§ 46 Oö. HaBV 2005 (weggefallen)

Oö. Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2022 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft§ 46 .

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung treten folgende Verordnungen außer Kraft:

1.

die Verordnung betreffend die Festsetzung eines Schwefelgrenzwertes für feste mineralische Brennstoffe, LGBl. Nr. 15/1993,

2.

die Verordnung über die Lagerung und Verfeuerung von brennbaren Flüssigkeiten, LGBl. Nr. 83/1980, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 57/1992.

HaBV 2005 seit 30.04.2022 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2022

In Kraft vom 01.02.2006 bis 30.04.2022
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft§ 46 .

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung treten folgende Verordnungen außer Kraft:

1.

die Verordnung betreffend die Festsetzung eines Schwefelgrenzwertes für feste mineralische Brennstoffe, LGBl. Nr. 15/1993,

2.

die Verordnung über die Lagerung und Verfeuerung von brennbaren Flüssigkeiten, LGBl. Nr. 83/1980, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 57/1992.

HaBV 2005 seit 30.04.2022 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten