Gesetzesaktualisierungen

21 Gesetze aktualisiert am 13.06.2024

Gesetze 1-10 von 21

2 Paragrafen zu Angestelltengesetz (AngG) aktualisiert


Art. 10 AngG

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Juli 1921 in Wirksamkeit. Es findet auf die an diesem Tage bestehenden Dienstverhältnisse auch dann Anwendung, wenn die Kündigung nach Kundmachung des Gesetzes erfolgt ist.(2)Absatz 21. § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 20 Abs. 1 und Art. II dieses Bundesgesetzes i... mehr lesen...


Art. 1 § 7 AngG

(1)Absatz einsUnbeschadet des § 2i AVRAG dürfen die im § 1 bezeichneten Angestellten ohne Bewilligung des Dienstgebers weder ein selbständiges kaufmännisches Unternehmen betreiben noch im Geschäftszweig des Dienstgebers für eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte machen.Unbeschadet des Parag... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

13 Paragrafen zu Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) aktualisiert


§ 103 StVO 1960

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt, sofern sich aus Abs. 2 nichts anderes ergibt, am 1. Jänner 1961 in Kraft. Die §§ 4 Abs. 5b und 105 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 201/1996 treten mit 1. Juli 1996 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt, sofern sich aus Absatz 2, nichts ande... mehr lesen...


§ 100 StVO 1960

(1)Absatz einsIst eine Person einer Verwaltungsübertretung nach § 99 schuldig, derentwegen sie bereits einmal bestraft worden ist, so kann an Stelle der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe im Ausmaß der für die betreffende Tat angedrohten Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden; ist eine solche Person ... mehr lesen...


§ 97 StVO 1960

(1)Absatz einsDie Organe der Straßenaufsicht, insbesondere der Bundespolizei und im Falle des § 94c Abs. 1 auch der Gemeindewachkörper, haben die Verkehrspolizei (§ 94b Abs. 1 lit. a) zu handhaben und bei der Vollziehung dieses Bundesgesetzes durchDie Organe der Straßenaufsicht, insbesondere der ... mehr lesen...


§ 94d StVO 1960

Sofern der Akt der Vollziehung nur für das Gebiet der betreffenden Gemeinde wirksam werden und sich auf Straßen, die nach den Rechtsvorschriften weder als Autobahnen, Autostraßen, Bundesstraßen oder Landesstraßen gelten noch diesen Straßen gleichzuhalten sind, beziehen soll, sind folgende Angeleg... mehr lesen...


§ 94c StVO 1960

(1)Absatz einsDie Landesregierung kann durch Verordnung von der Bezirksverwaltungsbehörde zu besorgende Angelegenheiten (§ 94b), die nur das Gebiet einer Gemeinde betreffen, wenn und insoweit dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit gelegen ist, dieser Gemeinde übertragen. ... mehr lesen...


§ 53 StVO 1960

(1)Absatz einsDie Hinweiszeichen weisen auf verkehrswichtige Umstände hin. Hinweiszeichen sind die folgenden Zeichen:1a. „PARKEN“         Dieses Zeichen kennzeichnet einen Parkplatz oder einen Parkstreifen.2c.Ziffer 2 c„Kennzeichnung eines Schutzweges und einer Radfahrerüberfahrt“         Dieses ... mehr lesen...


§ 52 StVO 1960 c) Vorrangzeichen

23. „VORRANG GEBEN“         Dieses Zeichen zeigt an, dass gemäß § 19 Abs. 4 Vorrang zu geben ist. Es ist vor einer Kreuzung mit einer Vorrangstraße oder mit einer Straße mit starkem Verkehr anzubringen, sofern nicht das Vorschriftszeichen „Halt“ erforderlich ist.Dieses Zeichen zeigt an, dass gemä... mehr lesen...


§ 44b StVO 1960

(1)Absatz einsIm Falle der Unaufschiebbarkeit dürfen die Organe der Straßenaufsicht, des Straßenerhalters, der Feuerwehr, des Bundesheeres oder des Gebrechendienstes öffentlicher Versorgungs- oder Entsorgungsunternehmen (zB Gasgebrechendienste) nach Erfordernis eine besondere Verkehrsregelung dur... mehr lesen...


§ 43 StVO 1960

(1)Absatz einsDie Behörde hat für bestimmte Straßen oder Straßenstrecken oder für Straßen innerhalb eines bestimmten Gebietes durch Verordnunga)Litera awenn ein Elementarereignis bereits eingetreten oder nach den örtlich gewonnenen Erfahrungen oder nach sonst erheblichen Umständen mit hoher Wahrs... mehr lesen...


§ 38 StVO 1960

(1)Absatz einsGelbes nicht blinkendes Licht gilt unbeschadet der Vorschriften des § 53 Z 10a über das Einbiegen der Straßenbahn bei gelbem Licht als Zeichen für „Halt“. Bei diesem Zeichen haben die Lenker herannahender Fahrzeuge unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 7 anzuhalten:Gelbes nicht blin... mehr lesen...


§ 26a StVO 1960

(1)Absatz einsDie Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Entminungsdienstes, der Militärpolizei, der militärischen Nachrichtendienste, der Strafvollzugsverwaltung, des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und der Finanzverwaltung sind bei Fahrten, soweit dies für die ordnungsg... mehr lesen...


§ 24 StVO 1960

(1)Absatz einsDas Halten und das Parken ist verboten:a)Litera aim Bereich des Vorschriftszeichens „Halten und Parken verboten“ nach Maßgabe der Bestimmungen des § 52 Z 13b,im Bereich des Vorschriftszeichens „Halten und Parken verboten“ nach Maßgabe der Bestimmungen des Paragraph 52, Ziffer 13 b,,... mehr lesen...


§ 2 StVO 1960

(1)Absatz einsIm Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als1.Ziffer einsStraße: eine für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmte Landfläche samt den in ihrem Zuge befindlichen und diesem Verkehr dienenden baulichen Anlagen;1a.Ziffer eins aWohnstraße: eine für den Fußgänger- und beschränkten Fahrz... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

3 Paragrafen zu ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) aktualisiert


§ 131 ASchG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft, soweit im 9. Abschnitt nicht anderes bestimmt ist.(2)Absatz 2Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits vor dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt erlassen werden, sie treten aber frühestens mit diesem Zeitpunkt in K... mehr lesen...


