§ 22 HPSV-HAUP (Hochschul-Planungs- und Steuerungsverordnung an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien), Schlussbestimmungen - JUSLINE Österreich
§ 22 HPSV-HAUP Schlussbestimmungen
HPSV-HAUP - Hochschul-Planungs- und Steuerungsverordnung an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
(1)Absatz eins,Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.
(2)Absatz 2,Soweit in dieser Verordnung auf andere Verordnungen eines Mitgliedes der Bundesregierung verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 13.09.2019 bis 31.12.9999
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