... mehr lesen...
(1)Absatz einsStellt das Diagnosesystem eines Glücksspielautomaten (§ 16) eine Fehlfunktion fest, die eine Auswirkung aufStellt das Diagnosesystem eines Glücksspielautomaten (Paragraph 16,) eine Fehlfunktion fest, die eine Auswirkung auf1.Ziffer einsdie Datenübermittlung an das zentrale Kontrolls... mehr lesen...
§ 35.Paragraph 35, Werden bei Glücksspielautomaten oder deren Komponenten Fehlfunktionen festgestellt, die den gesetzeskonformen Betrieb eines Glücksspielautomatentyps verhindern, sind alle Glücksspielautomaten dieses Typs unmittelbar nach Bekanntwerden der Fehlfunktionen außer Betrieb zu nehmen.... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Bewilligungsinhaber hat als Abgabepflichtiger die einzelnen Spiele von Glücksspielautomaten im Sinne des § 13 als Geschäftsvorfälle sowie sämtliche Auf- und Abbuchungen von Spielguthaben aufzuzeichnen. Je Glücksspielautomat (§ 10) sind folgende Beträge der Zeitfolge nach geordne... mehr lesen...
§ 37.Paragraph 37, Für jeden Glücksspielautomaten ist an seinem Aufstellungsort ein Logbuch in Papierform oder in elektronischer Form aufzulegen, in das Überwachungsorganen der Behörden auf Aufforderung Einsicht zu gewähren ist. Im Logbuch sind1.Ziffer einsdie Typenidentifikation, Geräte-Seriennu... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Aufzeichnungen gemäß § 36 dürfen weder löschbar noch nachträglich veränderbar sein. Sie sind für die Dauer von sieben Jahren aufzubewahren und auf Verlangen der Abgabenbehörde vorzulegen. Zum Zwecke der Aufzeichnung können Datenträger verwendet werden.Die Aufzeichnungen gemäß Pa... mehr lesen...
(1)Absatz einsVLT-Systeme müssen1.Ziffer einsdurch geeignete Vorkehrungen gegen unberechtigten Zugang und Manipulation von außen geschützt sein,2.Ziffer 2gegen Datenverlust bei Stromausfall und gegen elektromagnetische, elektrostatische oder durch Radiowellen hervorgerufene Einflüsse gesichert se... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 174/2017 § 0 gültig von 01.07.2014 bis 30.06.2017 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. ... mehr lesen...
(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anlage als PDF dokumentiert.) mehr lesen...
(1)Absatz einsFür Konzessionäre und deren VLT gelten die Bestimmungen der §§ 1 bis 38 sinngemäß.Für Konzessionäre und deren VLT gelten die Bestimmungen der Paragraphen eins bis 38 sinngemäß.(2)Absatz 2Abweichend von § 5 Abs. 1 wird der Zeitpunkt der verpflichtenden elektronischen Anbindung aller ... mehr lesen...
§ 41.Paragraph 41, Um die Integrität der verwendeten Software zu gewährleisten, gilt § 24 Abs. 2 und 3 sowie 6 für VLT-Server sinngemäß. Um die Integrität der verwendeten Software zu gewährleisten, gilt Paragraph 24, Absatz 2 und 3 sowie 6 für VLT-Server sinngemäß. mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Konzessionär hat sicher zu stellen, dass für jeden zum Einsatz kommenden VLT-Server vor der Inbetriebnahme ein technisches Gutachten über die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen durch ein geeignetes und befugtes Prüfunternehmen gemäß § 31 vorliegt (Typengutachten)... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die Typenanzeige durch den Konzessionär gelten die Bestimmungen des § 33 für VLT-Server sinngemäß.Für die Typenanzeige durch den Konzessionär gelten die Bestimmungen des Paragraph 33, für VLT-Server sinngemäß.(2)Absatz 2Im zentralen Kontrollsystem des Datenrechenzentrums der Bun... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Auslösebedingungen für einen Jackpot müssen zum Beginn einer Jackpot-Ausspielung festgelegt sein und dürfen bis zur Auslösung des Jackpots nicht verändert werden. Die Increments eines Jackpots müssen sich direkt proportional zur Einsatzhöhe am Glücksspielautomaten in Spielbanken... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür Konzessionäre und deren Glücksspielautomaten in Spielbanken gelten die für Bewilligungsinhaber geltenden Bestimmungen der §§ 1 bis 20 und §§ 23 bis 38 sinngemäß.Für Konzessionäre und deren Glücksspielautomaten in Spielbanken gelten die für Bewilligungsinhaber geltenden Bestimmun... mehr lesen...