§ 102 ASchG

(1)Absatz eins§§ 4 und 5 treten für Arbeitsstätten, in denen regelmäßig mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigt werden, mit 1. Juli 1995, im übrigen mit 1. Jänner 1997 in Kraft.Paragraphen 4 und 5 treten für Arbeitsstätten, in denen regelmäßig mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigt werden, mit 1. Ju... mehr lesen...


ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2024 § 0 gültig von 01.07.2022 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

10 Paragrafen zu Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG) aktualisiert


§ 27 FHStG Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDie vor dem 1. Mai 2002 gemäß § 13 anerkannten Fachhochschul-Studiengänge sind Fachhochschul-Diplomstudiengänge gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2002.Die vor dem 1. Mai 2002 gemäß Paragraph 13, anerkannten Fachhochschul-Studiengänge sind Fachhoch... mehr lesen...


§ 26 FHStG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt, soweit in Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist, mit 1. Oktober 1993 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt, soweit in Absatz 2, nichts anderes bestimmt ist, mit 1. Oktober 1993 in Kraft.(2)Absatz 2Die §§ 6, 7, 8, 9, 10 und 11 treten mit dem der Kundmachung folge... mehr lesen...


§ 20 FHStG Ungültigerklärung von Prüfungen und wissenschaftlichen Arbeiten

§ 20.Paragraph 20, Die Beurteilung einer Prüfung sowie einer wissenschaftlichen Arbeit ist für ungültig zu erklären, wenn diese Beurteilung, insbesondere durch schwerwiegendes wissenschaftliches oder künstlerisches Fehlverhalten im Sinne des § 2a Abs. 3 Z 2 bis 5 HS-QSG, erschlichen wurde. Die Pr... mehr lesen...


§ 13 FHStG Allgemeine Prüfungsmodalitäten

(1)Absatz einsDie Prüfungen haben zeitnah zu den Lehrveranstaltungen stattzufinden, in denen die prüfungsrelevanten Inhalte vermittelt werden.(2)Absatz 2Studierende haben das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn eine Behinderung nachgewiesen wird, die die Ablegung der Prüfung in der v... mehr lesen...


§ 12 FHStG Anerkennung

(1)Absatz einsBezüglich der Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen und Kompetenzen gilt das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung oder der modulbezogenen Anerkennung von Lernergebnissen. Auf Antrag der oder des Studierenden sind Prüfungen, andere Studienleistungen und ... mehr lesen...


§ 10 FHStG Kollegium, Studiengangsleitung

(1)Absatz einsZur Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebes ist an jeder Fachhochschule ein Kollegium einzurichten. Dieses hat mindestens zweimal jährlich zusammenzutreten.(2)Absatz 2Dem Kollegium gehören neben der Leiterin oder dem Leiter des Kollegiums und ihrer oder seiner ... mehr lesen...


§ 9 FHStG Hochschullehrgänge

(1)Absatz einsFachhochschulen sind berechtigt, in den Fachrichtungen der bei ihnen akkreditierten Fachhochschul-Studiengänge auch Hochschullehrgänge einzurichten. Diese sind in die hochschulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung einzubinden. Die Qualität der Lehre ist durch wissenschaftlich,... mehr lesen...


§ 8 FHStG Akkreditierungsvoraussetzungen

(1)Absatz einsEin Antrag auf Akkreditierung als Fachhochschule und eines Studienganges als Fachhochschul-Studiengang ist an die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria zu richten.(2)Absatz 2Zur Erlangung der Akkreditierung als Fachhochschule sowie für die Dauer der Akkreditierun... mehr lesen...


§ 2 FHStG Erhalter

(1)Absatz einsErhalter von Fachhochschulen können der Bund und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Juristische Personen des privaten Rechts können Erhalter von Fachhochschulen sein, soweit deren Unternehmensgegenstand überwiegend die Errichtung, Erhaltung und der Betrieb ein... mehr lesen...


Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2024 § 0 gültig von 01.10.2021 bis 30.06.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 177... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

2 Paragrafen zu Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) aktualisiert


§ 23 AÜG In-Kraft-Treten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1988 in Kraft.(2)Absatz 2§ 1 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 460/1993 tritt mit 1. Juli 1993 in Kraft.Paragraph eins, Absatz 4, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 460 aus 1993, tritt mit 1. Juli 1993 in Kr... mehr lesen...


§ 11 AÜG Vertragliche Vereinbarungen

(1)Absatz einsDer Überlasser darf eine Arbeitskraft an einen Dritten nur nach Abschluss einer ausdrücklichen Vereinbarung überlassen, die unabhängig von der einzelnen Überlassung insbesondere folgende Bedingungen zwingend festzulegen hat:1.Ziffer einsNamen, Sitz und Anschrift des Überlassers;2.Zi... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

40 Paragrafen zu Denkmalschutzgesetz (DMSG) aktualisiert


§ 41 DMSG Vollziehung

§ 41.Paragraph 41, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, in Fällen, die Archivalien betreffen, die Bundeskanzlerin bzw. der Bundeskanzler betraut. In Fällen des § 2a Abs. 6, § 3 Abs. 2 und des §... mehr lesen...


§ 42 DMSG Inkrafttreten

(1)Absatz einsIn der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 92/2013 treten in Kraft:In der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 92 aus 2013, treten in Kraft:1.Ziffer einsDas Inhaltsverzeichnis, § 2a Abs. 7, § 8 Abs. 1, § 12, § 13 Abs. 4 und 8, § 14, § 15 Abs. 1 und 5, § 16 ... mehr lesen...


§ 40 DMSG Zweckgebundene Gebarung

§ 40.Paragraph 40, Im Sinne des § 36 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013, BGBl. I Nr. 139/2009, in der jeweils geltenden Fassung, sind Im Sinne des Paragraph 36, des Bundeshaushaltsgesetzes 2013, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 139 aus 2009,, in der jeweils geltenden Fassung, sind1.Ziffer einsdie M... mehr lesen...


§ 38 DMSG Gebührenbefreiung

§ 38.Paragraph 38, Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlassten Schriften sind von der Stempelgebühr befreit. mehr lesen...


§ 39 DMSG Abgabenbefreiung, Kostentragung

(1)Absatz einsVerfahren auf Grund dieses Bundesgesetzes sind von Verwaltungsabgaben befreit. Kosten im Sinne der §§ 75 ff AVG sind stets von Amts wegen zu tragen, es sei denn, sie wurden von Schuldtragenden veranlasst und die Schuld durch ein strafrechtliches Erkenntnis festgestellt.Verfahren auf... mehr lesen...


§ 37 DMSG Strafbestimmungen

(1)Absatz einsWer entgegen § 4 Abs. 2 und Abs. 3 ein Einzeldenkmal oder ein als Einheit unter Denkmalschutz gestelltes Ensemble oder eine als Einheit unter Denkmalschutz gestellte Sammlung zerstört, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer gerichtlicher Strafe bedroht ... mehr lesen...


§ 36 DMSG Verfügung der Wiederherstellung und Rückholung

(Anm.: § 36.) (1) Auf Antrag des Bundesdenkmalamtes kann die Bezirksverwaltungsbehörde den Schuldtragenden auf deren Kosten auftragen, dassAnmerkung, Paragraph 36,) (1) Auf Antrag des Bundesdenkmalamtes kann die Bezirksverwaltungsbehörde den Schuldtragenden auf deren Kosten auftragen, dass1.Ziff... mehr lesen...


§ 35 DMSG Beschlagnahme bei Verdacht widerrechtlicher Ausfuhr

(1)Absatz einsDie Organe der Zollverwaltung sind in Ausübung ihres Dienstes befugt, Waren zu beschlagnahmen, wenn1.Ziffer einsder Verdacht besteht, dass es sich um Gegenstände handelt, die entgegen den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder der einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union (... mehr lesen...


§ 34 DMSG Übergang von Kulturgut in das Eigentum des Bundes

(1)Absatz einsWird ein Kulturgut aufgefunden, dessen Eigentümerin bzw. Eigentümer unbekannt ist, und welches allem Anschein nach Objekt einer strafbaren Handlung nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes war, so geht dieser Gegenstand mit der Auffindung in das Eigentum des Bundes über.(2)Absatz... mehr lesen...


§ 33 DMSG Denkmalfonds

(1)Absatz einsFür die zusätzliche Finanzierung der in § 32 aufgezählten Maßnahmen, insbesondere zur Rettung von unter Denkmalschutz stehenden beweglichen und unbeweglichen Objekten, die unmittelbar vom Verfall oder von der Verbringung ins Ausland bedroht sind, ist ein „Denkmalfonds“ als Verwaltun... mehr lesen...


§ 31 DMSG Sicherungsmaßnahmen

(1)Absatz einsBesteht die Gefahr, dass1.Ziffer einsDenkmale, die unter Schutz stehen, verändert oder zerstört werden,2.Ziffer 2Denkmale entgegen § 6 Abs. 1 veräußert oder belastet werden,Denkmale entgegen Paragraph 6, Absatz eins, veräußert oder belastet werden,3.Ziffer 3archäologische Fundstelle... mehr lesen...


§ 32 DMSG Förderungsmaßnahmen und Ersatzleistungen

(1)Absatz einsZu den Kosten, die bei der Sicherung, Erhaltung und Erforschung von Denkmalen (einschließlich ihrer für sie wichtigen Umgebung) entstehen oder die auf Grund einer Veränderung zur Erzielung eines denkmalgerechten Zustandes und einer denkmalgerechten Erhaltung verursacht werden, könne... mehr lesen...


§ 30 DMSG Auskunftspflicht, Besichtigungsrecht des Bundesdenkmalamtes

(1)Absatz einsSoweit dies zur Vollziehung der nach diesem Bundesgesetz anzuwendenden Rechtsvorschriften erforderlich ist, ist das Bundesdenkmalamt und die von diesem herangezogenen Sachverständigen und Organe befugt, Grundstücke, Gebäude und Anlagen zu betreten und außen und innen zu besichtigen,... mehr lesen...


§ 29 DMSG Rechtsmittel, aufschiebende Wirkung

(1)Absatz einsÜber Beschwerden gegen Bescheide des Bundesdenkmalamtes entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, über Beschwerden gegen Bescheide einer Bezirksverwaltungsbehörde das Verwaltungsgericht des Landes.(2)Absatz 2In Verfahren zur Unterschutzstellung eines Denkmals gilt als Gefahr im Verz... mehr lesen...


§ 28 DMSG Form der Anträge und Bescheide

(1)Absatz einsSämtliche Bescheide, die auf Grund dieses Bundesgesetzes ergehen, sind schriftlich zu erlassen.(2)Absatz 2Instandsetzungs- und Reparaturmaßnahmen, die das öffentliche Interesse an der Erhaltung von Bestand und Erscheinung nicht betreffen oder nicht bereits in einem Denkmalpflegeplan... mehr lesen...


§ 26 DMSG Partei- und Antragsrechte

(1)Absatz einsIn Verfahren über die Feststellung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung eines unbeweglichen Denkmals sind Parteien ausschließlich die Eigentümerinnen bzw. Eigentümer (gegebenenfalls die Bauberechtigten), die aus den öffentlichen Büchern ersichtlich sind, die Landeshauptfrau ... mehr lesen...


§ 27 DMSG Rechtsstellung außerbücherlicher Erwerberinnen und Erwerber unbeweglicher Denkmale

§ 27.Paragraph 27, Sind in den öffentlichen Büchern Personen eingetragen, die nicht oder nicht mehr existieren, treten an deren Stelle jene Personen, die durch besondere gesetzliche Bestimmungen außerbücherlich Eigentum erworben haben oder die ein Recht auf Eintragung haben. mehr lesen...


