Verordnung - Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Oö. VOLV-LF) Fundstelle (weggefallen)

Verordnung - Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor Gefährdung durch Lärm und Vibrationen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Verordnung der Oö. Landesregierung über den- Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Oö. VOLV-LF)
StF: LGBl.Nr. 121/2006 (RL 2003/10/EG vom 6Fundstelle seit 31.12.2019 weggefallen. Februar 2003 ABl.Nr. L 42 vom 15.2.2003 S. 38; RL 2002/44/EG vom 25. Juni 2002 ABl.Nr. L 177 vom 6.7.2002 S. 13)

Änderung

LGBl.Nr. 12/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 95 Abs. 1 und 2 Z 7 der Oö. Landarbeitsordnung 1989, LGBl. Nr. 25, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 4/2006, wird verordnet:

INHALTSVERZEICHNIS

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Expositionsgrenzwert

§ 4

Auslösewert

§ 5

Grenzwerte für bestimmte Räume

§ 6

Bewertungen und Messungen

§ 7

Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

§ 8

Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

§ 9

Maßnahmen und Maßnahmenprogramm

§ 10

Bauliche und raumakustische Maßnahmen

§ 11

Maßnahmen an der Quelle

§ 12

Maßnahmen betreffend Arbeitsmittel und Arbeitsvorgänge

§ 13

Technische und organisatorische Maßnahmen

§ 14

Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung, Verzeichnis

§ 15

Übergangsbestimmungen

§ 16

In-Kraft-Treten

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.12.2006 bis 31.12.2019
Verordnung der Oö. Landesregierung über den- Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Oö. VOLV-LF)
StF: LGBl.Nr. 121/2006 (RL 2003/10/EG vom 6Fundstelle seit 31.12.2019 weggefallen. Februar 2003 ABl.Nr. L 42 vom 15.2.2003 S. 38; RL 2002/44/EG vom 25. Juni 2002 ABl.Nr. L 177 vom 6.7.2002 S. 13)

Änderung

LGBl.Nr. 12/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 95 Abs. 1 und 2 Z 7 der Oö. Landarbeitsordnung 1989, LGBl. Nr. 25, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 4/2006, wird verordnet:

INHALTSVERZEICHNIS

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Expositionsgrenzwert

§ 4

Auslösewert

§ 5

Grenzwerte für bestimmte Räume

§ 6

Bewertungen und Messungen

§ 7

Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

§ 8

Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

§ 9

Maßnahmen und Maßnahmenprogramm

§ 10

Bauliche und raumakustische Maßnahmen

§ 11

Maßnahmen an der Quelle

§ 12

Maßnahmen betreffend Arbeitsmittel und Arbeitsvorgänge

§ 13

Technische und organisatorische Maßnahmen

§ 14

Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung, Verzeichnis

§ 15

Übergangsbestimmungen

§ 16

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