Gesetzesaktualisierungen

38 Gesetze aktualisiert am 01.01.2026

Gesetze 21-30 von 38

2 Paragrafen zu Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) aktualisiert


§ 24a EU-FinStrZG Inkrafttreten

(1)Absatz eins§ 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2019 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.Paragraph 9, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 2019, tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.(2)Absatz 2Der Eintrag im Inhaltsverzeichnis zum 3. Abschnitt,... mehr lesen...


§ 8g EU-FinStrZG Erlassung und Genehmigung einer Europäischen Ermittlungsanordnung

(1)Absatz einsDie Finanzstrafbehörden sind für Zwecke des Finanzstrafverfahrens berechtigt, eine Europäische Ermittlungsanordnung zu erlassen, wenn dies erforderlich und verhältnismäßig ist und die Ermittlungsmaßnahme in einem vergleichbaren innerstaatlichen Fall zulässig wäre.(2)Absatz 2Für die ... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.01.26

3 Paragrafen zu Burgenländisches IPPC-Anlagen-, SEVESO III-Betriebe- und Umweltinformationsgesetz (Bgld. ISUG) aktualisiert


§ 33 Bgld. ISUG Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(2)Absatz 2Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten folgende landesgesetzliche Rechtsvorschriften außer Kraft:1.Ziffer einsGesetz über integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Burgenl... mehr lesen...


§ 12a Bgld. ISUG (weggefallen)

§ 12a Bgld. ISUG seit 30.12.2025 weggefallen. mehr lesen...


Burgenländisches IPPC-Anlagen-, SEVESO III-Betriebe- und Umweltinformationsgesetz (Bgld. ISUG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 30.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 105/2025 § 0 gültig von 01.03.2024 bis 29.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 11/2024 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.01.26

1 Paragraf zu Burgenländisches Elektrizitätswesengesetz 2006 - Bgld. ElWG 2006 (Bgld. ElWG 2006) aktualisiert


§ 13c Bgld. ElWG 2006 Besondere Entscheidungsfristen für Anlagen erneuerbarer Energie außerhalb von Beschleunigungsgebieten

(1)Absatz einsDas Genehmigungsverfahren für Anlagen erneuerbarer Energie erstreckt sich auf alle behördlichen Stufen von der Bestätigung der Vollständigkeit nach § 13a Abs. 5 bis zur Mitteilung der endgültigen Entscheidung über das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens durch die Behörde und umfasst... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.01.26

8 Paragrafen zu Burgenländisches Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz (NG 1990) aktualisiert


§ 80 NG 1990 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. des der Verlautbarung folgenden Monats in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkraftreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:a)Litera aDas Gesetz vom 27. Juni 1961 über den Schutz und die Pflege der Natur (Naturschutzgesetz), LGBl. Nr. 23/1961 in der Fassung der Nove... mehr lesen...


§ 52 NG 1990 Verfahrensstellung der Gemeinden

In Bewilligungsverfahren nach den § 5 Abs. 2, § 22e und § 50b Abs. 2 kommt den Gemeinden, in deren Gebiet das Vorhaben vorgesehen ist, zum Schutz der öffentlichen Interessen im Sinne des § 1 die Stellung von Parteien zu (§ 8 AVG). In diesen Fällen kann die Gemeinde zum Schutz der angeführten öffe... mehr lesen...


§ 52b NG 1990 Rechtsmittelbefugnis von Umweltorganisationen

(1)Absatz einsUmweltorganisationen im Sinne des § 52a Abs. 1 haben das Recht,Umweltorganisationen im Sinne des Paragraph 52 a, Absatz eins, haben das Recht,1.Ziffer einsgegen Bescheide gemäß § 5, § 23 Abs. 7 und § 18 Abs. 1 (Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Verboten), sofern jeweils gesch... mehr lesen...


§ 22e NG 1990 Naturverträglichkeitsprüfung (NVP)

(1)Absatz einsFür sämtliche Pläne oder Projekte innerhalb und außerhalb eines Europaschutzgebietes, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung eines Europaschutzgebietes in Verbindung stehen oder hiefür nicht notwendig sind, und die ein solches Gebiet einzeln oder in Zusammenhang mit anderen Plänen... mehr lesen...


