§ 1 K-BAV (weggefallen)

GebührenämterfusionsV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.9999
§ 1. Der Aufgabenkreis des Finanzamts Linz-Urfahr wird um die bisher gemäß § 7 AVOG§ 1 K-BAV dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz zugewiesenen Aufgaben erweitert(weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2004

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.2004
§ 1. Der Aufgabenkreis des Finanzamts Linz-Urfahr wird um die bisher gemäß § 7 AVOG§ 1 K-BAV dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz zugewiesenen Aufgaben erweitert(weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen.

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