V Europaschutzgebiet "Nationalpark Oö. Kalkalpen" (Oö. VENK) Fundstelle (weggefallen)

V Europaschutzgebiet "Nationalpark Oö. Kalkalpen"

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.02.2018 bis 31.12.9999
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das GebietV Europaschutzgebiet "Nationalpark
Oö. Kalkalpen - Gebiet Reichraminger Hintergebirge/Sengsengebirge"
als "Europaschutzgebiet Nationalpark Oö. Kalkalpen" bezeichnet wird

StF: LGBl.Nr. 58/2005

Änderung

LGBl.Nr. 131/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 24 Abs. 1 und 2 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001VENK), LGBl Fundstelle seit 07.02.2018 weggefallen. Nr. 129, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 24/2004, wird verordnet:

Stand vor dem 07.02.2018

In Kraft vom 28.05.2005 bis 07.02.2018
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das GebietV Europaschutzgebiet "Nationalpark
Oö. Kalkalpen - Gebiet Reichraminger Hintergebirge/Sengsengebirge"
als "Europaschutzgebiet Nationalpark Oö. Kalkalpen" bezeichnet wird

StF: LGBl.Nr. 58/2005

Änderung

LGBl.Nr. 131/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 24 Abs. 1 und 2 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001VENK), LGBl Fundstelle seit 07.02.2018 weggefallen. Nr. 129, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 24/2004, wird verordnet:

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