Gesetzesaktualisierungen

475 Gesetze aktualisiert am 13.08.2026

Gesetze 251-260 von 475

5 Paragrafen zu Übernahme von Aufgaben der Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend durch Schulärztinnen und Schulärzte (SchulÄ-V) aktualisiert


§ 3 SchulÄ-V Bekämpfung von Infektionskrankheiten

(1)Absatz eins,Schulärztinnen/Schulärzte haben die Gesundheitsbehörden nach Beauftragung durch die zuständige vollziehende Behörde im Rahmen der Mitwirkung bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten zu unterstützen, sofern ein Verdachts-, Erkrankungs- oder Todesfall einer meldepflichtigen Krank... mehr lesen...


§ 2 SchulÄ-V Schutzimpfungen

(1)Absatz eins,Schulärztinnen/Schulärzte haben nach Beauftragung durch die Landeshauptfrau/den Landeshauptmann, sofern diese Aufgabe nicht von anderen Ärztinnen/Ärzten wahrgenommen wird, in Umsetzung des gemeinsamen kostenfreien Impfprogramms des Bundes, der Bundesländer und der Sozialversicherun... mehr lesen...


§ 1 SchulÄ-V Regelungsgegenstand

Diese Verordnung regelt Aufgaben und Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend, die durch Schulärztinnen/Schulärzte neben den in § 66 des Bundesgesetzes über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulen (Schulunterrichtsgese... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.08.26

10 Paragrafen zu Zustelldiensteverordnung (ZustDV) aktualisiert


Anl. 1 ZustDV

1.Ziffer einsdie Spezifikationen der elektronischen Zustellung für die gemäß § 29 Abs. 1 ZustG nach dem jeweiligen Stand der Technik zu erbringenden Leistungen eines Zustelldienstes,die Spezifikationen der elektronischen Zustellung für die gemäß Paragraph 29, Absatz eins, ZustG nach dem jeweilige... mehr lesen...


§ 6 ZustDV Inkrafttreten

§ 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Z 1, 2, 3, 6, 8, 10 und 11, § 3 Abs. 2 und 3, § 4 und § 5 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 354/2008 treten mit Ablauf des Monats der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft. Paragraph eins, Absatz eins,, Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins, 2, 3,... mehr lesen...


§ 5 ZustDV Hinweis auf die Notifikation

(1)Absatz eins,Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, ABl. Nr. L 204 vom 21.07.1998 S. 37, in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG, ABl. Nr. L 217 vom 05.08.1998 S. 18, ... mehr lesen...


§ 4 ZustDV Veröffentlichungen im Internet

Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat im Internet die in der Anlage zu dieser Verordnung genannten technischen Spezifikationen gemäß § 3 Abs. 1 Z 7 zu veröffentlichen. Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat im Internet die in der Anlage... mehr lesen...


§ 3 ZustDV Zulassungsvoraussetzungen

(1)Absatz eins,Für die Zulassung sind das Vorliegen folgender Voraussetzungen sowie folgende Angaben und Unterlagen erforderlich:1.Ziffer einsName (Firma) des Antragstellers sowie, wenn es sich um eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft handelt, Rechtsform und Namen de... mehr lesen...


§ 2 ZustDV Antrag auf Zulassung

Der Antrag auf Zulassung als elektronischer Zustelldienst ist beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort einzubringen. Er hat die Angaben und Unterlagen nach § 3 und die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Antragstellers zu enthalten. Der Antrag auf Zulassung als elektron... mehr lesen...


§ 1 ZustDV Allgemeine Bestimmungen

(1)Absatz eins,Diese Verordnung trifft Regelungen über die für die ordnungsgemäße Erbringung der Zustellleistung erforderliche technische und organisatorische Leistungsfähigkeit sowie die rechtliche, insbesondere datenschutzrechtliche Verlässlichkeit der Zustelldienste (§ 30 Abs. 1 des Zustellges... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.08.26

16 Paragrafen zu Allgemeine Abwasseremissionsverordnung (AAEV) aktualisiert


Anl. 4 AAEV (weggefallen)

Anl. 4 AAEV seit 18.11.2019 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 3 AAEV

1.Ziffer eins Für die Einleitung von Abwasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen nach Anlage B: fünf Jahre2.Ziffer 2 Für die Einleitung von Abwasser mit Inhaltsstoffen gemäß Anlage A ausgenommen jener gemäß Anlage B: zehn Jahre. mehr lesen...


Anl. 2 AAEV

Nr.:Parameter:  7Arsen  8Barium  9Blei10Cadmium11Chrom-gesamt12Chrom-VI13Cobalt15Kupfer16Nickel17Quecksilber18Silber19Zink20Zinn21Freies Chlor22Gesamt-Chlor23Ammonium25Cyanid leicht freisetzbar28Nitrit31Sulfid36Adsorb. org. geb. Halogene38Kohlenwasserstoff-Index39Ausblasb. org. geb. Halogene40Phe... mehr lesen...


Anl. 1 AAEV

I.römisch eins.Anforderungen an Einleitungen in ein FließgewässerII.römisch zwei.Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche KanalisationA.1 Allgemeine Parameter  1.Temperatur30 °C35 °C2.Toxizität  2.1Algentoxizität GAa)–2.2Bakterientoxizität GLa)–2.3Daphnientoxizität GDa)–2.4Fischeitoxizit... mehr lesen...


