Gesetzesaktualisierungen

34 Gesetze aktualisiert am 01.01.2026

Gesetze 11-20 von 34

4 Paragrafen zu Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) aktualisiert


§ 120 ZollR-DG Inkrafttreten, Übergangs- und Schlußbestimmungen

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Vertrag über den Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union in Kraft *). Die §§ 2, 5a, 12 Abs. 1, § 21 Abs. 1, § 24 Abs. 1, § 25 Abs. 1, § 26 Abs. 1 Nr. 2 (Anm.: richtig: Z 2), § 31 Abs. 5, §§ 35, 37, 38, 38a, 40, 43, 47, 4... mehr lesen...


§ 34 ZollR-DG Vorgehen bei Zuwiderhandlungen gegen die der Zollverwaltung zur Vollziehung übertragenen Rechtsvorschriften

(1)Absatz einsDie Zollorgane haben, unbeschadet ihrer sonstigen Aufgaben, im Rahmen und nach Maßgabe der ihnen zur Vollziehung übertragenen Rechtsvorschriften auch Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsvorschriften zu verhindern, aufzudecken und deren nähere Umstände zu erforschen sowie erforderlic... mehr lesen...


§ 29 ZollR-DG Überwachung bei Verboten und Beschränkungen

(1)Absatz einsDas Zollamt Österreich und die Zollorgane haben an der Vollziehung von Verboten und Beschränkungen des Besitzes, der Verbringung oder der Verwendung von Waren im Verkehr über die Grenzen des Anwendungsgebietes nach Maßgabe der nachstehenden Absätze mitzuwirken, selbst wenn ihnen die... mehr lesen...


§ 7 ZollR-DG Datenverarbeitung und Übermittlungspflichten

(1)Absatz einsSoweit es zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist, darf das Zollamt Österreich, die Zollorgane und der Bundesminister für Finanzen personenbezogene Daten verarbeiten, die ihnen im Rahmen ihrer Zuständigkeit entweder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder freiw... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.01.26

13 Paragrafen zu Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG 1991) aktualisiert


§ 15 NoVAG 1991 Inkrafttreten, Übergangsregelungen

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz ist auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 1991 anzuwenden.(2)Absatz 2Für Kraftfahrzeuge, die auf Grund einer Lieferung oder einer Einfuhr einem Umsatzsteuersatz von 32% unterzogen worden sind, ohne daß der Empfänger der Lieferung oder der Importeur einen Vorsteuerab... mehr lesen...


§ 13 NoVAG 1991 Mitwirkung anderer Behörden

(1)Absatz einsBei der Zulassung zum Verkehr im Inland hat die Zulassungsstelle zu überprüfen, ob gegen die Zulassung steuerliche Bedenken bestehen. Liegen derartige steuerliche Bedenken vor, so hat der Zulassungswerber nachzuweisen, dass die Normverbrauchsabgabe entrichtet worden ist und keine Ve... mehr lesen...


§ 12 NoVAG 1991 Vergütung

(1)Absatz einsDie Abgabe für einen unmittelbar vorangegangen Vorgang im Sinne des § 1 ist dem Empfänger der Leistung auf Antrag zu vergüten, wennDie Abgabe für einen unmittelbar vorangegangen Vorgang im Sinne des Paragraph eins, ist dem Empfänger der Leistung auf Antrag zu vergüten, wenn1.Ziffer ... mehr lesen...


§ 12a NoVAG 1991

(1)Absatz einsWird ein Fahrzeug–Strichaufzählungdurch den Zulassungsbesitzer selbst nachweislich ins Ausland verbracht oder geliefert–Strichaufzählungdurch einen befugten Fahrzeughändler nachweislich ins Ausland verbracht oder geliefert–Strichaufzählungnach Beendigung der gewerblichen Vermietung ... mehr lesen...


§ 11 NoVAG 1991 Abgabenerhebung

(1)Absatz einsDie Erhebung der Normverbrauchsabgabe obliegt1.Ziffer einsin jenen Fällen, in denen der Abgabenschuldner ein Unternehmer im Sinne des § 2 UStG 1994 ist, dem für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners zuständigen Finanzamt,in jenen Fällen, in denen der Abgabenschuldner e... mehr lesen...


§ 7 NoVAG 1991 Entstehen der Steuerschuld

(1)Absatz einsDie Steuerschuld entsteht1.Ziffer einsim Falle der Lieferung (§ 1 Z 1 und 4 lit. a), des Eigenverbrauches und der Nutzungsänderung (§ 1 Z 4 lit. b und c) mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist oder der Eigenverbrauch oder die Nutzungsänderung statt... mehr lesen...


§ 9 NoVAG 1991 Aufzeichnungspflicht

(1)Absatz einsDer Unternehmer oder Parteienvertreter (§ 11 Abs. 5) ist verpflichtet, zur Feststellung der Abgabe und der Grundlage ihrer Berechnung im Inland Aufzeichnungen zu führen.Der Unternehmer oder Parteienvertreter (Paragraph 11, Absatz 5,) ist verpflichtet, zur Feststellung der Abgabe und... mehr lesen...


§ 10 NoVAG 1991 Bescheinigungspflicht

§ 10.Paragraph 10, Eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Berechnung und Abfuhr der Normverbrauchsabgabe ist vom Unternehmer bei der Lieferung eines Kraftfahrzeuges sowie vom Parteienvertreter (§ 11 Abs. 5) bei Selbstberechnung für den Abgabenschuldner auszustellen. Eine Bescheinigung über di... mehr lesen...


§ 4 NoVAG 1991 Abgabenschuldner

§ 4.Paragraph 4, Abgabenschuldner ist1.Ziffer einsin den Fällen der Lieferung (§ 1 Z 1 und 4 lit. a), des Eigenverbrauchs und der Nutzungsänderung (§ 1 Z 4 lit. b und c) der Unternehmer, der die Lieferung ausführt oder einen der sonstigen Tatbestände des § 1 Z 4 lit. b und c setzt,in den Fällen d... mehr lesen...


§ 5 NoVAG 1991 Bemessungsgrundlage

(1)Absatz einsDie Abgabe ist in den Fällen der Lieferung (§ 1 Z 1 und 4 lit. a) und in den Fällen des innergemeinschaftlichen Erwerbes (§ 1 Z 2) nach dem Entgelt im Sinne des § 4 UStG 1994 zu bemessen.Die Abgabe ist in den Fällen der Lieferung (Paragraph eins, Ziffer eins und 4 Litera a,) und in ... mehr lesen...


§ 3 NoVAG 1991 Steuerbefreiungen

(1)Absatz einsVon der Normverbrauchsabgabe sind befreit1.Ziffer einsVorgänge in Bezug auf Kraftfahrzeuge, die auf Grund ihres Antriebes (insbesondere Elektro oder Wasserstoff) einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen.2.Ziffer 2Vorführkraftfahrzeuge von Fahrzeughändlern sowie Kraftfahrzeuge, d... mehr lesen...


§ 1 NoVAG 1991 Steuerbare Vorgänge

§ 1.Paragraph eins, Der Normverbrauchsabgabe unterliegen die folgenden Vorgänge:1.Ziffer einsDie Lieferung von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen, die ein Unternehmer (§ 2 UStG 1994) im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, ausgenommen die Liefe... mehr lesen...


§ 2 NoVAG 1991 Kraftfahrzeuge

(1)Absatz einsAls Kraftfahrzeuge gelten:1.Ziffer einsKrafträder und Kraftfahrzeuge mit zwei oder drei Rädern (Klassen L3e, L4e und L5e), jeweils mit einem Hubraum von mehr als 125 Kubikzentimetern;2.Ziffer 2Schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge (Klasse L7e) mit einem Hubraum von mehr als 125 Kubikze... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.01.26

2 Paragrafen zu Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz (PfSG) aktualisiert


§ 19 PfSG Gemeinsame Bestimmungen.

