§ 1 HPSV-HAUP Allgemeine Bestimmungen

Hochschul-Planungs- und Steuerungsverordnung an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2007 bis 31.12.9999
Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die öffentliche Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien gemäß § 1 Abs. 1 Z 9 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006, und regelt Inhalt und Verfahren betreffend Diese Verordnung gilt für die öffentliche Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 9, des Hochschulgesetzes 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2006,, und regelt Inhalt und Verfahren betreffend

  1. 1.Ziffer einsden Ziel- und Leistungsplan (2. und 4. Abschnitt),
  2. 2.Ziffer 2den Ressourcenplan (3. und 4. Abschnitt) und
  3. 3.Ziffer 3das interne Rechnungswesen (5. Abschnitt).

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2007 bis 31.12.9999
Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die öffentliche Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien gemäß § 1 Abs. 1 Z 9 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006, und regelt Inhalt und Verfahren betreffend Diese Verordnung gilt für die öffentliche Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 9, des Hochschulgesetzes 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2006,, und regelt Inhalt und Verfahren betreffend

  1. 1.Ziffer einsden Ziel- und Leistungsplan (2. und 4. Abschnitt),
  2. 2.Ziffer 2den Ressourcenplan (3. und 4. Abschnitt) und
  3. 3.Ziffer 3das interne Rechnungswesen (5. Abschnitt).

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