§ 1 NÖ CPG 1999 Geltungsbereich

NÖ Campingplatzgesetz 1999

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2026 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz regelt in Ergänzung des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000, und der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200, die Errichtung und Ausstattung von Campingplätzen im Land Niederösterreich.

(2) Durch dieses Gesetz werden

1.

die Zuständigkeit des Bundes (z. B. gewerbliche Betriebsanlagen) sowie

2.

die Vorschriften, wonach für Campingplätze zusätzliche Bewilligungen erforderlich sind (z. B. Gewerbe-, Wasser- und Naturschutzrecht),

nicht berührt.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz regelt in Ergänzung des NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der geltenden Fassung und der NÖ Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015 in der geltenden Fassung die Errichtung und Ausstattung von Campingplätzen im Land Niederösterreich.Dieses Gesetz regelt in Ergänzung des NÖ Raumordnungsgesetz 2014, Landesgesetzblatt Nr. 3 aus 2015, in der geltenden Fassung und der NÖ Bauordnung 2014, Landesgesetzblatt Nr. 1 aus 2015, in der geltenden Fassung die Errichtung und Ausstattung von Campingplätzen im Land Niederösterreich.
  2. (2)Absatz 2Durch dieses Gesetz werden
    1. 1.Ziffer einsdie Zuständigkeit des Bundes (z. B. gewerbliche Betriebsanlagen) sowie
    2. 2.Ziffer 2die Vorschriften, wonach für Campingplätze zusätzliche Bewilligungen erforderlich sind (z. B. Gewerbe-, Wasser- und Naturschutzrecht),
    nicht berührt.

Stand vor dem 31.12.2025

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2025
(1) Dieses Gesetz regelt in Ergänzung des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000, und der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200, die Errichtung und Ausstattung von Campingplätzen im Land Niederösterreich.

(2) Durch dieses Gesetz werden

1.

die Zuständigkeit des Bundes (z. B. gewerbliche Betriebsanlagen) sowie

2.

die Vorschriften, wonach für Campingplätze zusätzliche Bewilligungen erforderlich sind (z. B. Gewerbe-, Wasser- und Naturschutzrecht),

nicht berührt.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz regelt in Ergänzung des NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der geltenden Fassung und der NÖ Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015 in der geltenden Fassung die Errichtung und Ausstattung von Campingplätzen im Land Niederösterreich.Dieses Gesetz regelt in Ergänzung des NÖ Raumordnungsgesetz 2014, Landesgesetzblatt Nr. 3 aus 2015, in der geltenden Fassung und der NÖ Bauordnung 2014, Landesgesetzblatt Nr. 1 aus 2015, in der geltenden Fassung die Errichtung und Ausstattung von Campingplätzen im Land Niederösterreich.
  2. (2)Absatz 2Durch dieses Gesetz werden
    1. 1.Ziffer einsdie Zuständigkeit des Bundes (z. B. gewerbliche Betriebsanlagen) sowie
    2. 2.Ziffer 2die Vorschriften, wonach für Campingplätze zusätzliche Bewilligungen erforderlich sind (z. B. Gewerbe-, Wasser- und Naturschutzrecht),
    nicht berührt.

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