§ 47.Paragraph 47, Um die Integrität der verwendeten Software zu gewährleisten gilt § 24 Abs. 2, 3 und 6 für Jackpot-Controller sinngemäß. Um die Integrität der verwendeten Software zu gewährleisten gilt Paragraph 24, Absatz 2,, 3 und 6 für Jackpot-Controller sinngemäß. mehr lesen...
(1)Absatz einsFür Glücksspielautomaten in Spielbanken sind zusätzlich zu den in § 29 Abs. 2 definierten Klassen die folgenden Klassen des G2S-Protokolls zu implementieren und zu unterstützen:Für Glücksspielautomaten in Spielbanken sind zusätzlich zu den in Paragraph 29, Absatz 2, definierten Klas... mehr lesen...
(1)Absatz einsJeder an ein Jackpot-System angeschlossene und an einer Jackpot-Ausspielung teilnehmende Glücksspielautomat muss die Möglichkeit bieten, den Jackpot zu den für die Auslösung des Jackpots festgelegten Bedingungen auszulösen.(2)Absatz 2In Ausnahme zu § 14 Abs. 2 darf bei Glücksspielau... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Konzessionär hat sicher zu stellen, dass für jeden zum Einsatz kommenden Jackpot-Controller vor der Inbetriebnahme ein technisches Gutachten über die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen durch ein geeignetes und befugtes Prüfunternehmen gemäß § 31 vorliegt (Jackpot... mehr lesen...
§ 52.Paragraph 52, Für die Typenanzeige durch den Konzessionär gelten die Bestimmungen des § 33 für Jackpot-Controller sinngemäß. Für die Typenanzeige durch den Konzessionär gelten die Bestimmungen des Paragraph 33, für Jackpot-Controller sinngemäß. mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bestimmungen1.Ziffer eins§ 5 Abs. 4, § 6, § 8 Z 6, § 12, § 16 Abs. 1 Z 2, § 19 Abs. 5, § 23, § 24 Abs. 1 und 6, §§ 25 bis 33, § 34 Abs. 1 Z 1 und § 34 Abs. 2 sowieParagraph 5, Absatz 4,, Paragraph 6,, Paragraph 8, Ziffer 6,, Paragraph 12,, Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 2,, P... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Bewilligungsinhaber hat sicher zu stellen, dass für jeden zum Einsatz kommenden Converter-Boardtyp vor der Inbetriebnahme ein technisches Gutachten über die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen durch ein geeignetes und befugtes Prüfunternehmen gemäß § 31 vorliegt (... mehr lesen...
Fertigteilhausbau-Ausbildungsordnung (FTHAO) Fundstelle seit 01.06.2017 weggefallen. mehr lesen...
Fahrverbotskalender 2012 (FVK 2012) Fundstelle seit 01.01.2013 weggefallen. mehr lesen...
Investitionskostenersatzverordnung (IKEV) Fundstelle seit 08.05.2023 weggefallen. mehr lesen...
(1)Absatz einsIn dieser Verordnung werden die näheren Bestimmungen1.Ziffer einsdes Formats, der Datenfelder und der Syntax der CSV-Datei bei der Übermittlung von Auskünften über Verkehrsdaten (§ 99 Abs. 5 TKG 2003) und Vorratsdaten (§ 102b TKG2003),des Formats, der Datenfelder und der Syntax der ... mehr lesen...
(1)Absatz einsVerkehrsdaten, Zugangsdaten und Standortdaten sowie – soweit sie in Verbindung mit den zuvor genannten Datenkategorien verarbeitet werden – Stammdaten werden bezeichnet als1.Ziffer eins„Betriebsdaten“, soweit diese für den Anbieter für die in § 99 Abs. 2 und 3 TKG 2003 erfassten Zwe... mehr lesen...