§ 50b NG 1990 Besondere Verfahrensbestimmungen für Anlagen erneuerbarer Energie innerhalb von Beschleunigungsgebieten, Fristen

(1)Absatz einsFür Anlagen erneuerbarer Energie in Beschleunigungsgebieten gemäß § 22g Abs. 1 Burgenländisches Raumplanungsgesetzes 2019 - Bgld. RPG 2019, LGBl. Nr. 49/2019, in der geltenden Fassung, finden die Bestimmungen des § 50a Abs. 1, 2 und 10 sinngemäß Anwendung, abweichend gilt jedoch, da... mehr lesen...


§ 50a NG 1990 Besondere Verfahrensbestimmungen für Anlagen erneuerbarer Energie außerhalb von Beschleunigungsgebieten, Fristen

(1)Absatz einsDas Genehmigungsverfahren für Anlagen erneuerbarer Energie erstreckt sich auf alle behördlichen Stufen von der Bestätigung der Vollständigkeit nach Abs. 2 bis zur Mitteilung der endgültigen Entscheidung über das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens durch die Behörde und umfasst:Das G... mehr lesen...


§ 18 NG 1990 Sonderbestimmungen zum Pflanzen- und Tierartenschutz

(1)Absatz einsDie §§ 14 Abs. 1 und 2, 15 a, 16 und 16a Abs. 1 und die auf Grund dieser Bestimmungen erlassenen Verordnungen finden auf Maßnahmen, die mit der Herstellung, dem Betrieb, der Instandsetzung oder der Wartung einer behördlich genehmigten Anlage notwendigerweise verbunden sind, keine An... mehr lesen...


Burgenländisches Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz (NG 1990) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 30.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 106/2025 § 0 gültig von 13.05.2025 bis 29.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 19/2025 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.01.26

6 Paragrafen zu Burgenländisches Kulturförderungsgesetz (Bgld. KFG) aktualisiert


§ 8 Bgld. KFG Inkrafttreten

(1)Absatz eins§ 1 Abs. 2, 2a und 4, §§ 2, 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8 und 9, § 5 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 2, 4, 7, 8 und 11 und § 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 81/2016 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.Paragraph eins, Absatz 2,, 2a und 4, Paragraphen 2,, 3 Absatz eins un... mehr lesen...


§ 6 Bgld. KFG Amtsdauer, Geschäftsführung

(1)Absatz einsDie Amtsdauer der im § 5 Abs. 2 genannten Mitglieder der Kulturbeiräte richtet sich nach der Funktionsdauer des Landtages. Die Mitglieder bleiben jedoch auch nach Ablauf der Amtsdauer so lange im Amt, bis die neuen Mitglieder bestellt worden sind.Die Amtsdauer der im Paragraph 5, Ab... mehr lesen...


§ 5 Bgld. KFG Kulturbeiräte

(1)Absatz einsZur fachlichen Beratung der Landesregierung sowie der Kulturförderung Burgenland GmbH in kulturellen Angelegenheiten sowie den Angelegenheiten der Förderung der kulturellen Tätigkeit wird beim Amt der Landesregierung je ein Kulturbeirat für folgende Bereiche eingerichtet:1.Ziffer ei... mehr lesen...


§ 4 Bgld. KFG Allgemeine Grundsätze der Förderung

(1)Absatz einsBei der Gewährung der Förderung hat das Land folgende Grundsätze zu beachten:1.Ziffer einsUnabhängigkeit und Freiheit des Handelns in der gegebenen Vielfalt2.Ziffer 2Möglichkeit jedes Menschen in jeder Region des Landes auf Teilnahme am kulturellen Prozess3.Ziffer 3Erfordernis einer... mehr lesen...


§ 3 Bgld. KFG Arten der Förderung

(1)Absatz einsDie Förderung kultureller Tätigkeit kann insbesondere durch1.Ziffer einsGewährung von Subventionen (zB Druckkostenzuschüsse, Stipendien, Ehrengaben, Förderungs- und Anerkennungspreise und dgl.)2.Ziffer 2Gewährung von Annuitäten-, Zinsen-, Kreditkostenzuschüssen sowie Übernahme von A... mehr lesen...


§ 2 Bgld. KFG Bereiche der Förderung

Im Sinne des § 1 sind insbesondere zu fördern:Im Sinne des Paragraph eins, sind insbesondere zu fördern:1.Ziffer einsBetrieb kultureller Einrichtungen2.Ziffer 2Kulturelles Ausstellungswesen3.Ziffer 3Bildende Kunst4.Ziffer 4Büchereiwesen5.Ziffer 5Darstellende Kunst6.Ziffer 6Denkmal- und Ortsbildpf... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.01.26

4 Paragrafen zu NÖ Pflanzenschutzmittelgesetz (NÖ PSMG) aktualisiert


§ 6 NÖ PSMG Neuausstellung der Ausbildungsbescheinigung

(1)Absatz einsDie NÖ Landes-Landwirtschaftskammer hat über Antrag eine Ausbildungsbescheinigung neu auszustellen, wenn innerhalb eines Zeitraumes von sechs Jahren vor der Antragsstellung ein Weiterbildungskurs, der den Voraussetzungen des Abs. 2 entspricht, absolviert wurde. Dieser Antrag kann vo... mehr lesen...


§ 4 NÖ PSMG Verwendung

(1)Absatz einsAls Pflanzenschutzmittel dürfen – unter Berücksichtigung der Aufbrauchfrist – nur Produkte verwendet werden, die in das Pflanzenschutzmittelregister gemäß § 4 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 eingetragen sind.Als Pflanzenschutzmittel dürfen – unter Berücksichtigung der Aufbrauc... mehr lesen...


§ 20 NÖ PSMG Schlussbestimmungen

(1)Absatz eins§ 18 Abs. 1, 3 und 4 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.Paragraph 18, Absatz eins,, 3 und 4 in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 23 aus 2018, treten am 25. Mai 2018 in Kraft.(2)Absatz 2§ 1 Abs. 3 bis 5, § 13a, § 17 ... mehr lesen...


NÖ Pflanzenschutzmittelgesetz (NÖ PSMG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 30.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 104/2025 § 0 gültig von 14.12.2019 bis 29.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 102/20... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.01.26

5 Paragrafen zu NÖ Landeskulturwachengesetz (NÖ LKWG) aktualisiert


§ 10 NÖ LKWG Inkrafttreten

(1)Absatz eins§ 9 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 96/2015 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.Paragraph 9, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 96 aus 2015, tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.(2)Absatz 2§ 5, die Überschrift des § 6, § 6 in der Fassung des Landesgesetzes ... mehr lesen...


§ 8 NÖ LKWG Meldung des Wegfalls der Bestellung

Der Besteller bzw. die Bestellerin hat den Widerruf der Bestellung eines beeideten und/oder bestätigten Wachorganes binnen zwei Wochen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Das Wachorgan hat die Zurücklegung seiner Funktion oder eines Dienstbereiches der zuständigen Bezirksverwalt... mehr lesen...


§ 4 NÖ LKWG Tragen des Dienstabzeichens und Mitführen des Dienstausweises, Verlust

(1)Absatz einsDie Wachorgane sind in Ausübung ihrer Tätigkeit verpflichtet, das Dienstabzeichen an der linken Brustseite sichtbar zu tragen, den Dienstausweis mit sich zu führen und über Verlangen vorzuweisen.(2)Absatz 2Bei Verlust des Dienstausweises oder des Dienstabzeichens ist unverzüglich je... mehr lesen...


§ 3 NÖ LKWG Dienstausweis, Dienstabzeichen

(1)Absatz einsDem Wachorgan sind ein Dienstausweis und ein mit einer fortlaufenden Nummer versehenes Dienstabzeichen auszufolgen.(2)Absatz 2Der Dienstausweis hat ein Lichtbild und folgende Angaben zu enthalten:-StrichaufzählungVor- und Zuname sowie das Geburtsdatum des Wachorganes,-Strichaufzählu... mehr lesen...


NÖ Landeskulturwachengesetz (NÖ LKWG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 30.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 104/2025 § 0 gültig von 08.07.2025 bis 29.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 63/202... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.01.26

11 Paragrafen zu NÖ Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz (NÖ LSF) aktualisiert


§ 41 NÖ LSF

(1)Absatz einsStiftungen oder Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit, die den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 entsprechen und vor Inkrafttreten dieses Gesetzes errichtet wurden, gelten als Stiftungen oder Fonds im Sinne dieses Gesetzes.Stiftungen oder Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit, die de... mehr lesen...


§ 43 NÖ LSF

(1)Absatz einsDieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 1977 in Kraft.(2)Absatz 2§§ 10 Abs. 1, 10 Abs. 2, 11a Abs. 3, 13 Abs. 5, 16 Abs. 4, 27 Abs. 1, 27 Abs. 2, 28a Abs. 3, 33 Abs. 3, 38 Abs. 3 und 41 Abs. 3 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 104/2025 treten am 1. Jänner 2026 in Kraft.Par... mehr lesen...


§ 38 NÖ LSF

(1)Absatz einsDie Stiftungs- und Fondsbehörde hat für alle Stiftungen und Fonds, die den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegen, je ein Register zu führen und auf Ansuchen Auskünfte über die im Register enthaltenen Angaben zu erteilen. In das Register kann jedermann Einsicht nehmen und Abschrif... mehr lesen...


§ 33 NÖ LSF

(1)Absatz einsDie Änderung der Fondssatzung kann durch Beschluß der Fondsorgane erfolgen, wenn die Voraussetzungen für die Satzungsänderung nach § 34 vorliegen. Dieser Beschluß bedarf der Genehmigung der Fondsbehörde.Die Änderung der Fondssatzung kann durch Beschluß der Fondsorgane erfolgen, wenn... mehr lesen...


§ 28a NÖ LSF

(1)Absatz einsWenn die Voraussetzungen für die Errichtung eines Fonds (§§ 22 bis 28) vorliegen, genehmigt die Fondsbehörde die Satzung.Wenn die Voraussetzungen für die Errichtung eines Fonds (Paragraphen 22 bis 28) vorliegen, genehmigt die Fondsbehörde die Satzung.(2)Absatz 2Mit dieser Genehmigun... mehr lesen...


§ 27 NÖ LSF

(1)Absatz einsDie Fondssatzung ist der Fondsbehörde entweder in dreifacher Ausfertigung oder in elektronischer Form vorzulegen. Bei elektronischer Einbringung entfällt eine allfällige Verpflichtung zur Vorlage der Unterlagen in mehrfacher Ausfertigung.(2)Absatz 2Die Fondssatzung hat zu enthalten:... mehr lesen...


§ 16 NÖ LSF

(1)Absatz einsDie Änderung der Stiftungssatzung kann durch Beschluß der Stiftungsorgane erfolgen, wobei der Stifterwille zu beachten ist. Dieser Beschluß bedarf der Genehmigung der Stiftungsbehörde.(2)Absatz 2Die Stiftungsbehörde hat den Stiftungsorganen die Änderung der Stiftungssatzung aufzutra... mehr lesen...


§ 13 NÖ LSF

(1)Absatz einsDie Stiftungen unterliegen nach Maßgabe dieses Gesetzes der Aufsicht der Stiftungsbehörde. Diese hat die Erhaltung des Stammvermögens der Stiftung, die Erfüllung des Stiftungszweckes sowie die ordnungsgemäße Verwaltung der Stiftung sicherzustellen.(2)Absatz 2Die Stiftungsorgane sind... mehr lesen...


§ 11a NÖ LSF

(1)Absatz einsWenn die Voraussetzungen für die Errichtung einer Stiftung (§§ 3 bis 11) vorliegen, genehmigt die Stiftungsbehörde die Satzung.Wenn die Voraussetzungen für die Errichtung einer Stiftung (Paragraphen 3 bis 11) vorliegen, genehmigt die Stiftungsbehörde die Satzung.(2)Absatz 2Mit diese... mehr lesen...


§ 10 NÖ LSF

(1)Absatz einsDie Stiftungssatzung ist der Stiftungsbehörde entweder in dreifacher Ausfertigung oder in elektronischer Form vorzulegen. Bei elektronischer Einbringung entfällt eine allfällige Verpflichtung zur Vorlage der Unterlagen in mehrfacher Ausfertigung.(2)Absatz 2Die Stiftungssatzung hat z... mehr lesen...


NÖ Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz (NÖ LSF) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 30.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 104/2025 § 0 gültig von 13.11.2020 bis 29.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 88/202... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.01.26

6 Paragrafen zu NÖ Bienenzuchtgesetz (NÖ BZG) aktualisiert


§ 14 NÖ BZG

(1)Absatz einsMit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Bienenzuchtgesetz, LGBl. 6320–0, das eine Wiederverlautbarung des Bienenzuchtgesetzes vom 10. Juli 1910, LGBl.Nr. 184, darstellt, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Bienenzuchtgesetz, Landesgesetzblatt 63... mehr lesen...


§ 13 NÖ BZG Bezirksverwaltungsbehörden, NÖ Landes-Landwirtschaftskammer

(1)Absatz einsZur Vollziehung dieses Gesetzes ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig.(2)Absatz 2Die im § 10 Abs. 7 geregelte Aufgabe der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer hat diese im übertragenen Wirkungsbereich zu besorgen. Sie unterliegt bei der Wahrnehm... mehr lesen...


§ 12 NÖ BZG Strafbestimmungen

(1)Absatz einsWenn die Tat nicht den Tatbestand einer strafbaren Handlung bildet, die in die Zuständigkeit der Gerichte fällt, begeht eine Verwaltungsübertretung, wer1.Ziffer einsbei der Aufstellung von Bienenständen nicht die vorgeschriebenen Mindestabstände einhält (§§ 2 und 7);bei der Aufstell... mehr lesen...


§ 8 NÖ BZG Wanderbienenstände, Aufstellung, Meldung

(1)Absatz einsDie Aufstellung eines Wanderbienenstandes ist dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin mindestens fünf Tage vor der Zuwanderung zu melden. Die Meldung hat schriftlich zu erfolgen. Sie hat insbesondere folgende Daten zu enthalten:1.Ziffer einsName und Anschrift des Wanderimkers ode... mehr lesen...


§ 6 NÖ BZG Voraussetzungen

Die Wanderung mit Bienenvölkern ist zulässig, wenn der Wanderimker oder die Wanderimkerin1.Ziffer einsdafür die Zustimmung des Grundeigentümers oder der Grundeigentümerin bzw. des oder der sonstigen Nutzungsberechtigten des Aufstellungsortes eingeholt hat und2.Ziffer 2zumindest für die Aufstellun... mehr lesen...


NÖ Bienenzuchtgesetz (NÖ BZG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 30.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 104/2025 § 0 gültig von 01.01.2015 bis 29.12.2025 mehr lesen...


Aktualisiert am 01.01.26

4 Paragrafen zu NÖ Gemeindewasserleitungsverbandsgesetz (NÖ GWLVG) aktualisiert


§ 18 NÖ GWLVG Inkrafttreten, Schlußbestimmungen

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1997 in Kraft.(2)Absatz 2Gleichzeitig tritt das Gesetz über den Wasserleitungsverband Unteres Pittental, LGBl. 1650, außer Kraft.Gleichzeitig tritt das Gesetz über den Wasserleitungsverband Unteres Pittental, Landesgesetzblatt 1650, außer Kraft.(3)Ab... mehr lesen...


§ 16 NÖ GWLVG Sinngemäß anzuwendendes Recht

Soweit durch dieses Gesetz nicht anderes bestimmt wird, gelten folgende Bestimmungen sinngemäß:1.Ziffer eins§ 12, § 15, § 16 und §§ 27 bis 29 des NÖ Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. 1600;Paragraph 12,, Paragraph 15,, Paragraph 16 und Paragraphen 27 bis 29 des NÖ Gemeindeverbandsgesetzes, Landesges... mehr lesen...


§ 6 NÖ GWLVG Verbandsvorstand

(1)Absatz einsDer Verbandsvorstand besteht aus dem Verbandsobmann als Vorsitzenden, dem Verbandsobmannstellvertreter und mindestens drei und höchstens sieben weiteren Mitgliedern. Für jedes weitere Mitglied muß ein Ersatzmitglied bestellt werden. Der Verbandsvorstand muß in der ersten Sitzung der... mehr lesen...


NÖ Gemeindewasserleitungsverbandsgesetz (NÖ GWLVG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 30.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 104/2025 § 0 gültig von 25.01.2022 bis 29.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 8/2022... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.01.26
Gesetze 21-30 von 38