Gesetzesaktualisierungen

310 Gesetze aktualisiert am 08.09.2017

Gesetze 161-170 von 310

14 Paragrafen zu EU-Informationsgesetz (EU-InfoG) aktualisiert


§ 1 EU-InfoG

(1)Absatz einsUm den Informationsfluss zwischen den jeweils zuständigen Bundesminister/innen und dem Nationalrat und dem Bundesrat zu optimieren, regelt dieses Bundesgesetz in Ausführung des Art. 23f Abs. 3 B-VG weitere Unterrichtungsverpflichtungen.Um den Informationsfluss zwischen den jeweils z... mehr lesen...


§ 2 EU-InfoG Europäische Dokumente

(1)Absatz einsDer/die Bundesminister/in für europäische und internationale Angelegenheiten macht dem Nationalrat und dem Bundesrat die vom Rat für die Übermittlung von nicht-klassifizierten Dokumenten eingerichtete Datenbank zugänglich.(2)Absatz 2Der/die Bundesminister/in für europäische und inte... mehr lesen...


§ 3 EU-InfoG Von österreichischen Organen erstellte Dokumente

§ 3.Paragraph 3, Der/die zuständige Bundesminister/in übermittelt dem Nationalrat und dem Bundesrat unverzüglich jene Dokumente, die dem Zwecke der Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte des Nationalrates und des Bundesrates dienen. Diese umfassen:1.Ziffer einsVorausinformationen gemäß § 5,Vorausinfor... mehr lesen...


§ 4 EU-InfoG Formelle Angaben

(1)Absatz einsGleichzeitig mit dem jeweiligen Dokument gemäß § 2 Abs. 1 bis 3 sind zumindest die folgenden Angaben zu übermitteln:Gleichzeitig mit dem jeweiligen Dokument gemäß Paragraph 2, Absatz eins bis 3 sind zumindest die folgenden Angaben zu übermitteln:1.Ziffer einsBezeichnung des Dokument... mehr lesen...


§ 5 EU-InfoG Vorausinformation

§ 5.Paragraph 5, Der/die Bundesminister/in für europäische und internationale Angelegenheiten unterrichtet den Nationalrat und den Bundesrat halbjährlich über die von dem/der jeweils zuständigen Bundesminister/in bekannt gegebenen Vorhaben der Europäischen Union, zu welchen in den jeweils folgend... mehr lesen...


§ 6 EU-InfoG Schriftliche Information

(1)Absatz einsDer/die zuständige Bundesminister/in übermittelt dem Nationalrat und dem Bundesrat eine schriftliche Information, sofern diese nach den Bestimmungen des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 oder der Geschäftsordnung des Bundesrates angefordert wird. Zu einem Entwurf einer Tagesordnung von... mehr lesen...


§ 7 EU-InfoG Jahresvorschau

§ 7.Paragraph 7, Stehen der Übermittlung des Berichts gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG mit 31. Jänner des Jahres wichtige Gründe entgegen, unterrichtet der/die zuständige Bundesminister/in den Nationalrat und den Bundesrat darüber unverzüglich unter Nennung des wahrscheinlichen Übermittlungszeitpunktes... mehr lesen...


§ 8 EU-InfoG Unterrichtung hinsichtlich Klagen wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip

§ 8.Paragraph 8, Beschließt der Nationalrat oder Bundesrat, dass gegen einen Gesetzgebungsakt im Rahmen der Europäischen Union beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gemäß Art. 23h Abs. 1 B-VG wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip erhoben wird, so unterrichtet das Bundeskanzleram... mehr lesen...


§ 9 EU-InfoG Übermittlung und Behandlung

(1)Absatz einsDie Übermittlungen gemäß §§ 2 bis 8 haben in automationsunterstützter Form zu erfolgen, sofern es sich nicht um als „Confidentiel UE/EU Confidential“ oder höher eingestufte EU-Verschlusssachen handelt oder auf solche Bezug genommen wird.Die Übermittlungen gemäß Paragraphen 2 bis 8 h... mehr lesen...


§ 10 EU-InfoG EU-Datenbank

(1)Absatz einsDie Datenbank gemäß § 1 Abs. 2 ist zum Zwecke der Übersichtlichkeit und der Benutzer/innenfreundlichkeit grundsätzlich nach fachlichen Gesichtspunkten zu gliedern.Die Datenbank gemäß Paragraph eins, Absatz 2, ist zum Zwecke der Übersichtlichkeit und der Benutzer/innenfreundlichkeit ... mehr lesen...


§ 11 EU-InfoG Informationssicherheit

(1)Absatz einsIm Bereich der Organe der Gesetzgebung ist die Informationssicherheit unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften der Europäischen Union für den Schutz von EU-Verschlusssachen zu gewährleisten.(2)Absatz 2Der Zugang zu Dokumenten im Sinne dieses Bundesgesetzes wird entsprechend den V... mehr lesen...


§ 12 EU-InfoG Verpflichtung zur Übermittlung

(1)Absatz einsDie Übermittlung formeller Angaben gemäß § 4 erfolgt nach Schaffung der dafür notwendigen technischen Voraussetzungen in der Parlamentsdirektion. Der Bundeskanzler gibt diesen Tag nach Notifizierung durch den Präsidenten/die Präsidentin des Nationalrates im Bundesgesetzblatt II beka... mehr lesen...


§ 13 EU-InfoG Inkrafttreten

§ 13.Paragraph 13, Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft. mehr lesen...


EU-Informationsgesetz (EU-InfoG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2012 mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

5 Paragrafen zu IFI-Beitragsgesetz 2011 (IFI-BG) aktualisiert


§ 1 IFI-BG

Paragraph eins, Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:1.Zwölfte allgemeine Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-XII)....………………………… 107 476 409 EU... mehr lesen...


§ 2 IFI-BG

Paragraph 2, Der Bund leistet zum bei der Internationalen Entwicklungsorganisation eingerichteten Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von 13 981 721 EUR. mehr lesen...


§ 3 IFI-BG

Paragraph 3, Der Bundesminister für Finanzen hat zur Mitte beziehungsweise am Ende der jeweiligen Umsetzungsperiode einen Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der im § 1 genannten internationalen Finanzinstitutionen zu erstellen. Dieser Bericht ist dem Nationalrat zur Kenntnisnahme zu über... mehr lesen...


§ 4 IFI-BG

Paragraph 4, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut. mehr lesen...


IFI-Beitragsgesetz 2011 (IFI-BG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 21.12.2011 mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

10 Paragrafen zu Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz 2011 (A-RG) aktualisiert


§ 1 A-RG Rückwirkende Aufhebung von gerichtlichen Entscheidungen und Bescheiden

(1)Absatz einsAlle noch in Rechtskraft stehenden, bis 12. März 1938 ergangenen verurteilenden Entscheidungen der Sonder- und Standgerichte sowie der ordentlichen Strafgerichte gegen Inhaber von Amtsbescheinigungen oder Opferausweisen nach dem Opferfürsorgegesetz, BGBl. Nr. 183/1947, oder Personen... mehr lesen...


§ 2 A-RG Zusammentreffen

§ 2.Paragraph 2, Enthält eine gerichtliche Verurteilung auch einen Schuldspruch wegen einer anderen Tat, die nicht unter § 1 Abs. 1 fällt, so bleibt dieser Schuldspruch aufrecht. Der Strafausspruch entfällt. Eine Neubemessung der Strafe findet nicht statt. Enthält eine gerichtliche Verurteilung a... mehr lesen...


§ 3 A-RG Antragsbefugnis und Zuständigkeit

(1)Absatz einsDie durch eine strafrechtliche Entscheidung im Sinne des § 1 Abs. 1 Verurteilten und jene, denen zufolge eines Bescheides im Sinne des § 1 Abs. 2 ihre persönliche Freiheit entzogen wurde sowie die Ehegatten, eingetragenen Partner, Lebensgefährten, Verwandte in gerader Linie oder Ges... mehr lesen...


§ 4 A-RG Rehabilitierung

(1)Absatz einsDie Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt zum Rechtsnachteil derjenigen, die sich in Wort und Tat für ein unabhängiges, demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich eingesetzt haben (§ 1 Abs. 1 Opferfürsorgegesetz, BGBl. Nr.183/1947) gerade wegen dieser Handlu... mehr lesen...


§ 5 A-RG Rehabilitierungsbeirat

(1)Absatz einsBeim Bundesministerium für Justiz ist ein Rehabilitierungsbeirat einzurichten. Diesem obliegt es, auf Ersuchen des Gerichtes (§ 3 Abs. 3) eine Stellungnahme zur Frage abzugeben, inwieweit die einer Entscheidung im Sinne des § 1 zu Grunde liegende Tat oder Handlung im Kampf um ein un... mehr lesen...


§ 6 A-RG Entschädigungs- und Rückersatzansprüche

§ 6.Paragraph 6, Entschädigungs- und Rückersatzansprüche können auf Grund dieses Gesetzes nicht erhoben werden. mehr lesen...


§ 7 A-RG

Paragraph 7, Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Fo... mehr lesen...


§ 8 A-RG Inkrafttreten

§ 8.Paragraph 8, Dieses Bundesgesetz tritt am 1. März 2012 in Kraft. mehr lesen...


§ 9 A-RG Vollziehung

§ 9.Paragraph 9, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Justiz betraut. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

19 Paragrafen zu Elektroschutzverordnung 2012 (ESV 2012) aktualisiert


§ 1 ESV 2012 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1)Absatz einsDiese Verordnung gilt in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des ASchG.(2)Absatz 2§§ 4 und 5 gelten nur für elektrische Anlagen mit Nennspannungen bis 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung.Paragraphen 4 und 5 gelten nur für elektrisc... mehr lesen...


§ 2 ESV 2012 Allgemeine Bestimmungen

(1)Absatz einsZum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer/innen vor Gefahren, die vom elektrischen Strom ausgehen, haben Arbeitgeber/innen dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel nach den anerkannten Regeln der Technik betrieben werden, sich stet... mehr lesen...


§ 3 ESV 2012 Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren)

(1)Absatz einsElektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn ihre betriebsmäßig unter Spannung stehenden Teile entweder in ihrem ganzen Verlauf isoliert oder durch ihre Bauart, Lage oder Anordnung oder durch besondere Vorrichtungen gegen direktes Berühren ges... mehr lesen...


§ 4 ESV 2012 Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren)

(1)Absatz einsIn elektrischen Anlagen und für elektrische Betriebsmittel ist mindestens eine Maßnahme des Fehlerschutzes anzuwenden, wie insbesondere:1.Ziffer einsNullung,2.Ziffer 2Fehlerstrom-Schutzschaltung,3.Ziffer 3Isolationsüberwachungssystem,4.Ziffer 4Schutzisolierung,5.Ziffer 5Schutzkleins... mehr lesen...


§ 5 ESV 2012 Zusatzschutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen

§ 5.Paragraph 5, Arbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass1.Ziffer einsin Arbeitsstätten Stromkreise mit Steckdosen für den Hausgebrauch gemäß ÖVE/ÖNORM IEC 60884-1 oder für industrielle Anwendungen gemäß ÖVE/ÖNORM EN 60309 bis 16 Ampere Nennstrom bei Anwendung der Maßnahmen des Fehlerschutze... mehr lesen...


§ 6 ESV 2012 Leitungsroller

§ 6.Paragraph 6, Arbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass Leitungsroller vorzugsweise mit eingebauter Überhitzungsschutzeinrichtung verwendet werden. Leitungsroller ohne Überhitzungsschutzeinrichtung dürfen nur bei vollständig abgerolltem Kabel verwendet werden. mehr lesen...


§ 7 ESV 2012 Kontrollen und Prüfungen

(1)Absatz einsArbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen in ihren Arbeitsstätten und auf Baustellen sowie die von ihnen ihren Arbeitnehmer/innen als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nur verwendet werden, wenn1.Ziffer... mehr lesen...