§ 3.Paragraph 3, Die Bestimmungen des 3. Abschnittes sind nicht anzuwenden1.Ziffer einsin den Fällen des § 98 TKG 2003,in den Fällen des Paragraph 98, TKG 2003,2.Ziffer 2bei Gefahr in Verzug in den Fällen des § 99 Abs. 5 Z 3 und 4 TKG 2003,bei Gefahr in Verzug in den Fällen des Paragraph 99, Absa... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Sicherheitsmaßstab bei der Verwendung von Daten im Sinne des § 2 Abs. 1 hat den Vorgaben des § 95 TKG 2003 zu entsprechen.Der Sicherheitsmaßstab bei der Verwendung von Daten im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, hat den Vorgaben des Paragraph 95, TKG 2003 zu entsprechen.(2)Absa... mehr lesen...
(1)Absatz einsVorratsdaten müssen vom Anbieter auf eine Weise gespeichert werden, dass deren logische Unterscheidung von Betriebsdaten bei jedem Zugriff und jeder Verwendung eindeutig ist.(2)Absatz 2Eine physikalisch getrennte Datenspeicherung von Betriebsdaten und Vorratsdaten ist nicht notwendi... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Anordnung der Staatsanwaltschaft gemäß § 135 Abs. 2a StPO zur Auskunft über Vorratsdaten berechtigt den Anbieter in jedem Fall zur Erfüllung seiner Auskunftsverpflichtung auch Betriebsdaten zu verarbeiten und zu übermitteln.Eine Anordnung der Staatsanwaltschaft gemäß Paragraph ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Anbieter hat seine Systeme auf technischer und organisatorischer Ebene so auszugestalten, dass Zugriffe auf Vorratsdaten nur durch besonders ermächtigte Mitarbeiter unter Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips möglich sind. Jeder Zugriff auf Vorratsdaten muss durch zwei Personen mit... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Übermittlung der Daten erfolgt über eine zentrale Durchlaufstelle, die der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie bei der Bundesrechenzentrum GmbH einzurichten hat.(2)Absatz 2Die technische Spezifikation zur Durchlaufstelle hat einen verschlüsselten Übertragungsw... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Durchlaufstelle ist ein elektronisches Postfachsystem zur sicheren Abwicklung von Anfragen und Auskünften im Sinne des § 94 Abs. 4 TKG 2003 und des § 99 Abs. 3a Finanzstrafgesetz-FinStrG, BGBl. Nr. 129/1958 in der Fassung BGBl. I Nr. 118/2015. Alle Beteiligten sind dabei über ei... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Einrichtung und der Betrieb der Durchlaufstelle sowie die Zertifikatsverwaltung und die Datensicherheit liegen in der Verantwortung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie.(2)Absatz 2Die Einrichtung, die Zertifikatsverwaltung und der Betrieb der Durchlaufstel... mehr lesen...
§ 11.Paragraph 11, Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie stellt sicher, dass1.Ziffer einsdie tatsächliche Umsetzung der Durchlaufstelle durch die Bundesrechenzentrum GmbH den Spezifikationen zur Durchlaufstelle entspricht,2.Ziffer 2jene Dienste, die von der Durchlaufstelle fü... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Durchlaufstelle stellt für die Abwicklung von Auskünften im Sinne des § 94 Abs. 4 TKG 2003 und des § 99 Abs. 3a FinStrG elektronische Postfächer zur Verfügung, die unter Verwendung eines Webservice oder einer Webapplikation zu benutzen sind.Die Durchlaufstelle stellt für die Abw... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Durchlaufstelle vergibt zu jeder Anfrage eine einmalige, eindeutig zuordenbare Transaktionsnummer zur Prüfung der Authentizität der Anfrage und zur Nachverfolgung jeder Anfrage sowie deren Beantwortung (Unique-ID). Aus der Transaktionsnummer muss sowohl auf die zugrunde liegende... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Bundesminister für Inneres, der Bundesminister für Justiz sowie der Bundesminister für Finanzen geben der Bundesrechenzentrum GmbH für die Spezifikation der Durchlaufstelle eine begrenzte Anzahl von Dienststellen bekannt, die als Teilnehmer der Durchlaufstelle zur Abwicklung von... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Anbindung an die Durchlaufstelle ist für alle Anbieter verpflichtend, die gemäß § 102a Abs. 6 TKG 2003 zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sind. Die Erfassung aller speicherpflichtigen Anbieter zur erstmaligen Einrichtung des Stammportals der Anbieter gemäß § 13 Abs. 3 erfo... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Anbindung der Behörden an die Durchlaufstelle hat den Vorgaben der Sicherheitsklasse 3 in der Portalverbundvereinbarung zu entsprechen.(2)Absatz 2Die Anbindung der Anbieter an die Durchlaufstelle hat den Vorgaben der Sicherheitsstufe 3, Version 1.3 vom 24. Juli 2003, abrufbar un... mehr lesen...
