Anl. 10 ASV 2008

Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.07.2008 bis 31.12.9999
(Modul G)

1. Die Einzelprüfung ist das Verfahren, bei dem der Montagebetrieb sich vergewissert und erklärt, dass der in Verkehr gebrachte Aufzug, für den die Konformitätsbescheinigung nach Nummer 4 ausgestellt wurde, die Anforderungen der Verordnung (bzw. der Aufzüge-Richtlinie) erfüllt. Der Montagebetrieb bringt die CE-Kennzeichnung im Fahrkorb des Aufzugs an und stellt eine EG-Konformitätserklärung aus.

2. Der Montagebetrieb beantragt bei einer Benannten Stelle seiner Wahl die Einzelprüfung.

Der Antrag enthält folgendes:

  • -Strichaufzählung

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.07.2008 bis 31.12.9999
(Modul G)

1. Die Einzelprüfung ist das Verfahren, bei dem der Montagebetrieb sich vergewissert und erklärt, dass der in Verkehr gebrachte Aufzug, für den die Konformitätsbescheinigung nach Nummer 4 ausgestellt wurde, die Anforderungen der Verordnung (bzw. der Aufzüge-Richtlinie) erfüllt. Der Montagebetrieb bringt die CE-Kennzeichnung im Fahrkorb des Aufzugs an und stellt eine EG-Konformitätserklärung aus.

2. Der Montagebetrieb beantragt bei einer Benannten Stelle seiner Wahl die Einzelprüfung.

Der Antrag enthält folgendes:

  • -Strichaufzählung

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