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Anm. 1: Z 4 der Novelle BGBl. II Nr. 276/2019 lautet: „In den §§ ... 12 Abs. 2 und 4 bis 6 wird die Wortfolge „vom Bundesminister für Land- Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft“ durch die Wortfolge „von der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus“ ersetzt.“ Die Anweisung konnte in den Absätzen 2, 5 und 6 nicht durchgeführt werden.)Anmerkung eins, : Ziffer 4, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 276 aus 2019, lautet: „In den Paragraphen Punkt Punkt 12, Absatz 2 und 4 bis 6 wird die Wortfolge „vom Bundesminister für Land- Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft“ durch die Wortfolge „von der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus“ ersetzt.“ Die Anweisung konnte in den Absätzen 2, 5 und 6 nicht durchgeführt werden.)
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