§ 2 Oö. VENK (weggefallen)

V Europaschutzgebiet "Nationalpark Oö. Kalkalpen"

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.02.2018 bis 31.12.9999
Das Europaschutzgebiet umfasst jenes Gebiet, das mit der § 2 Oö. Nationalparkerklärung „OöVENK seit 07.02.2018 weggefallen. Kalkalpen“, LGBl. Nr. 112/1997, in der Fassung der Verordnungen LGBl. Nr. 27/2002, LGBl. Nr. 82/2003 und LGBl. Nr. 131/2009 zum „Nationalpark Oö. Kalkalpen - Gebiet Reichraminger Hintergebirge/Sengsengebirge“ erklärt wurde.

(Anm: LGBl. Nr. 131/2009)

Stand vor dem 07.02.2018

In Kraft vom 01.01.2010 bis 07.02.2018
Das Europaschutzgebiet umfasst jenes Gebiet, das mit der § 2 Oö. Nationalparkerklärung „OöVENK seit 07.02.2018 weggefallen. Kalkalpen“, LGBl. Nr. 112/1997, in der Fassung der Verordnungen LGBl. Nr. 27/2002, LGBl. Nr. 82/2003 und LGBl. Nr. 131/2009 zum „Nationalpark Oö. Kalkalpen - Gebiet Reichraminger Hintergebirge/Sengsengebirge“ erklärt wurde.

(Anm: LGBl. Nr. 131/2009)

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