§ 4 Oö. KV 2008 (weggefallen)

Oö. Kaufförderungs-Verordnung 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.06.2020 bis 31.12.9999
§ 4

Schlussbestimmung

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die Oö. Kaufförderungs-Verordnung 2003, LGBlKV 2008 seit 01.06.2020 weggefallen. Nr. 23, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 35/2005, außer Kraft.

(2) § 3 Abs. 3 tritt mit 31.12.2008 außer Kraft.

(3) § 3 Abs. 4 tritt mit 1.1.2009 in Kraft.

Stand vor dem 01.06.2020

In Kraft vom 01.03.2008 bis 01.06.2020
§ 4

Schlussbestimmung

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die Oö. Kaufförderungs-Verordnung 2003, LGBlKV 2008 seit 01.06.2020 weggefallen. Nr. 23, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 35/2005, außer Kraft.

(2) § 3 Abs. 3 tritt mit 31.12.2008 außer Kraft.

(3) § 3 Abs. 4 tritt mit 1.1.2009 in Kraft.

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