§ 3 Oö. SZV 2007

Oö. Schonzeitenverordnung 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.08.2007 bis 31.12.9999

§ 3

 

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

 

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, LGBl. Nr. 30/1990 (Schonzeitenverordnung), zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 45/2005, außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.08.2007 bis 31.12.9999

§ 3

 

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

 

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, LGBl. Nr. 30/1990 (Schonzeitenverordnung), zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 45/2005, außer Kraft.

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