§ 25a DMSG Vorläufige Unterschutzstellung von Archivalien durch Verordnung

§ 25a.Paragraph 25 a, Abweichend von den Bestimmungen des § 2a ist das Österreichische Staatsarchiv (§ 24) ermächtigt, durch Verordnung auch bestimmte Archivalien vorläufig unter Denkmalschutz zu stellen, die für besondere im öffentlichen Interesse und auf Grund öffentlichen Auftrags durchgeführt... mehr lesen...


§ 25 DMSG Archivalien, Schriftgut (Begriffsbestimmungen)

(1)Absatz einsArchivalien sind1.Ziffer einsanaloges und digitales Schriftgut sowie2.Ziffer 2zu dokumentarischen Zwecken oder zur Information der Öffentlichkeit hergestelltes Bild-, Film-, Video- und Tonmaterial,das von geschichtlicher oder kultureller Bedeutung für die Erforschung und das Verstän... mehr lesen...


§ 24 DMSG Zuständige Behörde

§ 24.Paragraph 24, Dieses Bundesgesetz findet auch auf Archivalien Anwendung, wobei das Österreichische Staatsarchiv an die Stelle des Bundesdenkmalamtes tritt. mehr lesen...


§ 22 DMSG Bewilligung der vorübergehenden Ausfuhr und der Wiederausfuhr nach vorübergehender Einfuhr

(1)Absatz einsDie vorübergehende Ausfuhr eines Kulturgutes gemäß § 16 Abs. 2 ist zu bewilligen, wenn die im Antrag für eine vorübergehende Ausfuhr vorgebrachten Gründe das öffentliche Interesse an der Erhaltung im Inland überwiegen und seine tatsächliche und konservatorisch unversehrte Rückkehr a... mehr lesen...


§ 20 DMSG Ersatzkaufverfahren

(1)Absatz einsDas Bundesdenkmalamt hat ein Ersatzkaufverfahren einzuleiten, wenn:1.Ziffer einsdie Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung gemäß § 17 nicht vorliegen oderdie Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung gemäß Paragraph 17, nicht vorliegen oder2.Ziffer 2im Wesentl... mehr lesen...


§ 18 DMSG Bestätigung

(1)Absatz einsDie dauernde Ausfuhr eines Kulturguts gemäß § 16 Abs. 2 Z 2 und Z 3 setzt eine schriftliche Bestätigung des Bundesdenkmalamtes voraus, dass nicht zu vermuten ist, dass seine Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere, weil das KulturgutDie dauernde Ausfuhr eines Kulturg... mehr lesen...


§ 17 DMSG Bewilligung der dauernden Ausfuhr

(1)Absatz einsDie dauernde Ausfuhr eines Kulturguts gemäß § 16 Abs. 2 ist nur in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen zu bewilligen, wenn die im Antrag vorgebrachten Gründe das öffentliche Interesse an der Erhaltung im Inland überwiegen.Die dauernde Ausfuhr eines Kulturguts gemäß Paragraph ... mehr lesen...


§ 16 DMSG Umfang der geschützten Kulturgüter

(1)Absatz einsKulturgüter sind bewegliche Denkmale, einschließlich Bestandteile und Zubehör von unbeweglichen Denkmalen gemäß § 1 Abs. 5 sowie Archivalien gemäß § 25.Kulturgüter sind bewegliche Denkmale, einschließlich Bestandteile und Zubehör von unbeweglichen Denkmalen gemäß Paragraph eins, Abs... mehr lesen...


§ 15 DMSG Denkmalbeirat

(1)Absatz einsBeim Bundesdenkmalamt ist der Denkmalbeirat eingerichtet. Der Denkmalbeirat kann vom Bundesdenkmalamt mit allgemeinen Fragestellungen zu Denkmalschutz und Denkmalpflege oder konkreten Fragestellungen in einem anhängigen Verwaltungsverfahren befasst werden. Die Bundesministerin bzw. ... mehr lesen...


§ 14 DMSG

Paragraph 14, Besondere Leistungen auf dem Gebiete des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege können von der Bundesministerin bzw. vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport durch die Verleihung von Medaillen und Diplomen gewürdigt werden. Nähere Regelungen über die Auszei... mehr lesen...


§ 13 DMSG Maßnahmen gemäß der Haager Konvention

(Anm.: § 13.) (1) Denkmale, die gemäß Art. 1 der Haager Konvention für das kulturelle Erbe aller Völker von großer Bedeutung sind, sind in einer vom Bundesdenkmalamt im Einvernehmen mit der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Landesverteidigung zu erstellenden Liste zu verzeichnen (Kultu... mehr lesen...


§ 11 DMSG Dauernde Fundverwahrung

(1)Absatz einsWerden archäologische Grabungen bewilligt, ist gleichzeitig im Bescheid zu bestimmen, wie die zu erwartenden Funde dauernd verwahrt werden.(2)Absatz 2Erfüllt die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller gemäß § 10 Abs. 6 beigebrachte Regelung nicht die Voraussetzungen einer da... mehr lesen...


§ 10 DMSG Bewilligung von archäologischen Nachforschungen

(1)Absatz einsDie Nachforschung nach archäologischen Denkmalen an Ort und Stelle, sei es durch Veränderungen der Erdoberfläche bzw. des Grundes unter Wasser (Grabungen), sei es durch Verwendung von Metallsuchgeräten oder systematische Messungen oder andere archäologische Prospektionsmethoden, ist... mehr lesen...


§ 8 DMSG Archäologische Zufallsfunde

(1)Absatz einsWerden Gegenstände aufgefunden, die unter der Erd- oder Wasseroberfläche verborgen waren und von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung sind (archäologische Denkmale), so ist dies unverzüglich dem Bundesdenkmalamt zu melden.(2)Absatz 2Die Meldung kann e... mehr lesen...


