Anl. 9 GSV (weggefallen)

Gasgeräte-Sicherheitsverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.04.2018 bis 31.12.9999
AnhangAnl. 9 zu § 44 Abs. 1CE-Kennzeichnung befristet bis 31. Dezember 1997

(Muster)

Die CE-Kennzeichnung GSV (befristet bis 31. Dezember 1997weggefallen) besteht aus dem nachfolgend abgebildeten Symbol, der Kennummer der zugelassenen Stelle, die die unangemeldeten Kontrollen (§ 14), die Überwachung der Qualitätssicherungssysteme (§ 17, § 20), die Prüfungen (§ 22, § 24) oder die Einzelprüfung (§ 26) durchgeführt hat sowie den beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurdeseit 21.04.2018 weggefallen.Die CE-Kennzeichnung (befristet bis 31. Dezember 1997) besteht aus dem nachfolgend abgebildeten Symbol, der Kennummer der zugelassenen Stelle, die die unangemeldeten Kontrollen (Paragraph 14,), die Überwachung der Qualitätssicherungssysteme (Paragraph 17,, Paragraph 20,), die Prüfungen (Paragraph 22,, Paragraph 24,) oder die Einzelprüfung (Paragraph 26,) durchgeführt hat sowie den beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde.

Die verschiedenen Bestandteile müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.

Stand vor dem 20.04.2018

In Kraft vom 11.06.1994 bis 20.04.2018
AnhangAnl. 9 zu § 44 Abs. 1CE-Kennzeichnung befristet bis 31. Dezember 1997

(Muster)

Die CE-Kennzeichnung GSV (befristet bis 31. Dezember 1997weggefallen) besteht aus dem nachfolgend abgebildeten Symbol, der Kennummer der zugelassenen Stelle, die die unangemeldeten Kontrollen (§ 14), die Überwachung der Qualitätssicherungssysteme (§ 17, § 20), die Prüfungen (§ 22, § 24) oder die Einzelprüfung (§ 26) durchgeführt hat sowie den beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurdeseit 21.04.2018 weggefallen.Die CE-Kennzeichnung (befristet bis 31. Dezember 1997) besteht aus dem nachfolgend abgebildeten Symbol, der Kennummer der zugelassenen Stelle, die die unangemeldeten Kontrollen (Paragraph 14,), die Überwachung der Qualitätssicherungssysteme (Paragraph 17,, Paragraph 20,), die Prüfungen (Paragraph 22,, Paragraph 24,) oder die Einzelprüfung (Paragraph 26,) durchgeführt hat sowie den beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde.

Die verschiedenen Bestandteile müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten