§ 4 e-card FotoV Anforderungen an den Kartenkörper

Nähere Vorgangsweise betreffend die Anbringung von Lichtbildern auf e-cards

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.08.2019 bis 31.12.9999

E-cards, die mit einem Lichtbild ausgestattet werden, sind mit optischen, dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsmerkmalen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit gegen Fälschung zu schützen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.08.2019 bis 31.12.9999

E-cards, die mit einem Lichtbild ausgestattet werden, sind mit optischen, dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsmerkmalen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit gegen Fälschung zu schützen.

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