§ 9 DMSG Maßnahmen zur Sicherung der Fundstelle und der archäologischen Funde

(1)Absatz einsDie Erhaltung der Fundstelle und der Fundgegenstände liegt ab der Auffindung bis zum Ablauf des fünften Werktages nach Einlangen der Fundmeldung im Bundesdenkmalamt im öffentlichen Interesse. Die Fundstelle ist daher unverändert zu belassen. Fundgegenstände, die an der Fundstelle ab... mehr lesen...


§ 5 DMSG Denkmalschutzaufhebungsverfahren

(1)Absatz einsDie Zerstörung oder Veränderung eines geschützten Denkmals ist vom Bundesdenkmalamt nur zu bewilligen, wenn die von der Antragstellerin oder dem Antragsteller vorgebrachten und nachgewiesenen Gründe das öffentliche Interesse an der unveränderten Erhaltung überwiegen.(2)Absatz 2Im An... mehr lesen...


§ 6 DMSG Einheit von Sammlungen

(1)Absatz einsDie Veräußerung oder Belastung von beweglichen Denkmalen, bei welchen zu vermuten ist, dass die Erhaltung im öffentlichen Interesse gelegen ist (§ 2), oder die als Teil einer Sammlung unter Schutz stehen (§ 1 Abs. 4), ist ohne Bewilligung des Bundesdenkmalamtes verboten.Die Veräußer... mehr lesen...


§ 4 DMSG Erhaltungspflicht, Verbot der Zerstörung und Veränderung von Denkmalen

(1)Absatz einsEigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, geschützte Denkmale so weit in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, soweit dies einem bestehenden Baukonsens entspricht und dies für die geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung erforderlich und der tatsäc... mehr lesen...


§ 2a DMSG Vorläufige Unterschutzstellung durch Verordnung

(Anm.: § 2a.) (1) Im Hinblick auf folgende Denkmale stellt das Bundesdenkmalamt durch Verordnung fest, dass das öffentliche Interesse an der Erhaltung zu vermuten ist:Anmerkung, Paragraph 2 a,) (1) Im Hinblick auf folgende Denkmale stellt das Bundesdenkmalamt durch Verordnung fest, dass das öffe... mehr lesen...


§ 3 DMSG Unterschutzstellung durch Bescheid

(Anm.: § 3.) (1) Das Bundesdenkmalamt stellt von Amts wegen oder, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung vermutet wird, auch auf Antrag durch Bescheid fest, dass die Erhaltung von Denkmalen im öffentlichen Interesse gelegen ist.Anmerkung, Paragraph 3,) (1) Das Bundesdenkmalamt stellt vo... mehr lesen...


§ 2 DMSG Vorläufige Unterschutzstellung kraft gesetzlicher Vermutung

(Anm.: § 2.) (1) Bei Denkmalen, die sich im alleinigen oder überwiegenden Eigentum des Bundes, eines Landes oder von anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Fonds sowie von gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften einschließlich ihrer Einrichtungen befinden od... mehr lesen...


§ 1 DMSG Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich

(1)Absatz einsDenkmale im Sinne dieses Bundesgesetzes sind von Menschen geschaffene unbewegliche und bewegliche Gegenstände (einschließlich Überreste und Spuren gestaltender menschlicher Bearbeitung sowie künstlich errichteter oder gestalteter Bodenformationen) von geschichtlicher, künstlerischer... mehr lesen...


Denkmalschutzgesetz (DMSG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 41/2024 § 0 gültig von 18.06.2013 bis 31.08.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

3 Paragrafen zu Umweltkontrollgesetz (UmweltKG) aktualisiert


§ 21 UmweltKG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Umweltkontrollgesetz, BGBl. Nr. 127/1985, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Umweltkontrollgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 127 aus 1985... mehr lesen...


§ 11 UmweltKG Finanzierung

(1)Absatz einsDie Finanzierung des Umweltbundesamtes erfolgt durcha)Litera aZuwendungen nach Maßgabe der im jährlichen Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke veranschlagten Haushaltsbeträge;b)Litera bfreiwillige Zuwendungen anderer Gebietskörperschaften oder gesetzlicher Interessenvertretungen;c)Lit... mehr lesen...


§ 6 UmweltKG Gesellschaftszweck und Aufgaben

(1)Absatz einsDas Umweltbundesamt ist die Umweltschutzfachstelle des Bundes. Als solche hat das Umweltbundesamta)Litera adie Umweltpolitik sowie die Vollziehung des Bundes, insbesondere im Bereich Umwelt, nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes durch fachliche Arbeiten und durch sonstige IT- und Labor... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

47 Paragrafen zu Emissionszertifikategesetz 2011 (EZG 2011) aktualisiert


Anl. 9 EZG 2011

Zu den §§ 22, 24b, 24c und 25aJährlicher Faktor ab 2021Jahr2021202220232024202520262027202820292030Faktor für Anlagen gemäß § 22 Abs. 3Faktor für Anlagen gemäß Paragraph 22, Absatz 3,0,85620,83420,81220,79020,7682     Faktor für Anlagen gemäß § 24b Abs. 6 und § 25a Abs. 5Faktor für Anlagen gemäß ... mehr lesen...


Anl. 7 EZG 2011

zu § 10Kriterien für die Prüfung der Emissionsmeldungen aus Luftverkehrstätigkeiten1.Ziffer einsDie in Anhang 6 festgelegten allgemeinen Grundsätze und Methoden sind auf die Prüfung von Berichten über Emissionen aus Flügen im Rahmen einer Luftverkehrstätigkeit sinngemäß anzuwenden. Zu diesem Zwec... mehr lesen...


Anl. 6 EZG 2011

zu § 10Kriterien für die Prüfung der Emissionen aus AnlagenAllgemeine Grundsätze:1.Ziffer einsDie Emissionen aus allen in Anhang 3 oder in einer Verordnung gemäß § 2 Abs. 2 aufgeführten Tätigkeiten unterliegen einer Prüfung.Die Emissionen aus allen in Anhang 3 oder in einer Verordnung gemäß Parag... mehr lesen...


Anl. 5 EZG 2011

zu §§ 8, 9, 30 und 31Grundsätze für die Überwachung und Berichterstattung von Emissionen und Tonnenkilometern aus Luftverkehrstätigkeiten1.Ziffer einsÜberwachung der Kohlenstoffdioxidemissionen:Die Überwachung der Emissionen gemäß § 8 hat durch Berechnung zu erfolgen. Die Berechnung der Emissione... mehr lesen...


Anl. 4 EZG 2011

zu §§ 7 und 9Grundsätze für die Überwachung und Berichterstattung von Emissionen aus Anlagen1.Ziffer einsÜberwachung der Kohlenstoffdioxidemissionen:Die Überwachung der Emissionen hat entweder durch Berechnung oder auf der Grundlage von Messungen zu erfolgen.a)Litera aDie Berechnung der Emissione... mehr lesen...


Anl. 3 EZG 2011

zu § 2 Abs. 1 Z 1Kategorien von Tätigkeiten in Anlagen, die in den Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes fallenFür die Berechnung der Gesamtbrennstoffwärmeleistung einer Anlage sind die Brennstoffwärmeleistungen aller technischen Einheiten zu addieren, die Bestandteil der Anlage sind und in denen... mehr lesen...


Anl. 2 EZG 2011

zu § 2 Abs. 1 Z 2Kategorien von Luftverkehrstätigkeiten, die in den Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes fallenTätigkeitenTreibhausgaseFlüge zwischen Flugplätzen in zwei verschiedenen in einem Durchführungsrechtsakt gemäß Art. 25a Abs. 3 aufgeführten Staaten, Flüge zwischen der Schweiz oder dem ... mehr lesen...


§ 56 EZG 2011 Bezugnahme auf Richtlinien

§ 56.Paragraph 56, Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG, ABl. Nr. L 275 vom 25.10.2003 S. 32, zuletzt geändert d... mehr lesen...


§ 54 EZG 2011 Verwendung von Straf- und Sanktionsgeldern

§ 54.Paragraph 54, Geldstrafen gemäß §§ 52 und 52a sowie Sanktionszahlungen gemäß §§ 53 und 53a fließen dem Bund zu. Geldstrafen gemäß Paragraphen 52 und 52a sowie Sanktionszahlungen gemäß Paragraphen 53 und 53a fließen dem Bund zu. mehr lesen...


§ 53 EZG 2011 Sanktionen

(1)Absatz einsInhaberinnen oder Inhaber einer gemäß § 4 genehmigten Anlage und Inhaberinnen oder Inhaber von Anlagen, in denen eine Tätigkeit gemäß Anhang 3 oder einer Verordnung gemäß den § 2 Abs. 2 ohne Genehmigung gemäß den §§ 4 oder 6 durchgeführt wird, und die nicht bis zum 30. September ein... mehr lesen...


§ 52 EZG 2011 Strafbestimmungen

(1)Absatz einsZu bestrafen ist1.Ziffer einsmit Geldstrafe bis 35 000 Euro, wer nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes eine Tätigkeit gemäß Anhang 3 oder einer Verordnung gemäß § 2 Abs. 2 ohne Genehmigung gemäß den §§ 4 oder 6 ausübt;mit Geldstrafe bis 35 000 Euro, wer nach dem Inkrafttreten... mehr lesen...


§ 50 EZG 2011 Kostentragung

(1)Absatz einsKosten, die der Behörde gemäß § 49 Abs. 1 oder der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in Verfahren gemäß §§ 2 Abs. 5, 4, 6, 8, 8a, 9 Abs. 4, 10 Abs. 4 bis 6, 10a, 24a, 24b, 25a, 27c und 30 erwachsen, sind ... mehr lesen...


§ 49a EZG 2011 Rechtsmittel

(1)Absatz einsÜber Beschwerden gegen Bescheide nach diesem Bundesgesetz, ausgenommen des 8. Abschnittes, entscheidet das Verwaltungsgericht.(2)Absatz 2Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie kann gegen Beschlüsse und Erk... mehr lesen...


§ 49 EZG 2011 Zuständige Behörde

(1)Absatz einsFür die Zuständigkeit zur Erteilung der Genehmigung gemäß §§ 4 und 6 gilt Folgendes:Für die Zuständigkeit zur Erteilung der Genehmigung gemäß Paragraphen 4 und 6 gilt Folgendes:1.Ziffer einsSoweit die für den Betrieb der betreffenden Anlage wesentlichste Genehmigung eine Genehmigung... mehr lesen...


§ 48 EZG 2011 Berichterstattung an die Europäische Kommission

§ 48.Paragraph 48, Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat der Europäischen Kommission jedes Jahr einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2003/87/EG vorzulegen. In diesem Bericht ist insbesondere auf die Rege... mehr lesen...


§ 47 EZG 2011 Zugang zu Informationen

(1)Absatz einsDie Zuteilung von Emissionszertifikaten, und die Emissionsdaten aus Emissionsmeldungen gemäß §§ 9 und 40 sind als Umweltinformationen nach Maßgabe der Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes, BGBl. Nr. 495/1993, in der jeweils geltenden Fassung, der Öffentlichkeit zugänglich zu ... mehr lesen...


§ 43 EZG 2011 Register

(1)Absatz einsDie Bundesministerin oder der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat sich des Unionsregisters gemäß der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2019/1122 oder einer Änderung dieser Verordnung im Einklang mit Art. 19 der Richtlinie 2003/87/... mehr lesen...


§ 42 EZG 2011 Gültigkeit der Emissionszertifikate

(1)Absatz einsAb dem 1. Jänner 2013 vergebene Emissionszertifikate sind für unbegrenzte Zeit gültig. Auf Emissionszertifikaten, die ab dem 1. Jänner 2021 vergeben werden, ist anzugeben, in welcher Handelsperiode von zehn Jahren, beginnend mit dem 1. Jänner 2021, sie vergeben wurden; sie sind für ... mehr lesen...