§ 8 ESV 2012 Prüfungen vor Inbetriebnahme

§ 8.Paragraph 8, Eine Prüfung vor Inbetriebnahme ist erforderlich für1.Ziffer einselektrische Anlagen nach ihrer Errichtung oder Wiedererrichtung,2.Ziffer 2elektrische Anlagen oder Anlagenteile nach wesentlichen Änderungen, wesentlichen Erweiterungen oder nach Instandsetzung,3.Ziffer 3ortsverände... mehr lesen...


§ 9 ESV 2012 Wiederkehrende Prüfungen

(1)Absatz einsWiederkehrende Prüfungen sind erforderlich für1.Ziffer einselektrische Anlagen,2.Ziffer 2ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel der Schutzklasse I in Arbeitsstätten, es sei denn, die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren hat ergeben, dass diese ausschließlich an Steckdosen e... mehr lesen...


§ 10 ESV 2012 Mindestinhalt der Prüfungen

(1)Absatz einsBei elektrischen Anlagen müssen die Prüfungen nach §§ 8 und 9 zumindest folgende Inhalte umfassen:Bei elektrischen Anlagen müssen die Prüfungen nach Paragraphen 8 und 9 zumindest folgende Inhalte umfassen:1.Ziffer einsSichtprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes2.Ziffer 2Schutzmaßnahm... mehr lesen...


§ 11 ESV 2012 Prüfbefunde

(1)Absatz einsEs ist dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Prüfungen nach §§ 8 und 9 in einem Prüfbefund festgehalten werden, der folgende Angaben enthält:Es ist dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Prüfungen nach Paragraphen 8 und 9 in einem Prüfbefund festgehalten werden, der folgende An... mehr lesen...


§ 12 ESV 2012 Arbeiten im spannungsfreien Zustand

(1)Absatz einsArbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass vor dem Beginn von Arbeiten, die im spannungsfreien Zustand durchgeführt werden, der Arbeitsbereich eindeutig festgelegt wird und die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden. Dabei sind insbesondere die fünf ... mehr lesen...


§ 13 ESV 2012 Arbeiten unter Spannung

(1)Absatz einsArbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass Arbeiten unter Spannung nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden.(2)Absatz 2Die Arbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden, die1.Ziffer einseine für die ... mehr lesen...


§ 14 ESV 2012 Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile

(1)Absatz einsArbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen mit Nennspannungen über 50 V Wechselspannung oder 120 V Gleichspannung nur dann gearbeitet wird, wenn durch geeignete Maßnahmen nach den anerkannten Regeln der Technik sichergestellt ist, d... mehr lesen...


§ 15 ESV 2012 Blitzschutz

(1)Absatz einsArbeitsstätten müssen mit Blitzschutzanlagen ausgestattet sein, wenn aufgrund ihrer Höhe, Flächenausdehnung, Umgebung und der zu erwartenden Blitzaktivität (Erdblitzdichte), in Relation zu Bauweise, Nutzung oder Inhalt des Gebäudes, eine Gefährdung durch Blitzschlag oder durch die F... mehr lesen...


§ 16 ESV 2012 Schlussbestimmungen

(1)Absatz einsHinsichtlich elektrischer Anlagen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits bestehen, wird den Verpflichtungen nach § 3, § 4 Abs. 1 und 3 sowie § 5 auch durch Einhaltung der zur Zeit der Errichtung oder Änderung der elektrischen Anlage in Geltung gestandenen ele... mehr lesen...


Anl. 1 ESV 2012

Netz-Nennspannung (kV)Äußere Grenze der Gefahrenzone (cm) InnenraumanlageFreiluftanlage mehr lesen...


Anl. 2 ESV 2012

Netz-Nennspannung(kV)Äußere Grenze der Annäherungszone (cm)bis 150über 1 bis 30150über 30 bis 110200über 110 bis 220300über 220 bis 380400Ausnahmenvon Anhang 1 und Anhang 2:Von den in Anhang 1 und 2 angeführten Abständen kann abgewichen werden, wenn die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren nac... mehr lesen...


Elektroschutzverordnung 2012 (ESV 2012) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.03.2012 § 1.Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen1. Abschnitt: elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel§ 2.Allgemeine Bestimmungen§ 3.Basisschutz (Schutz g... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

23 Paragrafen zu Fernwärmeförderungsgesetz (FWFG) aktualisiert


§ 1 FWFG (weggefallen)

§ 1 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 FWFG (weggefallen)

§ 2 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 FWFG (weggefallen)

§ 3 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 FWFG (weggefallen)

§ 4 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 FWFG (weggefallen)

§ 5 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 FWFG (weggefallen)

§ 6 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 FWFG (weggefallen)

§ 9 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 FWFG (weggefallen)

§ 10 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 FWFG (weggefallen)

§ 11 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 FWFG (weggefallen)

§ 12 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 FWFG (weggefallen)

§ 13 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 FWFG (weggefallen)

§ 14 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 FWFG (weggefallen)

§ 15 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 FWFG (weggefallen)

§ 16 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 FWFG (weggefallen)

§ 17 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 FWFG (weggefallen)

§ 18 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 FWFG (weggefallen)

§ 19 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 FWFG (weggefallen)

§ 20 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 FWFG (weggefallen)

§ 21 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 FWFG (weggefallen)

§ 22 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


Fernwärmeförderungsgesetz (FWFG) Fundstelle (weggefallen)

Fernwärmeförderungsgesetz (FWFG) Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 FWFG (weggefallen)

§ 8 FWFG (weggefallen) seit 02.01.1989 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 FWFG (weggefallen)

§ 7 FWFG (weggefallen) seit 02.01.1989 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

4 Paragrafen zu Fernsprechentgeltzuschussverordnung (FEZVO) aktualisiert


§ 1 FEZVO Höhe der Zuschussleistung sowie Höhe des als Wohnaufwand anzurechnenden Pauschalbetrages

§ 1.Paragraph eins, Dem einzelnen Anspruchsberechtigten steht monatlich eine Zuschussleistung in der Höhe von 10 Euro zu.(1a)Absatz eins aDem einzelnen Anspruchsberechtigten steht monatlich ein Pauschalbetrag in der Höhe von € 140,00 als anrechenbarer Wohnungsaufwand zu. mehr lesen...


