§ 61 Oö. AMVO-LF (weggefallen)

Oö. Arbeitsmittelverordnung für die Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Jedes Bolzensetzgerät muss entweder mit einem Beschuss- bzw§ 61 . Typenprüfzeichen nach der Beschussverordnung 1999 gekennzeichnet sein oder, wenn es vor dem 24AMVO-LF seit 31.12.2019 weggefallen. Juni 1989 erstmals zur Verfügung gestellt wurde, mit dem ÖNORM-Zeichen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 30.12.2006 bis 31.12.2019
Jedes Bolzensetzgerät muss entweder mit einem Beschuss- bzw§ 61 . Typenprüfzeichen nach der Beschussverordnung 1999 gekennzeichnet sein oder, wenn es vor dem 24AMVO-LF seit 31.12.2019 weggefallen. Juni 1989 erstmals zur Verfügung gestellt wurde, mit dem ÖNORM-Zeichen.

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