§ 39 EZG 2011 Versteigerung von Emissionszertifikaten und Verwendung der Erlöse

(1)Absatz einsEmissionszertifikate unter diesem Abschnitt werden ab 1. Jänner 2027 durch Versteigerung vergeben, wobei die Versteigerung über eine gemäß Kapitel VII der Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 oder einer Änderung dieser Verordnung im Einklang mit Art. 10 Abs. 4 der Richtlinie 2003/87/EG bes... mehr lesen...


§ 38 EZG 2011

(1)Absatz einsDie Handelsteilnehmerin oder der Handelsteilnehmer hat der zuständigen Behörde gemäß § 49 Abs. 2 alle geplanten wesentlichen Änderungen der Daten gemäß § 37 Abs. 5 zu melden. Diese Meldung ist unverzüglich vorzunehmen. Die Behörde hat diese Meldung zur Kenntnis zu nehmen und erforde... mehr lesen...


§ 37 EZG 2011 Genehmigung für Handelsteilnehmerinnen und Handelsteilnehmer zur Emission von Treibhausgasen

(1)Absatz einsHandelsteilnehmerinnen und Handelsteilnehmer dürfen ab dem 1. Jänner 2025 Brennstoffe nur dann in den steuerrechtlich freien Verkehr bringen, wenn sie über eine Genehmigung der zuständigen Behörde gemäß § 49 Abs. 2 zur Emission von Treibhausgasen verfügen.Handelsteilnehmerinnen und ... mehr lesen...


§ 36 EZG 2011 Anwendungsbereich

(1)Absatz einsDie Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Handelsteilnehmerinnen und Handelsteilnehmer, Emissionen, Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen, die Vergabe und Abgabe von Zertifikaten sowie die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung von Emissionen in Zusammenhang mit Tät... mehr lesen...


§ 32 EZG 2011 Abgabe der Emissionszertifikate für Anlagen

(1)Absatz einsDie Inhaberin oder der Inhaber einer gemäß § 4 genehmigten Anlage ist verpflichtet, für die Anlage bis spätestens 30. September jeden Jahres der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Anzahl von Emissionsz... mehr lesen...


§ 33 EZG 2011 Abgabe der Emissionszertifikate für Personen, die Luftfahrzeuge betreiben

(1)Absatz einsJede Person, die Luftfahrzeuge betreibt, ist verpflichtet, bis zum 30. September jeden Jahres der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Anzahl von Emissionszertifikaten abzugeben, die den nach § 10 geprüf... mehr lesen...


§ 30 EZG 2011 Zuteilung und Vergabe von Emissionszertifikaten an Personen, die Luftfahrzeuge betreiben

(1)Absatz einsDie Bundesministerin oder der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat bis zum 30. Juni jeden Jahres den Personen, die Luftfahrzeuge betreiben, im Verhältnis zu ihrem Anteil an den für das Kalenderjahr 2023 gemeldeten und geprüften E... mehr lesen...


§ 29 EZG 2011 Versteigerung von Emissionszertifikaten und Verwendung der Erlöse

§ 29.Paragraph 29, Die Anzahl an Emissionszertifikaten, die der Republik Österreich gemäß Art. 3d Abs. 3 der Richtlinie 2003/87/EG sowie unionsrechtlicher Durchführungsbestimmungen zugewiesen wird, ist von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, I... mehr lesen...


§ 27c EZG 2011 Fusion und Spaltung ab 2021

(1)Absatz einsInhaberinnen oder Inhaber einer gemäß § 4 genehmigten Anlage, die aus einer Fusion oder Spaltung entstanden ist, haben der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie unverzüglich, jedoch spätestens bis 31. Dezembe... mehr lesen...


§ 27b EZG 2011 Verzicht auf die übergangsweise kostenlose Zuteilung ab 2021

§ 27b.Paragraph 27 b, Jede Inhaberin oder jeder Inhaber einer gemäß § 4 genehmigten Anlage, der gemäß §§ 24b, 24c oder 25a eine übergangsweise kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten gewährt wurde, kann nach Maßgabe des Art. 24 der Verordnung (EU) Nr. 2019/331 oder einer Änderung dieser Ve... mehr lesen...


§ 27a EZG 2011 Stilllegungen ab 2021

(1)Absatz einsAb 1. Jänner 2021 gilt eine Anlage als stillgelegt, wenn1.Ziffer einssie die in Anhang 3 enthaltenen Schwellenwerte unterschreitet, oder2.Ziffer 2sie nicht mehr in Betrieb ist und der Betrieb aus technischen Gründen nicht wieder aufgenommen werden kann.Die Inhaberin oder der Inhaber... mehr lesen...


§ 25a EZG 2011 Neue Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer ab 2021

(1)Absatz einsNeue Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer, für die gemäß § 22 ein Anspruch auf übergangsweise kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten besteht, können mit Vorlage des Berichtes über die jährliche Aktivitätsrate des ersten vollständigen Kalenderjahres nach Aufnahme des Norm... mehr lesen...


§ 24c EZG 2011 Jährliche Zuteilung und Vergabe von Emissionszertifikaten ab 2021

(1)Absatz einsDie Bundesministerin oder der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat jährlich Zuteilungen für Anlagen, die gemäß § 24b oder § 25a Anspruch auf übergangsweise kostenlose Zuteilung haben, auf Grundlage des jeweils gültigen Zuteilungs... mehr lesen...


§ 24b EZG 2011 Verfahren für die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten ab 2021

(1)Absatz einsJede Inhaberin oder jeder Inhaber einer gemäß § 4 genehmigten Anlage, für die gemäß § 22 ein Anspruch auf übergangsweise kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten besteht, kann bei der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovat... mehr lesen...


§ 24a EZG 2011 Plan zur Überwachungsmethodik; Berichterstattung zur Aktivitätsrate ab 2021

(1)Absatz einsJede Inhaberin oder jeder Inhaber einer Anlage, für die erstmalig ein Antrag auf übergangsweise kostenlose Zuteilung gemäß §§ 24b und 25a gestellt wird, hat der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie einen Pla... mehr lesen...


§ 23 EZG 2011 Verordnung über die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten

§ 23.Paragraph 23, Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie kann im Einvernehmen mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft mit Verordnung nähere Vorschriften für die Erhebung von Daten und... mehr lesen...


