§ 4 e-card FotoV Anforderungen an den Kartenkörper

e-card FotoV - Nähere Vorgangsweise betreffend die Anbringung von Lichtbildern auf e-cards

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2026

E-cards, die mit einem Lichtbild ausgestattet werden, sind mit optischen, dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsmerkmalen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit gegen Fälschung zu schützen.

In Kraft seit 02.08.2019 bis 31.12.9999
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