Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(_________________________
Anm. 1: Z 4 der Novelle BGBl. II Nr. 276/2019 lautet: „In den §§ ... 12 Abs. 2 und 4 bis 6 wird die Wortfolge „vom Bundesminister für Land- Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft“ durch die Wortfolge „von der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus“ ersetzt.“ Die Anweisung konnte in den Absätzen 2, 5 und 6 nicht durchgeführt werden.)Anmerkung eins, : Ziffer 4, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 276 aus 2019, lautet: „In den Paragraphen Punkt Punkt 12, Absatz 2 und 4 bis 6 wird die Wortfolge „vom Bundesminister für Land- Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft“ durch die Wortfolge „von der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus“ ersetzt.“ Die Anweisung konnte in den Absätzen 2, 5 und 6 nicht durchgeführt werden.)
(_________________________
Anm. 1: Z 4 der Novelle BGBl. II Nr. 276/2019 lautet: „In den §§ ... 12 Abs. 2 und 4 bis 6 wird die Wortfolge „vom Bundesminister für Land- Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft“ durch die Wortfolge „von der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus“ ersetzt.“ Die Anweisung konnte in den Absätzen 2, 5 und 6 nicht durchgeführt werden.)Anmerkung eins, : Ziffer 4, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 276 aus 2019, lautet: „In den Paragraphen Punkt Punkt 12, Absatz 2 und 4 bis 6 wird die Wortfolge „vom Bundesminister für Land- Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft“ durch die Wortfolge „von der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus“ ersetzt.“ Die Anweisung konnte in den Absätzen 2, 5 und 6 nicht durchgeführt werden.)