Verordnung betreffend Ausnahmen von der Anwendung des Oö. Objektivierungsgesetzes 1994 in Statutargemeinden (Oö. VAAO 1994 SG) Fundstelle

Verordnung betreffend Ausnahmen von der Anwendung des Oö. Objektivierungsgesetzes 1994 in Statutargemeinden

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2006 bis 31.12.9999

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Ausnahmen von der Anwendung des Oö. Objektivierungsgesetzes 1994 in Statutargemeinden

StF: LGBl. Nr. 113/2006

Änderung

idF:

LGBl. Nr. 53/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 36 Abs. 3 und 4 Oö. Objektivierungsgesetz 1994, LGBl. Nr. 102, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 59/2005, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2006 bis 31.12.9999

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Ausnahmen von der Anwendung des Oö. Objektivierungsgesetzes 1994 in Statutargemeinden

StF: LGBl. Nr. 113/2006

Änderung

idF:

LGBl. Nr. 53/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 36 Abs. 3 und 4 Oö. Objektivierungsgesetz 1994, LGBl. Nr. 102, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 59/2005, wird verordnet:

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