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt gegenüber den Ländern für die Ausführungsgesetzgebung mit dem Tage der Kundmachung, im übrigen in jedem Bundesland gleichzeitig mit dem in dem betreffenden Bundesland erlassenen Ausführungsgesetz in Kraft.(2)Absatz 2Die Ausführungsgesetze der Bundesländer s... mehr lesen...


§ 8 PfSG

(1)Absatz einsDie gesetzlichen Schulerhalter haben, vorbehaltlich anderer Formen der (gemeinsamen) Kostentragung bei in Schulclustern geführten Schulen, für die Kosten der Errichtung, Erhaltung und Auflassung der öffentlichen Pflichtschulen aufzukommen.(2)Absatz 2Sofern mehrere Gebietskörperschaf... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.01.26

2 Paragrafen zu Richtwertgesetz (RichtWG) aktualisiert


§ 10 RichtWG Inkrafttreten, Vollzugsklausel

(1)Absatz einsDer I. Abschnitt tritt mit 1. Dezember 1993 in Kraft.Der römisch eins. Abschnitt tritt mit 1. Dezember 1993 in Kraft.(1a)Absatz eins a§ 5 Abs. 1 und 2 in der Fassung der Wohnrechtsnovelle 2009, BGBl. I Nr. 25/2009, tritt mit 31. März 2009 in Kraft.Paragraph 5, Absatz eins und 2 in d... mehr lesen...


§ 5 RichtWG Wertsicherung der Richtwerte

(1)Absatz einsFür den Zeitraum vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2022 gelten folgende Richtwerte:1.Ziffer einsfür das Bundesland Burgenland5,30 Euro2.Ziffer 2für das Bundesland Kärnten 6,80 Euro3.Ziffer 3für das Bundesland Niederösterreich5,96 Euro4.Ziffer 4für das Bundesland Oberösterreich6,29 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.01.26

5 Paragrafen zu Versicherungssteuergesetz 1953 (VersStG) aktualisiert


§ 12 VersStG Vollziehung und Aufhebung bisher geltender Rechtsvorschriften

(1)Absatz einsMit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des § 4 Abs. 3 Z 9 lit. a, b, f, g und h in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2018 und des § 12 Abs. 3 Z 27 der Bundesminister für Finanzen, der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie die B... mehr lesen...


§ 8 VersStG Steuererhebung

(1)Absatz einsDer Versicherer (§ 7 Abs. 1) oder der Bevollmächtigte (§ 7 Abs. 1 und 2) hat spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Anmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates die Steuer für den Anmeldungszeitraum nach den Prämieneinnahmen selbst zu berechnen. St... mehr lesen...


§ 9 VersStG Erstattung der Steuer

(1)Absatz einsWird das Versicherungsentgelt ganz oder zum Teil zurückgezahlt, weil die Versicherung vorzeitig aufhört oder das Versicherungsentgelt oder die Versicherungssumme herabgesetzt worden ist, so wird die Steuer auf Antrag insoweit erstattet, als sie bei Berücksichtigung dieser Umstände n... mehr lesen...


§ 7 VersStG Steuerschuldner

(1)Absatz einsSteuerschuldner ist der Versicherungsnehmer. Für die Steuer haftet der Versicherer. Er hat die Steuer für Rechnung des Versicherungsnehmers zu entrichten. Ist die Steuerentrichtung einem zur Entgegennahme des Versicherungsentgeltes Bevollmächtigten übertragen, so haftet auch der Bev... mehr lesen...