§ 9 AAEV Inkrafttreten

(1)Absatz eins,Die Verordnung über die Allgemeine Begrenzung von Abwasseremissionen in Fließgewässer und öffentliche Kanalisationen, BGBl. Nr. 179/1991, sowie der Abschnitt I des BGBl. Nr. 537/1993 treten mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.Die Verordnung über die Allgemeine Begrenzun... mehr lesen...


§ 8 AAEV Anpassung bestehender Anlagen

(1)Absatz eins,Für eine am 13. April 1991 rechtmäßig bestehende, in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallende Abwassereinleitung endet die Frist gemäß § 33c Abs. 1 WRG 1959 für die Anpassung der nach § 4 Abs. 1 maßgeblichen Parameter an die Emissionsbegrenzungen der Anlage A mit Ablauf des 1... mehr lesen...


§ 7 AAEV Überwachung der Begrenzungen für Abwasseremissionen

(1)Absatz eins,Ein(e) Emissionswert(begrenzung) für einen gemäß § 4 Abs. 1 maßgeblichen Abwasserparameter der Anlage A ist im Rahmen der Eigenüberwachung und im Rahmen der Fremdüberwachung einzuhalten.Ein(e) Emissionswert(begrenzung) für einen gemäß Paragraph 4, Absatz eins, maßgeblichen Abwasser... mehr lesen...


§ 6 AAEV Anwendung der Emissionsbegrenzungen bei der Festlegung von Art und Maß der Wasserbenutzung im Bewilligungsverfahren

(1)Absatz eins,Eine Abwassereinleitung in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation ist für die gemäß § 4 Abs. 1 maßgeblichen Abwasserinhaltsstoffe unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 10 an Hand der eingeleiteten Tagesfrachten zu beurteilen. Die höchstzulässige Tagesfracht eines Abwasse... mehr lesen...


§ 5 AAEV Gesonderte Befristung der Einleitung gefährlicher Abwasserinhaltsstoffe

(1)Absatz eins,Bei der wasserrechtlichen Bewilligung der Einleitung eines Abwassers in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation ist die Einleitung eines für die Abwasserbeschaffenheit maßgeblichen in Anlage B genannten gefährlichen Abwasserinhaltsstoffes in der dort vorgesehenen We... mehr lesen...


§ 4 AAEV Allgemeine Begrenzung von Abwasseremissionen und deren Anwendungsbereich

(1)Absatz eins,Die Wasserrechtsbehörde hat auf Grund der Herkunft eines Abwassers sowie auf Grund der für seine Beschaffenheit maßgeblichen Inhaltsstoffe und Eigenschaften jene Parameter auszuwählen, welche zur Überwachung der Abwasserbeschaffenheit eingesetzt werden. Maßgeblich für die Parameter... mehr lesen...


§ 3 AAEV Generelle wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Abwasserbehandlung – Allgemeiner Stand der Rückhalte- und Reinigungstechnik

(1)Absatz eins,In einem zusammenhängenden Siedlungsgebiet sollen die Abwässer grundsätzlich in Kanalisationsanlagen gesammelt und in zentralen Reinigungsanlagen gereinigt werden. Auf zukünftige Entwicklungen soll dabei Bedacht genommen werden. Bei der Behandlung der Abwässer soll die biologische ... mehr lesen...


§ 2 AAEV Allgemeine Grundsätze der Behandlung von Abwasser und Abwasserinhaltsstoffen

Bei der Einleitung von Abwasser und Abwasserinhaltsstoffen in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation soll – soweit nicht anders verordnet oder bescheidmäßig zugelassen – unter Bedachtnahme auf den Stand der Abwasserreinigungstechnik und auf die Möglichkeiten zur Verringerung des ... mehr lesen...


§ 1 AAEV Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1)Absatz eins,Diese Verordnung gilt für die Einleitung von1.Ziffer einsAbwasser;2.Ziffer 2Mischwasser;3.Ziffer 3Niederschlagswasser, mit welchem Schadstoffe von der Landoberfläche eines Einzugsgebietes in ein Gewässer abgeschwemmt werden, die überwiegend durch menschliche Tätigkeiten in diesem E... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.08.26

15 Paragrafen zu Indirekteinleiterverordnung (IEV) aktualisiert


Anl. 5 IEV

1.Ziffer einsFeststellung der Nichteinhaltung von Vorgaben, die in Zustimmungen zu Indirekteinleitungen gemäß § 2 vom Kanalisationsunternehmen festgelegt wurden.Feststellung der Nichteinhaltung von Vorgaben, die in Zustimmungen zu Indirekteinleitungen gemäß Paragraph 2, vom Kanalisationsunternehm... mehr lesen...


Anl. 4 IEV

Der Bericht des Kanalisationsunternehmens an die Wasserrechtsbehörde hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:1.Ziffer einsGesamtverzeichnis der gemäß § 5 Abs. 1 und 2 mitgeteilten Indirekteinleiter unter Verwendung der nach Anlage C erforderlichen Unterlagen und geordnet nach Abwasserherkunft... mehr lesen...


Anl. 3 IEV

1.Ziffer einsName und Anschrift des Indirekteinleiters/Betreibers.2.Ziffer 2Standort des Betriebes (Adresse, sofern nicht identisch mit Z 1).Standort des Betriebes (Adresse, sofern nicht identisch mit Ziffer eins,).3.Ziffer 3Branche(n), abwasserrelevante Tätigkeiten, Art und Größe des Betriebes, ... mehr lesen...


Anl. 2 IEV

AbwasserinhaltsstoffFracht(Parameter)in g/d  Antimon ber. als Sb0,2Arsen ber. als As0,2Barium ber. als Ba10,0Blei ber. als Pb1,0Cadmium ber. als Cd0,2Chrom – Gesamt ber. als Cr1,0Chrom – VI ber. als CrChrom – römisch sechs ber. als Cr0,2Cobalt ber. als Co2,0Kupfer ber. als Cu1,0Molybdän ber. als ... mehr lesen...


Anl. 1 IEV

Für die Einleitung von Abwasser aus einem nachstehend genannten Herkunftsbereich (oder aus dessen Teilbereich) in eine öffentliche Kanalisation besteht wasserrechtliche Bewilligungspflicht gemäß § 32b Abs. 5 WRG 1959.Für die Einleitung von Abwasser aus einem nachstehend genannten Herkunftsbereich... mehr lesen...


§ 7 IEV Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen für bestehende Indirekteinleitungen

(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt am 12. Juli 1998 in Kraft. Die erstmalige Vorlage eines Berichtes gemäß § 6 Abs. 2 und 3 hat bis 12. Juli 2001 zu erfolgen.Diese Verordnung tritt am 12. Juli 1998 in Kraft. Die erstmalige Vorlage eines Berichtes gemäß Paragraph 6, Absatz 2 und 3 hat bis 12. J... mehr lesen...


§ 6 IEV Pflichten des Kanalisationsunternehmens

(1)Absatz eins,Das Kanalisationsunternehmen ist verpflichtet, ein Verzeichnis der gemäß § 5 mitgeteilten Indirekteinleiter zu führen (Indirekteinleiterkataster) und dieses Verzeichnis in jährlichen Intervallen zu aktualisieren.Das Kanalisationsunternehmen ist verpflichtet, ein Verzeichnis der gem... mehr lesen...


§ 5 IEV Pflichten des Indirekteinleiters

(1)Absatz eins,Eine Indirekteinleitung gemäß § 2 ist vor der erstmaligen Ausübung dem Kanalisationsunternehmen unaufgefordert und schriftlich mitzuteilen. Die Einleitung darf nicht ohne die Zustimmung des Kanalisationsunternehmens erfolgen.Eine Indirekteinleitung gemäß Paragraph 2, ist vor der er... mehr lesen...


§ 4 IEV Überwachung von wasserrechtlich nicht bewilligungspflichtigen Indirekteinleitungen

(1)Absatz eins,In die Überwachung nicht bewilligungspflichtiger Indirekteinleitungen sind die Emissionsbegrenzungen für maßgebliche gefährliche Abwasserinhaltsstoffe einschließlich der vom Kanalisationsunternehmen zugestandenen Abweichungen, die mitgeteilte(n) Abwassermenge(n) oder der sie verurs... mehr lesen...


§ 3 IEV Mengenschwellen für Indirekteinleitungen in öffentliche Kanalisationen

Eine Indirekteinleitung gemäß § 2 Abs. 2 Z 2 bedarf der wasserrechtlichen Bewilligung, wenn einer der nachstehend genannten Schwellenwerte überschritten (nicht eingehalten) wird: Eine Indirekteinleitung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 2, bedarf der wasserrechtlichen Bewilligung, wenn einer de... mehr lesen...


§ 2 IEV Mitteilungs- und Bewilligungspflicht

(1)Absatz eins,Indirekteinleitungen gemäß § 1 Abs. 1 unterliegen nach Maßgabe des § 5 der Mitteilungspflicht an das Kanalisationsunternehmen.Indirekteinleitungen gemäß Paragraph eins, Absatz eins, unterliegen nach Maßgabe des Paragraph 5, der Mitteilungspflicht an das Kanalisationsunternehmen.(2)... mehr lesen...


§ 1 IEV Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1)Absatz eins,Diese Verordnung gilt für die Einleitung von Abwasser, dessen Beschaffenheit mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht, in die wasserrechtlich bewilligte Kanalisation eines anderen (Indirekteinleitung). Abwasser, dessen Beschaffenheit mehr als geringfügig von d... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.08.26

8 Paragrafen zu Sorgfaltspflichten-Umsatzsteuerverordnung (Sorgfaltspflichten-UStV) aktualisiert


§ 6 Sorgfaltspflichten-UStV Übergangsvorschriften

 1.Ziffer einsDie Verordnung ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2021 ausgeführt werden.2.Ziffer 2Abweichend von Z 1 sind § 1, § 2 und § 3 Z 1 lit. c und Z 2 auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 ausgeführt werden.Abweichend von Ziffer eins, sind Paragraph eins,, Pa... mehr lesen...


§ 5 Sorgfaltspflichten-UStV

Unterstützt ein Unternehmer die Vermietung von Grundstücken für Wohn- oder Campingzwecke oder die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen gilt folgendes:1.Ziffer einsdie Beschreibung der sonstigen Leistung gemäß § 4 Z 5 lit. a hat jedenfalls die Aufenthalts- bzw. Mietdauer und die A... mehr lesen...


§ 4 Sorgfaltspflichten-UStV Aufzeichnungspflichten

Die Aufzeichnungen nach § 18 Abs. 11 UStG 1994 müssen jedenfalls folgende Informationen enthalten: Die Aufzeichnungen nach Paragraph 18, Absatz 11, UStG 1994 müssen jedenfalls folgende Informationen enthalten:1.Ziffer einsName, Postadresse und E-Mail-, Website- oder andere elektronische Adresse d... mehr lesen...


