§ 44 Oö. HaBV 2005 (weggefallen)

Oö. Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2022 bis 31.12.9999
Den in dieser Verordnung zitierten ÖNORMEN und sonstigen Technischen Richtlinien sind entsprechende sicherheitstechnische Regeln einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei, die den Schutz der Interessen nach § 4 Abs. 3, § 18 Abs. 1 und § 40 Abs. 1 § 44 Oö. LuftREnTG sicherstellen, gleichzuhaltenHaBV 2005 seit 30.04.2022 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2022

In Kraft vom 01.02.2006 bis 30.04.2022
Den in dieser Verordnung zitierten ÖNORMEN und sonstigen Technischen Richtlinien sind entsprechende sicherheitstechnische Regeln einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei, die den Schutz der Interessen nach § 4 Abs. 3, § 18 Abs. 1 und § 40 Abs. 1 § 44 Oö. LuftREnTG sicherstellen, gleichzuhaltenHaBV 2005 seit 30.04.2022 weggefallen.

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