Art. 2 Oö. AMVO-LF (weggefallen)

Oö. Arbeitsmittelverordnung für die Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in KraftArt.

( 2) Abweichend von § 35 Abs. 1 Z 4 dürfen Rückensicherungen von Leitern, die aus nur drei statt fünf durchgehenden vertikal verlaufenden Stäben bestehen, weiter verwendet werden, wenn die Leiter bereits vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung verwendet wurde. AMVO-LF seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.10.2010 bis 31.12.2019

(1) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in KraftArt.

( 2) Abweichend von § 35 Abs. 1 Z 4 dürfen Rückensicherungen von Leitern, die aus nur drei statt fünf durchgehenden vertikal verlaufenden Stäben bestehen, weiter verwendet werden, wenn die Leiter bereits vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung verwendet wurde. AMVO-LF seit 31.12.2019 weggefallen.

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