(1)Absatz einsEin Auskunftsbegehren eines berechtigten Benutzers auf Behördenseite wird in das Postfach des über die Durchlaufstelle ausgewählten Anbieters zugestellt. Die Durchlaufstelle ermöglicht die Auswahl mehrerer Anbieter. Die Spezifikation zur Durchlaufstelle hat ein System der Notifikati... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie vertrauenswürdige Stelle zur Hinterlegung der Zertifikate ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, das diese Funktion über die Durchlaufstelle technisch wahrnimmt. Jeder Teilnehmer kann in der Durchlaufstelle nur zu seiner Institution zugehörige eindeut... mehr lesen...
(1)Absatz einsÜber die Durchlaufstelle ist bei jeder Anfrage auszuwählen, ob es sich um ein Auskunftsbegehren nach § 53 Abs. 3a SPG, nach § 53 Abs. 3b SPG, nach § 11 Abs. 1 Z 5 oder 7 Polizeiliches Staatsschutzgesetz – PStSG, BGBl. I Nr. 5/2016, nach § 76a StPO, nach § 135 Abs. 2 StPO, nach § 99 ... mehr lesen...
§ 20.Paragraph 20, Die Durchlaufstelle hat die Übertragung von Zusatzinformationen zu unterstützen. Zusatzinformationen können allenfalls über ein Web-Interface zu der entsprechenden Abfrage eingegeben werden. Diese Zusatzinformationen könnten auch Gründe für eine Leer-Meldung beschreiben. Ob und... mehr lesen...
§ 21.Paragraph 21, Anbieter und zugangsberechtigte Behörde können jeweils im Einvernehmen optieren, Stammdatenauskünfte über die Durchlaufstelle abzuwickeln. Die technischen Details solcher Auskünfte sind in der Spezifiktion zur Durchlaufstelle zu regeln. mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Protokollierung der Durchlaufstelle enthält keine personenbezogenen Daten. Durch die Unique-ID jeder Anfrage wird der Zusammenhang zwischen jeder Anfrage und deren Beantwortung ohne Personenbezug hergestellt.(2)Absatz 2Bei der Übermittlung der Antwort zu einem Auskunftsbegehren ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Statistik zur Erfüllung der Verpflichtung aus Art. 10 der Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, u... mehr lesen...
§ 24.Paragraph 24, Die Investitionskosten für die Durchlaufstelle sind Investitionskosten gemäß § 94 Abs. 1 TKG 2003. Die Investitionskosten für die Durchlaufstelle sind Investitionskosten gemäß Paragraph 94, Absatz eins, TKG 2003. mehr lesen...
§ 25.Paragraph 25, Die Schnittstellendefinition ergibt sich aus der Anlage. mehr lesen...
Technische Richtlinie zur CSV-Datei für die Beantwortung von Auskunftsbegehren gemäß § 94 Abs. 4 TKG 2003 – EP020Technische Richtlinie zur CSV-Datei für die Beantwortung von Auskunftsbegehren gemäß Paragraph 94, Absatz 4, TKG 2003 – EP020(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage als P... mehr lesen...