§ 5 BauPolG (weggefallen)

Einsetzung und Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe für Integrationsfragen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
(1) Der Vorsitzende beruft die Arbeitsgruppe zu Sitzungen ein§ 5 BauPolG seit 31.12.2018 weggefallen.

(2) Mit der Sitzungseinladung ist den Mitgliedern der Arbeitsgruppe eine vorläufige Tagesordnung zu übermitteln.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 08.12.1989 bis 31.12.2018
(1) Der Vorsitzende beruft die Arbeitsgruppe zu Sitzungen ein§ 5 BauPolG seit 31.12.2018 weggefallen.

(2) Mit der Sitzungseinladung ist den Mitgliedern der Arbeitsgruppe eine vorläufige Tagesordnung zu übermitteln.

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