§ 3 Sorgfaltspflichten-UStV Ausreichende Sorgfalt

Folgende Unternehmer können nicht mit ausreichender Sorgfalt gemäß § 27 Abs. 1 UStG 1994 davon ausgehen, dass der Steuerpflichtige seinen abgabenrechtlichen Pflichten nachkommt: Folgende Unternehmer können nicht mit ausreichender Sorgfalt gemäß Paragraph 27, Absatz eins, UStG 1994 davon ausgehen,... mehr lesen...


§ 2 Sorgfaltspflichten-UStV

Als Unternehmer, die gemäß § 27 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 an einer sonstigen Leistung an einen Nichtunternehmer, die durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle, beispielsweise eines Marktplatzes, einer Plattform, eines Portals oder Ähnlichem unterstützt oder angebahnt wird, beteiligt sind, g... mehr lesen...


§ 1 Sorgfaltspflichten-UStV Beteiligte Unternehmer

Als Unternehmer, die gemäß § 27 Abs. 1 Z 2 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) an einem innergemeinschaftlichen Versandhandel oder einem Einfuhr-Versandhandel beteiligt sind, gelten: Als Unternehmer, die gemäß Paragraph 27, Absatz eins, Ziffer 2, Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) an einem inner... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.08.26

10 Paragrafen zu Digitalsteuergesetz 2020 (DiStG 2020) aktualisiert


§ 8 DiStG 2020 Schlussbestimmungen

(1)Absatz eins,Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.(2)Absatz 2,Der Bundesminister für Finanzen hat in regelmäßigen Abständen, erstmals zum 31. Dezember 2021, die Besteuerung von Onlinewerbeleistungen im Sinne dieses Bundesgesetzes im Hinblick auf ... mehr lesen...


§ 7 DiStG 2020 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz ist auf Onlinewerbeleistungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 erbracht werden. Abweichend von § 5 Abs. 3 ist für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Juli 2020 enden, die Jahressteuererklärung bis 30. September 2020 zu übermitteln.Dieses Bundesgesetz ist ... mehr lesen...


§ 6 DiStG 2020 Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten

(1)Absatz eins,Der Steuerschuldner ist verpflichtet, Aufzeichnungen über die übernommenen Onlinewerbeleistungen, allfällige in diesem Zusammenhang von ihm beauftragte weitere Unternehmen, die Auftraggeber und die Grundlagen zur Berechnung der Digitalsteuer zu führen.(2)Absatz 2,Aufzeichnungen von... mehr lesen...


§ 5 DiStG 2020 Erhebung der Steuer

(1)Absatz eins,Der Steuerschuldner hat die Steuer selbst zu berechnen und bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Entstehen des Steueranspruches zu entrichten.(2)Absatz 2,Eine gemäß § 201 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, festgesetzte Steuer hat die in Abs. 1 genannte Fälligkeit.Ei... mehr lesen...


§ 4 DiStG 2020 Steuerschuldner, Entstehung des Steueranspruches

(1)Absatz eins,Steuerschuldner ist der Onlinewerbeleister, der Anspruch auf ein Entgelt für die Durchführung einer Onlinewerbeleistung im Sinne des § 1 hat. Dies gilt auch, wenn der Onlinewerbeleister nicht Eigentümer der digitalen Schnittstelle ist.Steuerschuldner ist der Onlinewerbeleister, der... mehr lesen...


§ 3 DiStG 2020 Bemessungsgrundlage und Höhe der Steuer

(1)Absatz eins,Bemessungsgrundlage der Digitalsteuer ist das Entgelt, das der Onlinewerbeleister von einem Auftraggeber erhält. Diese vermindert sich um Ausgaben für Vorleistungen anderer Onlinewerbeleister, die nicht Teil seiner multinationalen Unternehmensgruppe sind.(2)Absatz 2,Die Steuer betr... mehr lesen...


§ 2 DiStG 2020 Begriffsbestimmungen

(1)Absatz eins,„Onlinewerbeleister“ sind Unternehmen,1.Ziffer einsdie Onlinewerbeleistungen gegen Entgelt erbringen oder dazu beitragen und2.Ziffer 2innerhalb eines Wirtschaftsjahresa)Litera aeinen weltweiten Umsatz von zumindest 750 Mio. Euro undb)Litera bim Inland einen Umsatz von zumindest 25 ... mehr lesen...


§ 1 DiStG 2020 Steuergegenstand

(1)Absatz eins,Der Digitalsteuer unterliegen Onlinewerbeleistungen, soweit sie von Onlinewerbeleistern im Inland gegen Entgelt erbracht werden. Eine Onlinewerbeleistung gilt als im Inland erbracht, wenn sie auf dem Gerät eines Nutzers mit inländischer IP-Adresse empfangen wird und sich ihrem Inha... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.08.26

24 Paragrafen zu Hochschul-Planungs- und Steuerungsverordnung an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien (HPSV-HAUP) aktualisiert


§ 22 HPSV-HAUP Schlussbestimmungen

(1)Absatz eins,Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2,Soweit in dieser Verordnung auf andere Verordnungen eines Mitgliedes der Bundesregierung verwiesen wird, sind diese in ... mehr lesen...


§ 21 HPSV-HAUP Evaluierung der gesamten Pädagogischen Hochschule

(1)Absatz eins,Die Evaluierung der Lehr- und Forschungstätigkeit, der Planung sowie der Organisation und Verwaltung erfolgt nach internationalen Standards durch drei Expertinnen oder Experten, von denen zwei dem postsekundären Bildungs- oder Forschungsbereich außerhalb der Republik Österreich anz... mehr lesen...


§ 20 HPSV-HAUP Evaluierung der einzelnen Organisationseinheiten der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien

(1)Absatz eins,Ziel der Evaluierung einzelner Organisationseinheiten ist die Sicherung und Verbesserung der Qualität der jeweils zu evaluierenden Organisationseinheit. Die Evaluierung erfolgt hochschulintern in regelmäßigen Abständen auf Veranlassung des Rektorats.(2)Absatz 2,Die betroffene Organ... mehr lesen...


§ 19 HPSV-HAUP Evaluierung des Lehrangebots durch die Studierenden

(1)Absatz eins,Die einzelnen Lehrveranstaltungen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind durch die Studierenden zu bewerten. Die Bewertungen erfolgen in Form von1.Ziffer einsRückmeldungen im Verlauf der Lehrveranstaltung und2.Ziffer 2Rückmeldungen zum Ende der Lehrveranstaltung.(2)Absatz 2,Rück... mehr lesen...


§ 18 HPSV-HAUP Überprüfung der allgemeinen Entwicklung anhand von Kennzahlen

(1)Absatz eins,Das Rektorat hat einmal jährlich zusätzlich zum Ressourcenplan einen Arbeitsbericht zu verfassen. Dieser Arbeitsbericht ist Bestandteil des Ressourcenplanes und orientiert sich am Ressourcen-, Ziel und Leistungsplan des Bundesgesetzes über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundesha... mehr lesen...


§ 17 HPSV-HAUP Arten der Evaluierungen

Folgende Evaluierungen sind intern an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien oder extern durch Sachverständige durchzuführen:1.Ziffer einsÜberprüfung der allgemeinen Entwicklung anhand von Kennzahlen (§ 18): Durch die Abfrage von Daten anhand von Kennzahlen über jede Organisationseinh... mehr lesen...


§ 16 HPSV-HAUP Evaluierung und Qualitätsentwicklung

Gegenstand der Evaluierungen und Qualitätsentwicklung§16. (1) Die Evaluierungen und die Qualitätsentwicklung beziehen sich auf1.Ziffer einsden gesamten Studien- und Prüfungsbetrieb in Aus-, Fort- und Weiterbildung (Lehre),2.Ziffer 2die gesamte Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (Forschung und ... mehr lesen...


§ 15 HPSV-HAUP Controlling, Kosten- und Leistungsrechnung

Im internen Rechnungswesen gemäß § 34 des Hochschulgesetzes 2005, ausgenommen im Bereich der eigenen Rechtspersönlichkeit gemäß § 3 des Hochschulgesetzes 2005, gilt das Bundeshaushaltsgesetz und seine Durchführungsbestimmungen. Die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien hat daher gemäß § ... mehr lesen...


§ 14 HPSV-HAUP Internes Rechnungswesen

Haushaltswesen(1)Absatz eins,Für den Rektor als Dienststellenleiter und anweisungsermächtigtes Organ gelten im Bereich der Bundesgebarung die Rechtsvorschriften des Bundeshaushaltsgesetzes und der Bundeshaushaltsverordnung 1989, BGBl. Nr. 570.Für den Rektor als Dienststellenleiter und anweisungse... mehr lesen...


§ 13 HPSV-HAUP Maßnahmen der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien bei Nichterfüllung der Ziele und Vorhaben

(1)Absatz eins,Die Organe der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien sind für das Erreichen der im Ziel- und Leistungsplan angeführten Ziele sowie für die Durchführung der genannten Vorhaben verantwortlich. Sie ergreifen innerhalb des vereinbarten Ressourcenplans und der gesetzlichen Best... mehr lesen...


§ 12 HPSV-HAUP Erstellung des Ziel- und Leistungsplans sowie des Ressourcenplans

(1)Absatz eins,Das Rektorat hat unter Einbeziehung der übrigen Organisationseinheiten der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien sowie unter den Gesichtspunkten der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit den Ziel- und Leistungsplan sowie den Ressourcenplan zu erstellen und die... mehr lesen...


§ 11 HPSV-HAUP Ist-Stand-Analyse

(1)Absatz eins,Der Erarbeitung des Ziel- und Leistungsplans haben eine gründliche Analyse des Umfelds und der Umgebungsfaktoren sowie eine Bestandsaufnahme der eigenen Kompetenzen voranzugehen (Ist- Stand-Analyse).(2)Absatz 2,Zusätzlich ist der jeweils in Kraft befindliche Ziel- und Leistungsplan... mehr lesen...


§ 10 HPSV-HAUP Abläufe zum Ziel- und Leistungsplan und Ressourcenplan

Rollende Planung(1)Absatz eins,Der Ziel- und Leistungsplan ist zumindest alle drei Jahre, der Ressourcenplan ist einmal jährlich zu erstellen.(2)Absatz 2,Bezugszeitraum für den Ziel- und Leistungsplan sind die jeweils folgenden drei Studienjahre (rollende Planung), wobei bei der Erstellung auf mö... mehr lesen...


§ 9 HPSV-HAUP Ressourcenbilanz und -entwicklung

(1)Absatz eins,Der Ressourcenplan hat eine Ressourcenbilanz zu enthalten, die den tatsächlichen Ressourceneinsatz (Budget und Personal) des jeweils vergangenen Studien- bzw. Budgetjahrs wiedergibt (Erfolg). Dem sind die angestrebten Ziele und Leistungen des Ziel- und Leistungsplans mit dem Grad d... mehr lesen...


§ 8 HPSV-HAUP Bemessung der Ressourcen

(1)Absatz eins,Die Personalressourcen im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung einschließlich des Betreuungslehrerpersonals und des Betreuungsberaterpersonals bemessen sich in Semesterwochenstunden (Unterrichtseinheiten), Einzelseminarstunden, Werteinheiten, Planstellen und Euro.(2)Absatz 2,D... mehr lesen...


§ 7 HPSV-HAUP Ressourcenplan

Aufgabe, Inhalt und Aufbau des Ressourcenplans(1)Absatz eins,Der Ressourcenplan dient als Instrument zur operativen Steuerung der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien. Er beinhaltet insbesondere Angaben zur Ressourcenausstattung für den vorher festgelegten Haushaltszeitraum.(2)Absatz 2,... mehr lesen...


§ 6 HPSV-HAUP Indikatoren, Umsetzungsdatum und Meilensteine

(1)Absatz eins,Indikatoren sind nachvollziehbar zu beschreiben. Sie haben sich auf den Zeitraum des jeweiligen Ziels zu beziehen und müssen innerhalb dieses Zeitraums überprüf- und auswertbar sein, um so den Zielerreichungsgrad ermitteln zu können. Die Indikatoren haben der Komplexität des jeweil... mehr lesen...


§ 5 HPSV-HAUP Leistungen der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien

(1)Absatz eins,Das Leistungsspektrum der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien resultiert aus folgenden externen und internen Leistungen:1.Ziffer einsAusbildung in land- und forstwirtschaftlichen Berufsfeldern einschließlich des Beratungs- und Förderungsdienstes (§ 8 Abs. 8 des Hochschul... mehr lesen...


§ 4 HPSV-HAUP Profil und Schwerpunkte

Als zentrales strategisches Element ist im Rahmen des Ziel- und Leistungsplans ein Profil der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien zu erarbeiten, in welchem im Besonderen auf die Schwerpunkte einzugehen ist. mehr lesen...


§ 3 HPSV-HAUP Ziel- und Leistungsplan

Aufgabe, Inhalt und Aufbau des Ziel- und Leistungsplans(1)Absatz eins,Der Ziel- und Leistungsplan dient als Instrument zur mittelfristigen Steuerung der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien. Er hat die Konkretisierung der strategischen Ausrichtung (Profil, Ziele und Vorhaben) und die Be... mehr lesen...


§ 2 HPSV-HAUP Begriffsbestimmung

Im Sinne dieser Verordnung sind:1.Ziffer einsSchwerpunkte: jene Bereiche des Leistungsspektrums oder der Tätigkeiten der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien, die bei einer Veränderung derselben das Profil maßgebend abändern würden;2.Ziffer 2Profil: beschreibt das charakteristische Ersc... mehr lesen...


§ 1 HPSV-HAUP Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für die öffentliche Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien gemäß § 1 Abs. 1 Z 9 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006, und regelt Inhalt und Verfahren betreffend Diese Verordnung gilt für die öffentliche Hochschule für Agrar- und Umweltpädag... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.08.26

11 Paragrafen zu Nähere Vorgangsweise betreffend die Anbringung von Lichtbildern auf e-cards (e-card FotoV) aktualisiert


§ 9 e-card FotoV Schlussbestimmungen und Inkrafttreten

(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft, wobei die erstmalige Beistellung von Lichtbildern bereits vor dem 1. Jänner 2020 erfolgen darf. Die Ermittlung und Verarbeitung von Daten nach § 7 Abs. 2 darf zu Zwecken der Produktionsplanung und den in § 5... mehr lesen...


§ 8 e-card FotoV Kostentragung

(1)Absatz eins,Der Bundesminister für Finanzen ersetzt dem Hauptverband bzw. Dachverband nach Maßgabe des Abs. 2 folgende bis 31. Dezember 2023 entstehende Kosten:Der Bundesminister für Finanzen ersetzt dem Hauptverband bzw. Dachverband nach Maßgabe des Absatz 2, folgende bis 31. Dezember 2023 en... mehr lesen...


§ 7 e-card FotoV Verwendung personenbezogener Daten

(1)Absatz eins,Die für die Anbringung und Verwendung von Lichtbildern auf e-cards notwendigen Verwaltungsabläufe sind vom Hauptverband bzw. Dachverband im eigenen Namen im Rahmen seiner Aufgaben für die Entwicklung und den Betrieb des elektronischen Verwaltungssystems ELSY nach § 31a ASVG als Ver... mehr lesen...


§ 6 e-card FotoV Identitätsprüfung im Leistungsfall

(1)Absatz eins,Gesundheitsdiensteanbieter/innen sind im Leistungsfall verpflichtet, die Identität der Patient/inn/en zu überprüfen, sofern sie1.Ziffer einsals Vertragspartner/innen Leistungen auf Rechnung der gesetzlichen Sozialversicherung erbringen oder2.Ziffer 2als ELGA-Gesundheitsdiensteanbie... mehr lesen...


§ 5 e-card FotoV Information der Karteninhaber/innen

(1)Absatz eins,Beim Versand einer e-card mit Lichtbild sind die Karteninhaber/innen im Begleitschreiben darüber zu informieren, aus welchem behördlichen Bestand das Lichtbild stammt.(2)Absatz 2,Kann aus den behördlichen Beständen kein Lichtbild ermittelt werden, so ist die Person, für die eine e-... mehr lesen...


§ 4 e-card FotoV Anforderungen an den Kartenkörper

E-cards, die mit einem Lichtbild ausgestattet werden, sind mit optischen, dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsmerkmalen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit gegen Fälschung zu schützen. mehr lesen...


§ 3 e-card FotoV Verwendung des Lichtbildes

(1)Absatz eins,Für die Herstellung einer e-card wird aus dem, entsprechend der festgelegten Reihenfolge, nach § 31a Abs. 8 Z 1 bis 4 ASVG heranzuziehenden Register das jüngste zur Verfügung stehende Lichtbild (§§ 1 und 2) verwendet. Die Verfügbarkeit eines neueren Lichtbildes während der Gültigke... mehr lesen...


§ 2 e-card FotoV Beibringung von Lichtbildern durch den Karteninhaber/die Karteninhaberin

(1)Absatz eins,In jenen Fällen, in denen aus den behördlichen Beständen nach § 31a Abs. 8 Z 1 bis 4 ASVG kein Lichtbild ermittelt werden kann, sind von den Karteninhaber/inne/n LichtbilderIn jenen Fällen, in denen aus den behördlichen Beständen nach Paragraph 31 a, Absatz 8, Ziffer eins bis 4 ASV... mehr lesen...


§ 1 e-card FotoV Übermittlung von Lichtbildern aus behördlichen Beständen

(1)Absatz eins,Die Abfrage von Lichtbildern durch den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger bzw. ab 1. Jänner 2020 durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger (im Folgenden: Hauptverband bzw. Dachverband) erfolgt nach § 31a Abs. 8 Z 1 bis 4 oder Abs. 9 Z 2 in Verbind... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.08.26

9 Paragrafen zu Mindestinhalts-, Veröffentlichungs- und Sprachenverordnung 2019 (MVSV 2019) aktualisiert


§ 7 MVSV 2019 Übergangs- und Schlussbestimmungen

(1)Absatz eins,Bei allen in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für jedes Geschlecht in gleicher Weise.(2)Absatz 2,Die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Mindestinhalte von Prospekte ersetzenden Dokumenten, über die Veröffent... mehr lesen...


§ 6 MVSV 2019 Verweise, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Verweise Soweit in dieser Verordnung auf die Verordnung (EU) 2017/1129 verwiesen wird, ist die Verordnung (EU) 2017/1129 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Ric... mehr lesen...


§ 5 MVSV 2019 Sprachenregelung

(1)Absatz eins,Anerkannte Sprachen im Sinne des Art. 27 der Verordnung (EU) 2017/1129 in Verfahren der FMA als für Österreich zuständige Behörde gemäß Art. 31 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 sind Deutsch und Englisch.Anerkannte Sprachen im Sinne des Artikel 27, der Verordnung (EU) 2017/1129 ... mehr lesen...


§ 4 MVSV 2019 Öffentliches Angebot von Wertpapieren sowie deren Zulassung an einem geregelten Markt

Dokument für Dividenden in Form von Aktien oder Belegschaftsprogramme(1)Absatz eins,Das Dokument, das1.Ziffer einsanlässlich der Ausschüttung von Dividenden an vorhandene Aktieninhaber in Form von Aktien derselben Gattung wie die Aktien, für die solche Dividenden ausgeschüttet werden, gemäß Art. ... mehr lesen...


§ 3 MVSV 2019 (weggefallen)

§ 3 MVSV 2019 seit 28.09.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 MVSV 2019 (weggefallen)

§ 2 MVSV 2019 seit 28.09.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 1 MVSV 2019 Öffentliches Angebot von Veranlagungen

Veröffentlichung von Prospekten in Zeitungen(1)Absatz eins,Die Veröffentlichung eines Prospekts von Veranlagungen gemäß § 8 Abs. 3 Z 1 KMG 2019 hat in einer werktäglich erscheinenden Zeitung zu erfolgen, die regelmäßig im gesamten Bundesgebiet an den üblichen Verkaufsstellen erhältlich ist und im... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.08.26

19 Paragrafen zu Luftfahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (LuftAV) aktualisiert


§ 17 LuftAV Übergangs- und Schlussbestimmungen

(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 3. Juli 2019 in Kraft.(2)Absatz 2,§ 4 Abs. 4 und § 6 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 368/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.Paragraph 4, Absatz 4 und Paragraph 6, Absatz 3, in der Fassung der Verordnung B... mehr lesen...


§ 16 LuftAV Einwinkzeichen

Zur Abwicklung des Flugbetriebes sind anstelle der Bestimmungen des Anhangs 3 (Handzeichen) KennV die Einwinkzeichen gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung ... mehr lesen...


§ 15 LuftAV Kennzeichnung

Geltungsbereich Dieser Abschnitt der Verordnung gilt für Arbeitsstätten, auswärtige Arbeitsstellen und Baustellen auf Flugplätzen gemäß § 63 des Bundesgesetzes über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz – LFG), BGBl. Nr. 253/1957. Dieser Abschnitt der Verordnung gilt für Arbeitsstätten, auswärtige Arbei... mehr lesen...


§ 14 LuftAV Raumklima

In Terminal- und Pierbereichen von Flughäfen sind Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze abweichend von § 28 Abs. 3 AStV entsprechend zu gestalten und alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, damit die Arbeitnehmer/innen keinen erheblichen Beeinträchtigungen durch Zugluft ausgesetzt sind sowie diese Einw... mehr lesen...


§ 13 LuftAV Abweichende Regelungen für Container

Für Container, die in Hangars und großen Hallen von Flughäfen betriebsbedingt nachträglich als Arbeitsräume eingerichtet werden müssen, dürfen die abweichenden Regelungen gemäß § 30 Abs. 5 Z 1 AStV angewendet werden. Für Container, die in Hangars und großen Hallen von Flughäfen betriebsbedingt na... mehr lesen...


§ 12 LuftAV Lichteintrittsflächen und Sichtverbindung

In Terminal- und Pierbereichen von Flughäfen gelten technische und betriebliche Erfordernisse, die sich aus dem Luftfahrtbetrieb zwingend ergeben, als technisch unmöglich im Sinne des § 25 Abs. 4 Z 1 und Z 2 AStV. In Terminal- und Pierbereichen von Flughäfen gelten technische und betriebliche Erf... mehr lesen...


§ 11 LuftAV Notausgänge

(1)Absatz eins,Elektrische Sicherungssysteme für Notausgänge mit zeitverzögerter Öffnung dürfen eingerichtet werden,1.Ziffer einssoweit es für den Schutz der Zivilluftfahrt vor unrechtmäßigen Eingriffen, die die Sicherheit der Zivilluftfahrt gefährden, im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 üb... mehr lesen...


§ 10 LuftAV Gesicherte Fluchtbereiche

(1)Absatz eins,Arbeitsstätten gemäß § 9 sind so zu gestalten, dass von jedem Punkt der Arbeitsstätte aus nach höchstens 40 m jene Bereiche, durch die ein Fluchtweg führt (wie zB Gänge, Stiegenhäuser, Foyers), in ihrem gesamten Verlauf bis zum Endausgang den Anforderungen an gesicherte Fluchtberei... mehr lesen...


§ 9 LuftAV Sonderbestimmungen für Flughäfen

Geltungsbereich Dieser Abschnitt der Verordnung gilt für Flughäfen gemäß § 64 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, sowie für Militärflugplätze, die gemäß § 62 Abs. 3 Luftfahrtgesetz, BGBl. Nr. 253/1957, für Zwecke der Zivilluftfahrt benützt werden. Dieser Abschnitt der Verordnung gilt für F... mehr lesen...


§ 8 LuftAV Unterweisung

(1)Absatz eins,Die Unterweisung der Pilotinnen/Piloten nach § 14 ASchG vor dem ersten Einsatz zum Auslösen von Lawinen vom Hubschrauber aus muss zumindest die Ausbildungsinhalte des § 6 Z 3 lit. f FK-V umfassen.Die Unterweisung der Pilotinnen/Piloten nach Paragraph 14, ASchG vor dem ersten Einsat... mehr lesen...


§ 7 LuftAV Versagerbeseitigung

(1)Absatz eins,Die Bergung von Versagerladungen darf nur durch eine/n Sprengbefugte/n und eine/n geschulte/n Flugretter/in unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:1.Ziffer einsEinsatz eines Hubschraubers mita)Litera aWindenausrüstung oder Lasthaken,b)Litera beinem Sicherheitsspiegel oder alterna... mehr lesen...


§ 6 LuftAV Sprengeinsatz

(1)Absatz eins,Vor der Durchführung des Sprengeinsatzes ist über den festgelegten Abwurfstellen ein Erhebungsflug durchzuführen, um einsatz- und sicherheitsrelevante Tatsachen über die vorherrschenden Gegebenheiten am Einsatzort in Erfahrung zu bringen. Der Beginn der Abwurfphase ist durch den Pi... mehr lesen...


§ 5 LuftAV Lawinenauslöseflug

(1)Absatz eins,Vor Durchführung des Lawinenauslösefluges sind der Bereich der Abwurfstellen sowie die Vorgangsweise beim Abwerfen der Sprengladungen festzulegen.(2)Absatz 2,Arbeitgeber/innen haben sicherzustellen, dass Arbeitnehmer/innen1.Ziffer einssich dem Hubschrauber nur unter ständigem Blick... mehr lesen...


§ 4 LuftAV Sprengladungen

(1)Absatz eins,Arbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass nur Sprengladungen mit maximal 10 kg Sprengstoff in einer geballten Ladung verwendet werden. Jede Sprengladung muss mit zwei Sprengkapseln mit Sicherheitsanzündschnüren und geeigneten Anzündern versehen sein.(2)Absatz 2,Es dürfen nur Sp... mehr lesen...


§ 3 LuftAV Allgemeine Anforderungen

(1)Absatz eins,Für das künstliche Auslösen von Lawinen von Hubschraubern aus dürfen nur Hubschrauber eingesetzt werden, die1.Ziffer einseine ausreichende Bewegungsfreiheit und ein sicheres Hantieren mit den Sprengladungen gewährleisten und2.Ziffer 2mit einem funktionierenden künstlichen Horizont ... mehr lesen...


§ 2 LuftAV Auslösen von Lawinen von Hubschraubern aus

Geltungsbereich(1)Absatz eins,Dieser Abschnitt der Verordnung gilt für1.Ziffer einsBetreiber von Luftfahrzeugen im gewerblichen und nichtgewerblichen speziallisierten Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug a... mehr lesen...


§ 1 LuftAV Allgemeine Bestimmungen

Die Bestimmungen der1.Ziffer einsArbeitsstättenverordnung (AStV), BGBl. II Nr. 368/1998,Arbeitsstättenverordnung (AStV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 368 aus 1998,,2.Ziffer 2Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), BGBl. II Nr. 164/2000,Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 164 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.08.26
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