§ 7 HPSV-HAUP Ressourcenplan

Hochschul-Planungs- und Steuerungsverordnung an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.09.2019 bis 31.12.9999
Aufgabe, Inhalt und Aufbau des Ressourcenplans
  1. (1)Absatz eins,Der Ressourcenplan dient als Instrument zur operativen Steuerung der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien. Er beinhaltet insbesondere Angaben zur Ressourcenausstattung für den vorher festgelegten Haushaltszeitraum.
  2. (2)Absatz 2,Der Ressourcenplan steht in enger Verbindung zum Ziel- und Leistungsplan und hat den Nachweis zu erbringen, dass die Ressourcen zur Erreichung bzw. Umsetzung der Ziele und Vorhaben benötigt werden. Die für die Umsetzung der im Ziel- und Leistungsplan definierten Vorhaben notwendigen Ressourcen sind getrennt darzustellen. Bei den Anlagen und Aufwendungen sind außerordentliche Investitionen vorhabensbezogen gesondert darzustellen, bei den Aufwendungen auch die pädagogischen Erfordernisse und die Infrastrukturkosten.
  3. (3)Absatz 3,Im Ressourcenplan ist die gesamte Ressourcenausstattung der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien gegliedert in Personal-, Raum-, Anlage- und Aufwandsressourcen darzustellen. Sie ist dem vom Bundesministervon der Bundesministerin für Land-Nachhaltigkeit und Forstwirtschaft, Umwelt und WasserwirtschaftTourismus vorgegebenen Budget- und Ressourcenrahmen gegenüberzustellen.
  4. (4)Absatz 4,Sind andere Angaben in Bezug auf die Leistungsbereiche zum Verständnis des Ressourcenplans wesentlich, sind auch diese aufzunehmen.

Stand vor dem 12.09.2019

In Kraft vom 01.10.2007 bis 12.09.2019
Aufgabe, Inhalt und Aufbau des Ressourcenplans
  1. (1)Absatz eins,Der Ressourcenplan dient als Instrument zur operativen Steuerung der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien. Er beinhaltet insbesondere Angaben zur Ressourcenausstattung für den vorher festgelegten Haushaltszeitraum.
  2. (2)Absatz 2,Der Ressourcenplan steht in enger Verbindung zum Ziel- und Leistungsplan und hat den Nachweis zu erbringen, dass die Ressourcen zur Erreichung bzw. Umsetzung der Ziele und Vorhaben benötigt werden. Die für die Umsetzung der im Ziel- und Leistungsplan definierten Vorhaben notwendigen Ressourcen sind getrennt darzustellen. Bei den Anlagen und Aufwendungen sind außerordentliche Investitionen vorhabensbezogen gesondert darzustellen, bei den Aufwendungen auch die pädagogischen Erfordernisse und die Infrastrukturkosten.
  3. (3)Absatz 3,Im Ressourcenplan ist die gesamte Ressourcenausstattung der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien gegliedert in Personal-, Raum-, Anlage- und Aufwandsressourcen darzustellen. Sie ist dem vom Bundesministervon der Bundesministerin für Land-Nachhaltigkeit und Forstwirtschaft, Umwelt und WasserwirtschaftTourismus vorgegebenen Budget- und Ressourcenrahmen gegenüberzustellen.
  4. (4)Absatz 4,Sind andere Angaben in Bezug auf die Leistungsbereiche zum Verständnis des Ressourcenplans wesentlich, sind auch diese aufzunehmen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten