§ 11 HPSV-HAUP (Hochschul-Planungs- und Steuerungsverordnung an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien), Ist-Stand-Analyse - JUSLINE Österreich
§ 11 HPSV-HAUP Ist-Stand-Analyse
HPSV-HAUP - Hochschul-Planungs- und Steuerungsverordnung an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Der Erarbeitung des Ziel- und Leistungsplans haben eine gründliche Analyse des Umfelds und der Umgebungsfaktoren sowie eine Bestandsaufnahme der eigenen Kompetenzen voranzugehen (Ist- Stand-Analyse).
(2)Absatz 2,Zusätzlich ist der jeweils in Kraft befindliche Ziel- und Leistungsplan und dessen Einhaltung zu berücksichtigen.
In Kraft seit 01.10.2007 bis 31.12.9999
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