Oö. Kaufförderungs-Verordnung 2008 (Oö. KV 2008) Fundstelle seit 01.06.2020 weggefallen. mehr lesen...
§ 7In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmungen (1) Dieses Landesgesetz tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Oö. Fleischuntersuchungsgebührengesetz 1997 - Oö. FlUGG 1997, LGBl. Nr. 79/1996, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 84/2002, nach Maßgabe des Abs. 3 außer Kraf... mehr lesen...
§ 6Verrechnungsstelle (1) Beim Amt der Oö. Landesregierung wird eine Verrechnungsstelle, der keine Rechtspersönlichkeit zukommt, eingerichtet, die den Ertrag aus den Gebühren zu verwalten und zweckgebunden zu verwenden hat. (2) Von der Verrechnungsstelle gemäß Abs. 1 sind folgende Kosten abzudeck... mehr lesen...
§ 5Pflichten und Entschädigung der Aufsichtsorgane (1) Die Landesregierung hat in der Verordnung gemäß § 2 die für die Berechnung der Gebühren gemäß § 2 erforderlichen Aufzeichnungspflichten festzulegen. Weiters hat die Landesregierung in dieser Verordnung die Meldepflichten der Aufsichtsorgane f... mehr lesen...
(1) Abgabenbehörde im Sinn dieses Landesgesetzes ist die Landesregierung. (Anm.: LGBl.Nr. 90/2013)(2) Im Übrigen finden die Bundesabgabenordnung (BAO) und das Oö. Abgabengesetz (Oö. AbgG) Anwendung. (Anm.: LGBl. Nr. 102/2009) mehr lesen...
§ 3Gebührenpflicht (1) Gebührenpflichtige Unternehmerinnen und Unternehmer sind solche, in deren Betrieben Tätigkeiten gemäß § 1 durchgeführt werden. Die Gebührenpflicht der Unternehmerin oder des Unternehmers entsteht mit dem Ende der Untersuchung oder Kontrolle. (2) Die Gebühren sind der gebühr... mehr lesen...
§ 2Höhe der Gebühren (1) Die Landesregierung hat die Höhe der Gebühr durch Verordnung festzusetzen, soweit nicht gemäß § 64 Abs. 4 LMSVG die Bundesministerin oder der Bundesminister zuständig ist. (2) Die Höhe der Gebühr ist unter Bedachtnahme auf die Art der Tiere, die unterschiedlichen Tätigkei... mehr lesen...
§ 1Gebühren Das Land Oberösterreich erhebt Gebühren für1.die Schlachttier- und Fleischuntersuchung der in der Verordnung EG) Nr. 854/2004 vom 29. April 2004 (ABl.Nr. L 226 vom 25.6.2004, S. 83) genannten Tierarten,2.die amtlichen Hygienekontrollen in Schlacht-, Zerlegungs- und Wildbearbeitungsbet... mehr lesen...
Landesgesetz über die Einhebung von Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Oö. Fleischuntersuchungsgebührengesetz 2008 - Oö. FlUGG 2008)StF: LGBl.Nr. 6/2008 (GP XXVI RV 1268/2007 AB 1378/2007 LT 44; VO (EG) Nr. 882/2004 vom 29. April 2004,ABl.Nr. L 165 vom 30.4.2004, S. 1) Änd... mehr lesen...
§ 3 Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft; das Oö. Landesumlagegesetz 2005, LGBl. Nr. 9, ist für die Landesumlage für das Jahr 2008 nicht mehr anzuwenden. mehr lesen...
§ 2 Der auf die einzelnen Gemeinden entfallende Anteil an der Landesumlage richtet sich nach deren Finanzkraft im jeweiligen Vorjahr. Diese Finanzkraft wird ermittelt durch Heranziehung1.der Grundsteuer für Steuergegenstände gemäß § 1 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes 1955, BGBl. Nr. 149, unter Zu... mehr lesen...
(1) Das Land Oberösterreich hebt von den Gemeinden einschließlich der Städte mit eigenem Statut eine Landesumlage ein.(2) Die Landesumlage beträgt 6,93 % der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben zuzüglich eines jährlichen Betrags in Höh... mehr lesen...
Landesgesetz über die Einhebung einer Landesumlage (Oö. Landesumlagegesetz 2008)StF: LGBl.Nr. 4/2008 (GP XXVI RV 1322/2007 AB 1353/2007 LT 44) Änderung LGBl.Nr. 105/2013 (GP XXVII RV 974/2013 AB 1001/2013 LT 39)LGBl.Nr. 86/2016 (GP XXVIII RV 291/2016 AA 312/2016 LT 12) mehr lesen...
Oö. Schonzeitenverordnung 2007 (Oö. SZV 2007) Fundstelle seit 13.08.2024 weggefallen. mehr lesen...
Oö. Arbeitsmittelverordnung für die Land- und Forstwirtschaft (Oö. AMVO-LF) Fundstelle seit 31.12.2019 weggefallen. mehr lesen...
Verordnung - Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Oö. VOLV-LF) Fundstelle seit 31.12.2019 weggefallen. mehr lesen...
§ 2In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. mehr lesen...
§ 1Personengruppen und Verwendungsbereiche Der Abschnitt A des III. Hauptstücks des Oö. Objektivierungsgesetzes 1994 ist auf folgende Personengruppen und Verwendungsbereiche nicht anzuwenden:1.Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Büros von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie der sonstige... mehr lesen...
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Ausnahmen von der Anwendung des Oö. Objektivierungsgesetzes 1994 in Statutargemeinden StF: LGBl. Nr. 113/2006 Änderung idF:LGBl. Nr. 53/2008Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund des § 36 Abs. 3 und 4 Oö. Objektivierungsgesetz 1994, L... mehr lesen...
Oö. Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung (Oö. HaBV 2005) Fundstelle seit 30.04.2022 weggefallen. mehr lesen...
Oö. Verordnung über explosionsfähige Atmosphären in der Land- und Forstwirtschaft (Oö. VEXAT-LF) Fundstelle seit 31.12.2019 weggefallen. mehr lesen...
V Europaschutzgebiet "Nationalpark Oö. Kalkalpen" (Oö. VENK) Fundstelle seit 07.02.2018 weggefallen. mehr lesen...