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Der Antrag auf Zulassung als elektronischer Zustelldienst ist beim BundeskanzleramtBundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort einzubringen. Er hat die Angaben und Unterlagen nach § 3 und die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Antragstellers zu enthalten. Der Antrag auf Zulassung als elektronischer Zustelldienst ist beim BundeskanzleramtBundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort einzubringen. Er hat die Angaben und Unterlagen nach Paragraph 3 und die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Antragstellers zu enthalten.
Der Antrag auf Zulassung als elektronischer Zustelldienst ist beim BundeskanzleramtBundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort einzubringen. Er hat die Angaben und Unterlagen nach § 3 und die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Antragstellers zu enthalten. Der Antrag auf Zulassung als elektronischer Zustelldienst ist beim BundeskanzleramtBundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort einzubringen. Er hat die Angaben und Unterlagen nach Paragraph 3 und die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Antragstellers zu enthalten.