§ 30 FVG (weggefallen)

Führungs- und Verfügungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2012 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDer Titel und § 29 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 16/2000 treten mit 1. April 2000 in Kraft. Zugleich tritt § 6 Abs. 1 außer Kraft.Der Titel und Paragraph 29, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2000, treten mit 1. April 2000 in Kraft. Zugleich tritt Paragraph 6, Absatz eins, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2Der Titel, die Überschriften und die §§ 16 und 17 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 151/2004 treten mit 1. Juli 2005 in Kraft.Der Titel, die Überschriften und die Paragraphen 16 und 17 Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 151 aus 2004, treten mit 1. Juli 2005 in Kraft.
§ 30 FVG (weggefallen) seit 01.09.2012 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2012

In Kraft vom 31.12.2004 bis 31.08.2012
  1. (1)Absatz einsDer Titel und § 29 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 16/2000 treten mit 1. April 2000 in Kraft. Zugleich tritt § 6 Abs. 1 außer Kraft.Der Titel und Paragraph 29, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2000, treten mit 1. April 2000 in Kraft. Zugleich tritt Paragraph 6, Absatz eins, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2Der Titel, die Überschriften und die §§ 16 und 17 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 151/2004 treten mit 1. Juli 2005 in Kraft.Der Titel, die Überschriften und die Paragraphen 16 und 17 Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 151 aus 2004, treten mit 1. Juli 2005 in Kraft.
§ 30 FVG (weggefallen) seit 01.09.2012 weggefallen.

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