§ 6 VersStG Motorbezogene Versicherungssteuer

(1)Absatz einsBei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für im Inland zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge gemäß § 59 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267/1967, in der jeweils geltenden Fassung, erhöht sich die Versicherungssteuer (§ 5) um eine motorbezogene Versicherungssteuer. Die mo... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.01.26

4 Paragrafen zu Burgenländisches Baugesetz 1997 (Bgld. BauG) aktualisiert


§ 18c Bgld. BauG Besondere Verfahrensbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie innerhalb von Beschleunigungsgebieten

(1)Absatz einsFür Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie in Beschleunigungsgebieten finden die Bestimmungen des § 18b Abs. 1, 2 und 6 sinngemäß Anwendung, abweichend gilt jedoch, dass die Frist der Behörde für die Beurteilung der Vollständigkeit des Ansuchens 30 Tage beträgt. Die Behörde hat ... mehr lesen...


§ 18b Bgld. BauG Besondere Verfahrensbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie außerhalb von Beschleunigungsgebieten

(1)Absatz einsDas Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie erstreckt sich auf alle behördlichen Stufen von der Bestätigung der Vollständigkeit nach Abs. 2 bis zur Mitteilung der endgültigen Entscheidung über das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens durch die Behörde... mehr lesen...


§ 2 Bgld. BauG Begriffsbestimmungen

(1)Absatz einsBauwerke oder Bauten sind Anlagen, die mit dem Boden in Verbindung stehen und zu deren fachgerechter Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind.(2)Absatz 2Gebäude sind überdeckte, allseits oder überwiegend umschlossene Bauwerke, die von Personen betreten werden können. F... mehr lesen...


Burgenländisches Baugesetz 1997 (Bgld. BauG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 30.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 106/2025 § 0 gültig von 13.05.2025 bis 29.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 19/2025 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.01.26

6 Paragrafen zu Alkoholsteuergesetz (AlkStG) aktualisiert


§ 95 AlkStG

(1)Absatz eins§ 8 Abs. 1 Z 3, § 8 Abs. 4 Z 3, § 11 Abs. 5 und 6, § 14 Abs. 5, die Bezeichnung von § 29, § 58 Abs. 1 und 2, § 93 Abs. 1 und 4, sowie § 94 Abs. 6, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 110/2023, treten mit dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kra... mehr lesen...


§ 85 AlkStG

(1)Absatz einsWer eine geeignete und üblicherweise zur Herstellung von Alkohol verwendete Vorrichtung mit einem Rauminhalt von mehr als zwei Litern herstellt, erwirbt oder veräußert, hat dies dem Zollamt Österreich innerhalb einer Woche, gerechnet vom Eintritt des anzuzeigenden Ereignisses, elekt... mehr lesen...


§ 83 AlkStG

Paragraph 83, Der Inhaber eines Freischeins hat auf Verlangen des Zollamts Österreich für einen bestimmten Zeitraum aus den zu führenden Aufzeichnungen die Alkoholmengen rechnerisch zu ermitteln, die in dem Betrieb in Erzeugnissen aufgenommen, verwendet und aus dem Betrieb weggebracht wurden. § 8... mehr lesen...


§ 61 AlkStG

(1)Absatz einsDie Entscheidung über den Antrag auf Zulassung obliegt dem Zollamt Österreich. Sofern sich der Rauminhalt und der Füllraum der Brennblase des einfachen Brenngeräts den Unterlagen nach § 60 Abs. 2 nicht entnehmen lassen oder Zweifel an den Angaben in den Unterlagen bestehen, hat das ... mehr lesen...


§ 60 AlkStG Zulassung von einfachen Brenngeräten

(1)Absatz einsDer Antrag auf Zulassung eines einfachen Brenngeräts ist durch dessen Eigentümer beim Zollamt Österreich elektronisch einzubringen. Fehlen jedoch die technischen Voraussetzungen zur elektronischen Übermittlung, kann der Antrag auch schriftlich erfolgen. Der Antrag hat zu enthalten:1... mehr lesen...


§ 15 AlkStG

(1)Absatz einsDer Inhaber des Verwendungsbetriebes ist verpflichtet, dem Zollamt Österreich jede Änderung der in den eingereichten Beschreibungen oder im Befundprotokoll angegebenen Verhältnisse anzuzeigen.(2)Absatz 2Die Anzeigen sind binnen drei Tagen, gerechnet vom Eintritt des anzuzeigenden Er... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.01.26

6 Paragrafen zu Bauproduktenotifizierungsgesetz 2013 (BPNG 2013) aktualisiert


§ 5 BPNG 2013 Notifizierungsverfahren

(1)Absatz einsDer Antrag auf Notifizierung einer Stelle gemäß Art. 47 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist beim Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus einzubringen.Der Antrag auf Notifizierung einer Stelle gemäß Artikel 47, Absatz eins, der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist... mehr lesen...


§ 6 BPNG 2013 Verordnungsermächtigung

§ 6.Paragraph 6, Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport wird ermächtigt, unter Berücksichtigung unionsrechtlicher Vorgaben, durch Verordnung nähere Bestimmungen über das Notifizierungsverfahren festzulegen, wie beispielsweise Inhalt und Form zu ve... mehr lesen...


§ 7 BPNG 2013 Verwaltungsabgaben

(1)Absatz einsFür den Antrag auf Notifizierung hat die Stelle eine Antragsgebühr zu entrichten. Diese setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr für jede beantragte Funktion (gemäß Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 305/2011) in Höhe von 200 Euro sowie einer Zusatzgebühr für jede beantrage technisch... mehr lesen...


§ 8 BPNG 2013 Vollziehung

§ 8.Paragraph 8, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, hinsichtlich des § 7 Abs. 2 im Einvernehmen mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Finanzen betraut. Mit der Vollziehung dieses Bu... mehr lesen...


§ 9 BPNG 2013 Übergangs- und Schlussbestimmungen

(1)Absatz eins§ 7 Abs. 1 dieses Bundesgesetzes tritt mit Ablauf des 31.12.2014 außer Kraft. § 7 Abs. 1 ist auf zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren weiterhin anzuwenden.Paragraph 7, Absatz eins, dieses Bundesgesetzes tritt mit Ablauf des 31.12.2014 außer Kraft. Paragraph 7, Absatz eins, ist au... mehr lesen...


§ 3 BPNG 2013 Notifizierende Behörde

§ 3.Paragraph 3, Notifizierende Behörde ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus. Er hat innerhalb seines Wirkungsbereiches eine Organisationseinheit mit der operativen Durchführung der Notifizierung zu betrauen und mit den erforderlichen Ressourcen a... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.01.26

2 Paragrafen zu Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) aktualisiert


§ 24a EU-FinStrZG Inkrafttreten

(1)Absatz eins§ 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2019 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.Paragraph 9, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 2019, tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.(2)Absatz 2Der Eintrag im Inhaltsverzeichnis zum 3. Abschnitt,... mehr lesen...


§ 8g EU-FinStrZG Erlassung und Genehmigung einer Europäischen Ermittlungsanordnung

(1)Absatz einsDie Finanzstrafbehörden sind für Zwecke des Finanzstrafverfahrens berechtigt, eine Europäische Ermittlungsanordnung zu erlassen, wenn dies erforderlich und verhältnismäßig ist und die Ermittlungsmaßnahme in einem vergleichbaren innerstaatlichen Fall zulässig wäre.(2)Absatz 2Für die ... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.01.26

3 Paragrafen zu Burgenländisches IPPC-Anlagen-, SEVESO III-Betriebe- und Umweltinformationsgesetz (Bgld. ISUG) aktualisiert


§ 33 Bgld. ISUG Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(2)Absatz 2Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten folgende landesgesetzliche Rechtsvorschriften außer Kraft:1.Ziffer einsGesetz über integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Burgenl... mehr lesen...


§ 12a Bgld. ISUG (weggefallen)

§ 12a Bgld. ISUG seit 30.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


Burgenländisches IPPC-Anlagen-, SEVESO III-Betriebe- und Umweltinformationsgesetz (Bgld. ISUG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 30.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 105/2025 § 0 gültig von 01.03.2024 bis 29.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 11/2024 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.01.26
Gesetze 11-20 von 34