§ 43 NÖ LSF

NÖ Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.12.2025 bis 31.12.9999
Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 1977 in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 1977 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§§ 10 Abs. 1, 10 Abs. 2, 11a Abs. 3, 13 Abs. 5, 16 Abs. 4, 27 Abs. 1, 27 Abs. 2, 28a Abs. 3, 33 Abs. 3, 38 Abs. 3 und 41 Abs. 3 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 104/2025 treten am 1. Jänner 2026 in Kraft.Paragraphen 10, Absatz eins,, 10 Absatz 2,, 11a Absatz 3,, 13 Absatz 5,, 16 Absatz 4,, 27 Absatz eins,, 27 Absatz 2,, 28a Absatz 3,, 33 Absatz 3,, 38 Absatz 3 und 41 Absatz 3, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 104 aus 2025, treten am 1. Jänner 2026 in Kraft.

Stand vor dem 29.12.2025

In Kraft vom 17.07.2018 bis 29.12.2025
Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 1977 in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 1977 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§§ 10 Abs. 1, 10 Abs. 2, 11a Abs. 3, 13 Abs. 5, 16 Abs. 4, 27 Abs. 1, 27 Abs. 2, 28a Abs. 3, 33 Abs. 3, 38 Abs. 3 und 41 Abs. 3 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 104/2025 treten am 1. Jänner 2026 in Kraft.Paragraphen 10, Absatz eins,, 10 Absatz 2,, 11a Absatz 3,, 13 Absatz 5,, 16 Absatz 4,, 27 Absatz eins,, 27 Absatz 2,, 28a Absatz 3,, 33 Absatz 3,, 38 Absatz 3 und 41 Absatz 3, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 104 aus 2025, treten am 1. Jänner 2026 in Kraft.

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