§ 2 FEZVO

(1)Absatz einsDer Gebühren Info Service GmbH gebührt für die im Fernsprechentgeltzuschussgesetz genannten Tätigkeiten eine Abgeltung in Höhe von 13,08 Euro je bescheidmäßiger Erledigung. Für Zwecke der Umsatzsteuer gilt diese Verordnung nicht als Entgelt.(2)Absatz 2Die Abgeltung erfolgt bei Nachw... mehr lesen...


§ 3 FEZVO

Paragraph 3, Die Bestimmungen der §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 388/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Die Bestimmungen der Paragraphen eins und 2 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 388 aus 2001, treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(2)Absatz 2... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

31 Paragrafen zu Führungs- und Verfügungsgesetz (FVG) aktualisiert


§ 16 FVG (weggefallen)

§ 16 FVG (weggefallen) seit 01.09.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 FVG (weggefallen)

§ 17 FVG (weggefallen) seit 01.09.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 29 FVG (weggefallen)

§ 29 FVG (weggefallen) seit 01.09.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 30 FVG (weggefallen)

§ 30 FVG (weggefallen) seit 01.09.2012 weggefallen. mehr lesen...


Führungs- und Verfügungsgesetz (FVG) Fundstelle

Führungs- und Verfügungsgesetz (FVG) Fundstelle seit 01.09.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 28 FVG (weggefallen)

§ 28 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 27 FVG (weggefallen)

§ 27 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 26 FVG (weggefallen)

§ 26 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 25 FVG (weggefallen)

§ 25 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 24 FVG (weggefallen)

§ 24 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 23 FVG (weggefallen)

§ 23 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 FVG (weggefallen)

§ 22 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 FVG (weggefallen)

§ 21 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 FVG (weggefallen)

§ 20 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 FVG (weggefallen)

§ 19 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 FVG (weggefallen)

§ 18 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 FVG (weggefallen)

§ 4 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 FVG (weggefallen)

§ 3 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 FVG (weggefallen)

§ 2 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


§ 1 FVG (weggefallen)

§ 1 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


Art. 6 § 15 FVG (weggefallen)

Art. 6 § 15 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


Art. 6 § 14 FVG (weggefallen)

Art. 6 § 14 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


Art. 6 § 13 FVG (weggefallen)

Art. 6 § 13 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


Art. 5 § 12 FVG (weggefallen)

Art. 5 § 12 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


Art. 4 § 11 FVG (weggefallen)

Art. 4 § 11 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


Art. 3 § 10 FVG (weggefallen)

Art. 3 § 10 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


Art. 3 § 9 FVG (weggefallen)

Art. 3 § 9 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


Art. 2 § 8 FVG (weggefallen)

Art. 2 § 8 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


Art. 2 § 7 FVG (weggefallen)

Art. 2 § 7 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


Art. 2 § 6 FVG (weggefallen)

Art. 2 § 6 FVG (weggefallen) seit 01.04.2000 weggefallen. mehr lesen...


Art. 1 § 5 FVG (weggefallen)

Art. 1 § 5 FVG (weggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

56 Paragrafen zu Gasgeräte-Sicherheitsverordnung (GSV) aktualisiert


§ 1 GSV (weggefallen)

§ 1 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 GSV (weggefallen)

§ 2 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 GSV (weggefallen)

§ 3 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 GSV (weggefallen)

§ 4 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 GSV (weggefallen)

§ 5 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 GSV (weggefallen)

§ 6 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 GSV (weggefallen)

§ 7 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 GSV (weggefallen)

§ 8 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 GSV (weggefallen)

§ 9 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 GSV (weggefallen)

§ 10 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 GSV (weggefallen)

§ 11 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 GSV (weggefallen)

§ 12 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 GSV (weggefallen)

§ 13 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 GSV (weggefallen)

§ 14 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 GSV (weggefallen)

§ 15 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 GSV (weggefallen)

§ 16 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 GSV (weggefallen)

§ 17 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 GSV (weggefallen)

§ 18 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 GSV (weggefallen)

§ 19 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 GSV (weggefallen)

§ 20 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 GSV (weggefallen)

§ 21 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 GSV (weggefallen)

§ 22 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 23 GSV (weggefallen)

§ 23 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 24 GSV (weggefallen)

§ 24 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 25 GSV (weggefallen)

§ 25 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 26 GSV (weggefallen)

§ 26 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 27 GSV (weggefallen)

§ 27 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 28 GSV (weggefallen)

§ 28 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 29 GSV (weggefallen)

§ 29 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 30 GSV (weggefallen)

§ 30 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 31 GSV (weggefallen)

§ 31 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 32 GSV (weggefallen)

§ 32 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 33 GSV (weggefallen)

§ 33 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 34 GSV (weggefallen)

§ 34 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 35 GSV (weggefallen)

§ 35 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 36 GSV (weggefallen)

§ 36 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 37 GSV (weggefallen)

§ 37 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 38 GSV (weggefallen)

§ 38 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 39 GSV (weggefallen)

§ 39 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 40 GSV (weggefallen)

§ 40 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 41 GSV (weggefallen)

§ 41 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 42 GSV (weggefallen)

§ 42 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 43 GSV (weggefallen)

§ 43 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 44 GSV (weggefallen)

§ 44 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 GSV (weggefallen)

Anl. 1 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Gasgeräte-Sicherheitsverordnung (GSV) Fundstelle

Gasgeräte-Sicherheitsverordnung (GSV) Fundstelle seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 9 GSV (weggefallen)

Anl. 9 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 8 GSV (weggefallen)

Anl. 8 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 7 GSV (weggefallen)

Anl. 7 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 6 GSV (weggefallen)

Anl. 6 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 5 GSV (weggefallen)

Anl. 5 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 4/3 GSV (weggefallen)

Anl. 4/3 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 4/2 GSV (weggefallen)

Anl. 4/2 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 4/1 GSV (weggefallen)

Anl. 4/1 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 3 GSV (weggefallen)

Anl. 3 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 2 GSV (weggefallen)

Anl. 2 GSV (weggefallen) seit 21.04.2018 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

5 Paragrafen zu Inländische Zweitwohnsitze (ZWV) aktualisiert


§ 1 ZWV

(1)Absatz einsBei Abgabepflichtigen, deren Mittelpunkt der Lebensinteressen sich länger als fünf Kalenderjahre im Ausland befindet, begründet eine inländische Wohnung nur in jenen Jahren einen Wohnsitz im Sinne des § 1 des Einkommensteuergesetzes 1988, in denen diese Wohnung allein oder gemeinsam... mehr lesen...


