§ 1 HPSV-HAUP Allgemeine Bestimmungen

HPSV-HAUP - Hochschul-Planungs- und Steuerungsverordnung an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die öffentliche Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien gemäß § 1 Abs. 1 Z 9 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006, und regelt Inhalt und Verfahren betreffend Diese Verordnung gilt für die öffentliche Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 9, des Hochschulgesetzes 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2006,, und regelt Inhalt und Verfahren betreffend

  1. 1.Ziffer einsden Ziel- und Leistungsplan (2. und 4. Abschnitt),
  2. 2.Ziffer 2den Ressourcenplan (3. und 4. Abschnitt) und
  3. 3.Ziffer 3das interne Rechnungswesen (5. Abschnitt).
In Kraft seit 01.10.2007 bis 31.12.9999
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