§ 1 HSteV (weggefallen)

Hochschul-Studienevidenzverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2019 bis 31.12.9999
Diese Verordnung gilt

1.

für die öffentlichen Pädagogischen Hochschulen gemäß § 1 Abs. 1 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006, und

2.

für die anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen einschließlich der privaten Studienangebote gemäß § 1 Abs. 2 leg. cit.

§ 1 HSteV seit 30.06.2019 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2019

In Kraft vom 01.10.2015 bis 30.06.2019
Diese Verordnung gilt

1.

für die öffentlichen Pädagogischen Hochschulen gemäß § 1 Abs. 1 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006, und

2.

für die anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen einschließlich der privaten Studienangebote gemäß § 1 Abs. 2 leg. cit.

§ 1 HSteV seit 30.06.2019 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten