Anl. 4 AAEV (weggefallen)

Allgemeine Abwasseremissionsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.11.2019 bis 31.12.9999
1Anl.Ziffer eins Für die Einleitung von Abwasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen nach Anlage B: fünf Jahre

2 4 AAEV seit 18.11.2019 weggefallen.Ziffer 2 Für die Einleitung von Abwasser mit Inhaltsstoffen gemäß Anlage A ausgenommen jener gemäß Anlage B: zehn Jahre.

Stand vor dem 18.11.2019

In Kraft vom 20.04.1996 bis 18.11.2019
1Anl.Ziffer eins Für die Einleitung von Abwasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen nach Anlage B: fünf Jahre

2 4 AAEV seit 18.11.2019 weggefallen.Ziffer 2 Für die Einleitung von Abwasser mit Inhaltsstoffen gemäß Anlage A ausgenommen jener gemäß Anlage B: zehn Jahre.

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