Anl. 10 ASV 2008 Einzelprüfung für Aufzüge

ASV 2008 - Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.10.2026
(Modul G)

1. Die Einzelprüfung ist das Verfahren, bei dem der Montagebetrieb sich vergewissert und erklärt, dass der in Verkehr gebrachte Aufzug, für den die Konformitätsbescheinigung nach Nummer 4 ausgestellt wurde, die Anforderungen der Verordnung (bzw. der Aufzüge-Richtlinie) erfüllt. Der Montagebetrieb bringt die CE-Kennzeichnung im Fahrkorb des Aufzugs an und stellt eine EG-Konformitätserklärung aus.

2. Der Montagebetrieb beantragt bei einer Benannten Stelle seiner Wahl die Einzelprüfung.

Der Antrag enthält folgendes:

  • -Strichaufzählung
In Kraft seit 30.07.2008 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis ASV 2008 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 15 ASV 2008 (weggefallen)Anl. 1 ASV 2008 Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für den Entwurf und den Bau von Aufzügen und von Sicherheitsbauteilen für AufzügeAnl. 2 ASV 2008 EG-KonformitätserklärungenAnl. 3 ASV 2008 CE-KonformitätskennzeichnungAnl. 4 ASV 2008 Liste der Sicherheitsbauteile für AufzügeAnl. 5 ASV 2008 EG-Baumusterprüfung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge und für AufzügeAnl. 6 ASV 2008 Endabnahme für AufzügeAnl. 7 ASV 2008 Mindestkriterien für die Benannten StellenAnl. 8 ASV 2008 Qualitätssicherung Produkt für Sicherheitsbauteile für AufzügeAnl. 9 ASV 2008 Umfassende Qualitätssicherung für Sicherheitsbauteile für AufzügeAnl. 10 ASV 2008 Einzelprüfung für AufzügeAnl. 11 ASV 2008 Konformität mit der Bauart mit stichprobenartiger Prüfung für Sicherheitsbauteile für AufzügeAnl. 12 ASV 2008 Qualitätssicherung Produkt für AufzügeAnl. 13 ASV 2008 Umfassende Qualitätssicherung für AufzügeAnl. 14 ASV 2008 Qualitätssicherung Produktion für AufzügeAnl. 15 ASV 2008 (Stand: 17.12.2013)Anl. 16 ASV 2008 Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von AufzügenAnl. 17 ASV 2008 Verzeichnis der österreichischen Normen und technischen Spezifikationen für die Sicherheit von Aufzügen und von Sicherheitsbauteilen für AufzügeAnl. 18 ASV 2008 Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Vorgangsweise, wenn Aufzüge in Aufzugsschächten mit verringerten Freiräumen oder Schutznischen (Schutzräumen) jenseits der Endstellungen des Fahrkorbs installiert werdeAnl. 19 ASV 2008 Ausnahmefälle betreffend verringerte Schutzräume jenseits der Endstellungen des FahrkorbsAufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 (ASV 2008) Fundstelle
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 9 ASV 2008
Anl. 11 ASV 2008