§ 2 ZWV

Paragraph 2, Die Wirkungen des § 1 treten bei Auswärtsverlagerungen des Mittelpunktes der Lebensinteressen erstmals im folgenden Kalenderjahr und bei Einwärtsverlagerungen letztmals im vorhergehenden Kalenderjahr ein. Die Wirkungen des Paragraph eins, treten bei Auswärtsverlagerungen des Mittelpu... mehr lesen...


§ 3 ZWV

Paragraph 3, Eine Benutzung des inländischen Wohnsitzes des unbeschränkt steuerpflichtigen (Ehe-)Partners, von dem der Abgabepflichtige nicht dauernd getrennt lebt, begründet einen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Wohnsitz für den Abgabepflichtigen. mehr lesen...


§ 4 ZWV

Paragraph 4, Die Verordnung ist ab 1. Jänner 2004 anzuwenden. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

56 Paragrafen zu Automatenglücksspielverordnung (GlSpAV) aktualisiert


§ 1 GlSpAV Anwendungsbereich

§ 1.Paragraph eins, Die Automatenglücksspielverordnung regelt die bau- und spieltechnischen Merkmale der Glücksspielautomaten im Sinne des § 2 Abs. 3 Glücksspielgesetzes (GSpG), BGBl. Nr. 620/1989, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 118/2016, der Video Lotterie Terminals im ... mehr lesen...


§ 2 GlSpAV Personenbezogene Bezeichnungen

§ 2.Paragraph 2, Alle in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts. mehr lesen...


§ 3 GlSpAV Abkürzungen und Begriffsbestimmungen

§ 3.Paragraph 3, Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind:1.APIApplication Programming Interface (Programmierschnittstelle in der Informatik)2.AnschaltknotenPhysische Kommunikationsschnittstelle vom Netzwerk des Bewilligungsinhabers oder Konzessionärs zum jeweiligen Standort der Bundesrechenzentr... mehr lesen...


§ 4 GlSpAV Allgemeine Vorschriften

(1)Absatz einsDie automationsunterstützte Datenübertragung ist verpflichtend über Funktionen, die dem Bewilligungsinhaber und den von ihm benannten Benutzern von der Bundesrechenzentrum GmbH über das zentrale Kontrollsystem zur Verfügung gestellt werden, durchzuführen.(2)Absatz 2Weitere verpflich... mehr lesen...


§ 5 GlSpAV Zeitpunkt der elektronischen Anbindung

(1)Absatz einsDer Zeitpunkt der verpflichtenden elektronischen Anbindung aller Glücksspielautomaten wird für Inhaber aufrechter Bewilligungen für Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten mit 1. August 2013 festgelegt.(2)Absatz 2Zur Prüfung des zentralen Kontrollsystems, des Aufbaus des Netzwe... mehr lesen...


§ 6 GlSpAV Datenübertragungen

(1)Absatz einsDatenübertragungen an das Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH haben ausschließlich in der in dieser Verordnung festgelegten Form zu erfolgen. Sie gelten erst dann als übermittelt, wenn sie in der zur vollständigen elektronischen Weiterbearbeitung geeigneten Form in der B... mehr lesen...


§ 7 GlSpAV Allgemeine bautechnische Anforderungen

(1)Absatz einsGlücksspielautomaten müssen1.Ziffer einsgeeignete Vorkehrungen gegen unberechtigten Zugang von außen aufweisen,2.Ziffer 2gegen Datenverlust bei Stromausfall und gegen elektromagnetische, elektrostatische oder durch Radiowellen hervorgerufene Einflüsse gesichert sein,3.Ziffer 3nach S... mehr lesen...


§ 8 GlSpAV Gehäuse-Anforderungen

§ 8.Paragraph 8, Glücksspielautomaten müssen so konstruiert sein, dass1.Ziffer einsnur durch den Bewilligungsinhaber autorisierte Personen (zB durch Verwendung von mechanischen oder elektronischen Schließvorrichtungen) Zugang zum Geräteinneren haben,2.Ziffer 2alle Hardware- und Software-Komponent... mehr lesen...


§ 9 GlSpAV Anforderungen an veränderbare Speichermedien

§ 9.Paragraph 9, Glücksspielautomaten bzw. Converter-Boards müssen die Daten der elektronischen Zähler laut Anlage (Detailspezifikation 2), die unter ‎§ 16 Abs. 1 Z 3 angeführten Informationen der letzten 10 Spiele, die unter § 16 Abs. 1 Z 4 angeführten Informationen der letzten 50 Einheiten und ... mehr lesen...


§ 10 GlSpAV Geräte-Identifikation

(1)Absatz einsAn jedem Glücksspielautomaten muss eine lesbare Herstellerplakette sichtbar angebracht sein, die zumindest folgende Informationen aufweist:1.Ziffer einsName des Herstellers,2.Ziffer 2Geräte-Seriennummer,3.Ziffer 3Modellbezeichnung und4.Ziffer 4Herstellungsdatum.Diese Informationen m... mehr lesen...


§ 11 GlSpAV Elektromechanische Zählwerke

(1)Absatz einsNeben den in § 19 angeführten elektronischen Zählern muss ein Glücksspielautomat über drei mindestens 6-stellige elektromechanische Zählwerke zur ErfassungNeben den in Paragraph 19, angeführten elektronischen Zählern muss ein Glücksspielautomat über drei mindestens 6-stellige elektr... mehr lesen...


§ 12 GlSpAV USB-Anschluss

(1)Absatz einsGlücksspielautomaten müssen innerhalb des Logik-Gehäuses oder Converter-Board-Gehäuses eine fix mit der Systemplatine oder innerhalb des Converter-Board-Gehäuses eine fix mit der Kontrollplatine verbundene aktive USB-Schnittstelle (mindestens V2.0) sowie ausreichend Platz zur Anbrin... mehr lesen...


§ 13 GlSpAV Spielumfang und -verlauf

§ 13.Paragraph 13, Ein Spiel an einem Glücksspielautomaten beginnt mit der gesonderten Auslösung eines Spielprogramms durch den Spielteilnehmer nach Leistung eines Einsatzes und endet mit der Entscheidung über das Spielergebnis und dessen Verbuchung in den elektronischen Zählern (Meters). Im Rahm... mehr lesen...


§ 14 GlSpAV Spielergebnisermittlung

(1)Absatz einsDie Entscheidung über das Spielergebnis muss ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen und muss auf einem Zufallszahlengenerator basieren. Dieser muss mechanisch, elektromechanisch oder elektronisch über mathematische Algorithmen realisiert sein. Die Zuverlässigkeit des Zuf... mehr lesen...


§ 15 GlSpAV Gewinnausschüttungsquote

§ 15.Paragraph 15, Die Gewinnausschüttungsquote ist pro Einsatzgröße mittels anerkannter Wahrscheinlichkeitsrechnungen ausgehend von einer unendlichen Serie an Einzelspielen zu berechnen. Werden dem Spielteilnehmer in einem Spielprogramm verschiedene Gewinnchancen zur Auswahl angeboten, so darf k... mehr lesen...


§ 16 GlSpAV Internes Diagnosesystem

(1)Absatz einsGlücksspielautomaten müssen über ein internes Diagnosesystem verfügen, das selbstständig im Hintergrund, auch im spielbereiten Zustand1.Ziffer einsbei Systemstart und in periodischen Abständen, zumindest aber einmal alle 24 Stunden, automatische Selbsttests des Glücksspielautomaten ... mehr lesen...


§ 17 GlSpAV Programmspeicher der Glücksspielautomaten

(1)Absatz einsDie Programmspeichermedien der Softwarekomponenten der Glücksspielautomaten, die den Spielablauf beeinflussen, der Betriebssystemsoftware der Glücksspielautomaten und der Sound- und Grafikdaten der Spielprogramme müssen so ausgelegt sein, dass keine Veränderung des Programmcodes mög... mehr lesen...


§ 18 GlSpAV Veränderbare Speicher (RAM)

§ 18.Paragraph 18, Glücksspielautomaten müssen über ein internes Prüfsystem zur Speicherfehlererkennung für veränderbare Speicher (RAM) verfügen. Im Fall unerwarteter Irregularität der insbesondere unter § 9 angeführten Daten oder Datenstrukturen, sind das aktuelle Spiel abzubrechen und der Start... mehr lesen...


§ 19 GlSpAV Elektronische Zähler (Meters)

(1)Absatz einsNeben den unter § 11 angeführten elektromechanischen Zählwerken müssen die Glücksspielautomaten mindestens über die elektronischen Zähler laut Anlage (Detailspezifikation 2) verfügen. Die Zählerstände sind auf Aufforderung den Überwachungsorganen der Behörden am Glücksspielautomaten... mehr lesen...


§ 20 GlSpAV Anzeige der letzten Spiele und Einheiten

§ 20.Paragraph 20, Glücksspielautomaten müssen auf Anfrage die im internen Diagnosesystem gespeicherten Informationen der letzten 10 Spiele (§ 16 Abs. 1 Z 3) und der letzten 50 akzeptierten Einheiten (§ 16 Abs. 1 Z 4) in zeitlich richtiger Abfolge am Glücksspielautomaten anzeigen. Die Bestimmunge... mehr lesen...


§ 21 GlSpAV (weggefallen)

§ 21 GlSpAV (weggefallen) seit 09.08.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 GlSpAV Anzeige von spielerschutzbezogenen Informationen

(1)Absatz einsGlücksspielautomaten in Automatensalons dürfen bei Erreichen der maximalen gesetzlich erlaubten ununterbrochenen Spieldauer eines Spielteilnehmers nach Ablauf des aktuell laufenden Spiels kein weiteres Spiel zulassen (Abkühlungsphase) und müssen das aktuelle Guthaben des Spielers au... mehr lesen...


§ 23 GlSpAV Kommunikation mit dem zentralen Kontrollsystem

(1)Absatz einsDie Glücksspielautomaten müssen unter Verwendung des G2S Message Protokolls in der von der Bundesministerin für Finanzenvorgegebenen (Detailspezifikation 1) Version der Gaming Standards Association (GSA) über ein G2S-Netzwerk eine permanente Verbindung während des Betriebes zu multi... mehr lesen...


§ 24 GlSpAV Identifikation und Verifikation

(1)Absatz einsVor der erstmaligen Anbindung eines Glücksspielautomaten müssen im zentralen Kontrollsystem die eindeutige Zuordnung des Hardware-Tokens zum Glücksspielautomaten und die Anbringung des Hardware-Tokens mit Krypto-Prozessor über die in § 12 beschriebene USB-Schnittstelle erfolgen.Vor ... mehr lesen...


§ 25 GlSpAV Service Level für die Anbindung an das zentrale Kontrollsystem

§ 25.Paragraph 25, Die seitens des Bewilligungsinhabers bereitzustellende Netzwerkverbindung zwischen den einzelnen Glücksspielautomaten bzw. den darin eingebauten Converter-Boards und dem Anschaltknoten der Bundesrechenzentrum GmbH hat folgende Anforderungen zu erfüllen:1.Ziffer einsTägliche Ver... mehr lesen...


§ 26 GlSpAV Netzwerk mit abgestimmten IPv4-Adressen nach RFC 1918

(Absatz eins1) Als Basis zur bidirektionalen Kommunikation zwischen dem zentralen Kontrollsystem, welches durch die Bundesrechenzentrum GmbH in ihren Rechenzentren ausfallsicher aufgebaut wird, und den Glücksspielautomaten bzw. in darin eingebauten Converter-Boards, die im privaten Netzwerk des j... mehr lesen...


§ 27 GlSpAV Leitungsanbindung an das zentrale Kontrollsystem

(1)Absatz einsDie Bundesrechenzentrum GmbH hat zwei Anschaltknoten an zwei unterschiedlichen Standorten zur Verfügung zu stellen, wobei je Bewilligungsinhaber maximal eine Primäranbindung möglich ist. Die Errichtung sowie der Betrieb des redundanten Anschlusses erfolgt unter denselben Vorgaben wi... mehr lesen...


§ 28 GlSpAV Vertraulichkeit, Authentizität und Integrität

§ 28.Paragraph 28, Zur Sicherstellung von Vertraulichkeit, Authentizität und Integrität sind Daten verschlüsselt zu übermitteln. Für den Einsatz von Verschlüsselung und kryptographischer Signatur sind folgende Anforderungen zu erfüllen:1.Ziffer einsJeder Glücksspielautomat bzw. das darin eingebau... mehr lesen...


§ 29 GlSpAV Protokoll der Datenübertragung

(1)Absatz einsAlle für den Betrieb des Glücksspielautomaten bzw. des darin eingebauten Converter-Boards erforderlichen Vorrichtungen (zB Vorrichtungen zur Abwicklung von Geldbewegungen und Drucker) haben die entsprechenden Klassen des G2S-Protokolls im Glücksspielautomat bzw. im darin eingebauten... mehr lesen...


§ 30 GlSpAV Typengutachten

§ 30.Paragraph 30, Der Bewilligungsinhaber hat sicher zu stellen, dass für jeden zum Einsatz kommenden Glücksspielautomatentyp vor der Inbetriebnahme ein technisches Gutachten über die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen durch ein geeignetes und befugtes Prüfunternehmen (Typengutac... mehr lesen...


§ 31 GlSpAV Prüfunternehmen

§ 31.Paragraph 31, Jedes Prüfunternehmen muss zum Zeitpunkt der Ausstellung des Typengutachtens jede der folgenden Anforderungen erfüllen:1.Ziffer einsim EU-/EWR-Raum oder der Schweiz akkreditiert als Prüf- und Kalibrierlaboratorium für den Bereich der Glücksspielautomaten2.Ziffer 2jeder mit der ... mehr lesen...


§ 32 GlSpAV Inhalt des Typengutachtens über Glücksspielautomaten

(1)Absatz einsFür das im Rahmen der Typenprüfung zu erstellende Typengutachten sind alle für den Betrieb des Glücksspielautomaten relevanten Komponenten zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für1.Ziffer einsdie Hard- und Softwarekomponenten gemäß § 7 bis 16,die Hard- und Softwarekomponenten gemäß... mehr lesen...


§ 33 GlSpAV Typenanzeige

(1)Absatz einsMit der Typenanzeige wird vom Bewilligungsinhaber die Vollständigkeit der Prüfnachweise aller unter § 32 definierten Komponenten für jeden Glücksspielautomatentyp und aller unter § 32a definierten Komponenten für jeden Converter-Boardtyp erklärt und das Typengutachten einschließlich... mehr lesen...


§ 34 GlSpAV Maßnahmen bei Fehlfunktionen eines Glücksspielautomaten

(1)Absatz einsStellt das Diagnosesystem eines Glücksspielautomaten (§ 16) eine Fehlfunktion fest, die eine Auswirkung aufStellt das Diagnosesystem eines Glücksspielautomaten (Paragraph 16,) eine Fehlfunktion fest, die eine Auswirkung auf1.Ziffer einsdie Datenübermittlung an das zentrale Kontrolls... mehr lesen...


§ 35 GlSpAV Maßnahmen bei Fehlfunktionen eines Glücksspielautomatentyps

§ 35.Paragraph 35, Werden bei Glücksspielautomaten oder deren Komponenten Fehlfunktionen festgestellt, die den gesetzeskonformen Betrieb eines Glücksspielautomatentyps verhindern, sind alle Glücksspielautomaten dieses Typs unmittelbar nach Bekanntwerden der Fehlfunktionen außer Betrieb zu nehmen.... mehr lesen...


§ 36 GlSpAV Aufzeichnungspflichten

(1)Absatz einsDer Bewilligungsinhaber hat als Abgabepflichtiger die einzelnen Spiele von Glücksspielautomaten im Sinne des § 13 als Geschäftsvorfälle sowie sämtliche Auf- und Abbuchungen von Spielguthaben aufzuzeichnen. Je Glücksspielautomat (§ 10) sind folgende Beträge der Zeitfolge nach geordne... mehr lesen...


§ 37 GlSpAV Logbuch

§ 37.Paragraph 37, Für jeden Glücksspielautomaten ist an seinem Aufstellungsort ein Logbuch in Papierform oder in elektronischer Form aufzulegen, in das Überwachungsorganen der Behörden auf Aufforderung Einsicht zu gewähren ist. Im Logbuch sind1.Ziffer einsdie Typenidentifikation, Geräte-Seriennu... mehr lesen...


§ 38 GlSpAV Aufbewahrungspflichten

(1)Absatz einsDie Aufzeichnungen gemäß § 36 dürfen weder löschbar noch nachträglich veränderbar sein. Sie sind für die Dauer von sieben Jahren aufzubewahren und auf Verlangen der Abgabenbehörde vorzulegen. Zum Zwecke der Aufzeichnung können Datenträger verwendet werden.Die Aufzeichnungen gemäß Pa... mehr lesen...


§ 39 GlSpAV Anforderungen an VLT-Systeme

(1)Absatz einsVLT-Systeme müssen1.Ziffer einsdurch geeignete Vorkehrungen gegen unberechtigten Zugang und Manipulation von außen geschützt sein,2.Ziffer 2gegen Datenverlust bei Stromausfall und gegen elektromagnetische, elektrostatische oder durch Radiowellen hervorgerufene Einflüsse gesichert se... mehr lesen...


Automatenglücksspielverordnung (GlSpAV) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 174/2017 § 0 gültig von 01.07.2014 bis 30.06.2017 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. ... mehr lesen...


Anl. 1 GlSpAV

(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anlage als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


§ 40 GlSpAV Anwendungsbestimmungen für VLT

(1)Absatz einsFür Konzessionäre und deren VLT gelten die Bestimmungen der §§ 1 bis 38 sinngemäß.Für Konzessionäre und deren VLT gelten die Bestimmungen der Paragraphen eins bis 38 sinngemäß.(2)Absatz 2Abweichend von § 5 Abs. 1 wird der Zeitpunkt der verpflichtenden elektronischen Anbindung aller ... mehr lesen...


§ 41 GlSpAV Verifikation von VLT-Servern

§ 41.Paragraph 41, Um die Integrität der verwendeten Software zu gewährleisten, gilt § 24 Abs. 2 und 3 sowie 6 für VLT-Server sinngemäß. Um die Integrität der verwendeten Software zu gewährleisten, gilt Paragraph 24, Absatz 2 und 3 sowie 6 für VLT-Server sinngemäß. mehr lesen...


§ 42 GlSpAV Technisches Gutachten über VLT-Server

(1)Absatz einsDer Konzessionär hat sicher zu stellen, dass für jeden zum Einsatz kommenden VLT-Server vor der Inbetriebnahme ein technisches Gutachten über die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen durch ein geeignetes und befugtes Prüfunternehmen gemäß § 31 vorliegt (Typengutachten)... mehr lesen...


§ 43 GlSpAV Typenanzeige

(1)Absatz einsFür die Typenanzeige durch den Konzessionär gelten die Bestimmungen des § 33 für VLT-Server sinngemäß.Für die Typenanzeige durch den Konzessionär gelten die Bestimmungen des Paragraph 33, für VLT-Server sinngemäß.(2)Absatz 2Im zentralen Kontrollsystem des Datenrechenzentrums der Bun... mehr lesen...


§ 44 GlSpAV (weggefallen)

§ 44 GlSpAV (weggefallen) seit 01.07.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 45 GlSpAV Anforderungen an Jackpot-Systeme

(1)Absatz einsDie Auslösebedingungen für einen Jackpot müssen zum Beginn einer Jackpot-Ausspielung festgelegt sein und dürfen bis zur Auslösung des Jackpots nicht verändert werden. Die Increments eines Jackpots müssen sich direkt proportional zur Einsatzhöhe am Glücksspielautomaten in Spielbanken... mehr lesen...


§ 46 GlSpAV Anwendungsbestimmungen für Glücksspielautomaten in Spielbanken

(1)Absatz einsFür Konzessionäre und deren Glücksspielautomaten in Spielbanken gelten die für Bewilligungsinhaber geltenden Bestimmungen der §§ 1 bis 20 und §§ 23 bis 38 sinngemäß.Für Konzessionäre und deren Glücksspielautomaten in Spielbanken gelten die für Bewilligungsinhaber geltenden Bestimmun... mehr lesen...


§ 47 GlSpAV Verifikation von Jackpot-Controllern

§ 47.Paragraph 47, Um die Integrität der verwendeten Software zu gewährleisten gilt § 24 Abs. 2, 3 und 6 für Jackpot-Controller sinngemäß. Um die Integrität der verwendeten Software zu gewährleisten gilt Paragraph 24, Absatz 2,, 3 und 6 für Jackpot-Controller sinngemäß. mehr lesen...


§ 48 GlSpAV Jackpotbezogene Kommunikation zwischen Glücksspielautomaten und zentralem Kontrollsystem

(1)Absatz einsFür Glücksspielautomaten in Spielbanken sind zusätzlich zu den in § 29 Abs. 2 definierten Klassen die folgenden Klassen des G2S-Protokolls zu implementieren und zu unterstützen:Für Glücksspielautomaten in Spielbanken sind zusätzlich zu den in Paragraph 29, Absatz 2, definierten Klas... mehr lesen...


§ 49 GlSpAV Jackpotbezogene Anforderungen an Glücksspielautomaten

(1)Absatz einsJeder an ein Jackpot-System angeschlossene und an einer Jackpot-Ausspielung teilnehmende Glücksspielautomat muss die Möglichkeit bieten, den Jackpot zu den für die Auslösung des Jackpots festgelegten Bedingungen auszulösen.(2)Absatz 2In Ausnahme zu § 14 Abs. 2 darf bei Glücksspielau... mehr lesen...


§ 50 GlSpAV Technisches Gutachten über Jackpot-Controller

(1)Absatz einsDer Konzessionär hat sicher zu stellen, dass für jeden zum Einsatz kommenden Jackpot-Controller vor der Inbetriebnahme ein technisches Gutachten über die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen durch ein geeignetes und befugtes Prüfunternehmen gemäß § 31 vorliegt (Jackpot... mehr lesen...


§ 51 GlSpAV (weggefallen)

§ 51 GlSpAV (weggefallen) seit 01.07.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 52 GlSpAV Typenanzeige

§ 52.Paragraph 52, Für die Typenanzeige durch den Konzessionär gelten die Bestimmungen des § 33 für Jackpot-Controller sinngemäß. Für die Typenanzeige durch den Konzessionär gelten die Bestimmungen des Paragraph 33, für Jackpot-Controller sinngemäß. mehr lesen...


§ 53 GlSpAV Inkrafttreten

(1)Absatz einsDie Bestimmungen1.Ziffer eins§ 5 Abs. 4, § 6, § 8 Z 6, § 12, § 16 Abs. 1 Z 2, § 19 Abs. 5, § 23, § 24 Abs. 1 und 6, §§ 25 bis 33, § 34 Abs. 1 Z 1 und § 34 Abs. 2 sowieParagraph 5, Absatz 4,, Paragraph 6,, Paragraph 8, Ziffer 6,, Paragraph 12,, Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 2,, P... mehr lesen...


§ 32a GlSpAV Inhalt des Typengutachtens über Converter-Boards

(1)Absatz einsDer Bewilligungsinhaber hat sicher zu stellen, dass für jeden zum Einsatz kommenden Converter-Boardtyp vor der Inbetriebnahme ein technisches Gutachten über die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen durch ein geeignetes und befugtes Prüfunternehmen gemäß § 31 vorliegt (... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17
Gesetze 161-170 von 310