Nähere Vorgangsweise betreffend die Anbringung von Lichtbildern auf e-cards (e-card FotoV) Fundstelle

e-card FotoV - Nähere Vorgangsweise betreffend die Anbringung von Lichtbildern auf e-cards

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.09.2026
In Kraft seit 02.08.2019 bis 31.12.9999
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§ 9 e-card FotoV