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(Muster)
Die CE-Kennzeichnung GSV (befristet bis 31. Dezember 1997weggefallen) besteht aus dem nachfolgend abgebildeten Symbol, der Kennummer der zugelassenen Stelle, die die unangemeldeten Kontrollen (§ 14), die Überwachung der Qualitätssicherungssysteme (§ 17, § 20), die Prüfungen (§ 22, § 24) oder die Einzelprüfung (§ 26) durchgeführt hat sowie den beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurdeseit 21.04.2018 weggefallen.Die CE-Kennzeichnung (befristet bis 31. Dezember 1997) besteht aus dem nachfolgend abgebildeten Symbol, der Kennummer der zugelassenen Stelle, die die unangemeldeten Kontrollen (Paragraph 14,), die Überwachung der Qualitätssicherungssysteme (Paragraph 17,, Paragraph 20,), die Prüfungen (Paragraph 22,, Paragraph 24,) oder die Einzelprüfung (Paragraph 26,) durchgeführt hat sowie den beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde.
Die verschiedenen Bestandteile müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.
(Muster)
Die CE-Kennzeichnung GSV (befristet bis 31. Dezember 1997weggefallen) besteht aus dem nachfolgend abgebildeten Symbol, der Kennummer der zugelassenen Stelle, die die unangemeldeten Kontrollen (§ 14), die Überwachung der Qualitätssicherungssysteme (§ 17, § 20), die Prüfungen (§ 22, § 24) oder die Einzelprüfung (§ 26) durchgeführt hat sowie den beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurdeseit 21.04.2018 weggefallen.Die CE-Kennzeichnung (befristet bis 31. Dezember 1997) besteht aus dem nachfolgend abgebildeten Symbol, der Kennummer der zugelassenen Stelle, die die unangemeldeten Kontrollen (Paragraph 14,), die Überwachung der Qualitätssicherungssysteme (Paragraph 17,, Paragraph 20,), die Prüfungen (Paragraph 22,, Paragraph 24,) oder die Einzelprüfung (Paragraph 26,) durchgeführt hat sowie den beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde.
Die verschiedenen Bestandteile müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.