§ 22 EZG 2011 Grundsätze für die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten

(1)Absatz einsAb dem Jahr 2013 erfolgt die übergangsweise Zuteilung von kostenlosen Emissionszertifikaten an gemäß § 4 genehmigte Anlagen nach Maßgabe der §§ 23 bis 27c.Ab dem Jahr 2013 erfolgt die übergangsweise Zuteilung von kostenlosen Emissionszertifikaten an gemäß Paragraph 4, genehmigte Anl... mehr lesen...


§ 21 EZG 2011 Versteigerungen von Emissionszertifikaten und Verwendung der Erlöse

(1)Absatz einsDie Anzahl an Emissionszertifikaten, die der Republik Österreich gemäß Art. 10 der Richtlinie 2003/87/EG sowie unionsrechtlicher Durchführungsbestimmungen zugewiesen wird, ist von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation un... mehr lesen...


§ 14 EZG 2011 Unabhängige Prüfeinrichtungen

§ 14.Paragraph 14, Unabhängige Prüfeinrichtungen für Emissionen aus Luftverkehrstätigkeiten und für die Prüfung von Emissionen von Anlagen sowie für Anträge und Berichte gemäß §§ 24a, 24b und 25a und Meldungen gemäß § 27c bedürfen einer Akkreditierung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über d... mehr lesen...


§ 10a EZG 2011 Festsetzung von Emissionen

(1)Absatz einsDie Bundesministerin oder der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat die Emissionen abweichend von einer Emissionsmeldung gemäß § 9 mit Bescheid festzusetzen, wennDie Bundesministerin oder der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt... mehr lesen...


§ 10 EZG 2011 Prüfung der Emissionsmeldungen

(1)Absatz einsJede Inhaberin oder jeder Inhaber einer gemäß § 4 genehmigten Anlage ist verpflichtet, gemeinsam mit der Emissionsmeldung gemäß § 9 ein Prüfgutachten einer unabhängigen Prüfeinrichtung gemäß § 14 über die erfolgte Prüfung der Emissionen vorzulegen. Bei der Prüfung sind die Vorschrif... mehr lesen...


§ 9 EZG 2011 Emissionsmeldungen

(1)Absatz einsJede Inhaberin oder jeder Inhaber einer gemäß § 4 genehmigten Anlage hat der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Emissionsmeldung für diese Anlage für jedes Kalenderjahr bis zum 31. März des Folgejahres... mehr lesen...


§ 8 EZG 2011 Überwachung von Emissionen aus Luftverkehrstätigkeiten

(1)Absatz einsJede Person, die Luftfahrzeuge betreibt, hat die Emissionen von Treibhausgasen, die aus den von ihr betriebenen Luftfahrzeugen ausgestoßen werden und ab dem 1. Jänner 2025 nicht CO2-bedingte Auswirkungen, gemäß den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, insbesondere des Anhangs 5, der ... mehr lesen...


§ 6 EZG 2011 Änderungen des Genehmigungsbescheids

(1)Absatz einsDie Inhaberin oder der Inhaber einer gemäß § 4 genehmigten Anlage hat der Behörde alle geplanten wesentlichen Änderungen der Art oder Funktionsweise der Anlage, insbesondere Änderungen der Kapazität, oder der Maßnahmen zur Überwachung der Emissionen der Anlage, einschließlich Änderu... mehr lesen...


§ 7 EZG 2011 Überwachung von Emissionen von Anlagen

§ 7.Paragraph 7, Jede Inhaberin oder jeder Inhaber einer Anlage, in die in Anhang 3 oder in einer Verordnung gemäß § 2 Abs. 2 genannte Tätigkeiten durchgeführt werden, hat die Emissionen von Treibhausgasen gemäß den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, insbesondere des Anhangs 4, den dazu ergangen... mehr lesen...


§ 4 EZG 2011 Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen

(1)Absatz einsAnlagen, in denen in Anhang 3 oder in einer Verordnung gemäß § 2 Abs. 2 genannte Tätigkeiten durchgeführt werden, dürfen nur betrieben werden, wenn von der zuständigen Behörde (§ 49 Abs. 1) eine Genehmigung nach den folgenden Bestimmungen erteilt wurde. Abweichend davon dürfen Anlag... mehr lesen...


§ 3 EZG 2011 Begriffsbestimmungen

§ 3.Paragraph 3, Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet der Ausdruck1.Ziffer eins„Emissionszertifikat“ das Zertifikat, das zur Emission von einer Tonne Kohlenstoffdioxidäquivalent in einer bestimmten Handelsperiode berechtigt;2.Ziffer 2„Emissionen“ die Freisetzunga)Litera avon Treibhausgasen in Zusa... mehr lesen...


§ 2 EZG 2011 Geltungsbereich

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz gilt1.Ziffer einsfür Anlagen, in denen in Anhang 3 oder in einer Verordnung gemäß Abs. 2 genannte Tätigkeiten durchgeführt werdenfür Anlagen, in denen in Anhang 3 oder in einer Verordnung gemäß Absatz 2, genannte Tätigkeiten durchgeführt werden2.Ziffer 2für Luftv... mehr lesen...


§ 1 EZG 2011 Ziel

§ 1.Paragraph eins, Ziel dieses Bundesgesetzes ist die Schaffung von Systemen für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten für Tätigkeiten gemäß den Anhängen 1, 2, 3, 10 oder 11, um auf kosteneffiziente und wirtschaftlich effiziente Weise Treibhausgasemissionen zu verringern und zur Verwi... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

6 Paragrafen zu Erstellung von Verbraucherpreisindizes (VO) aktualisiert


§ 15 VO Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDie §§ 1, 1a bis 6a, 7 Abs. 2 und 3, 9, 9a, 10, 11 Abs. 1, 11 Abs. 4, 12, 14, 15 und die Anlage II in der Fassung BGBl. II Nr. 240/2019 treten mit 1. Dezember 2019 in Kraft. § 7 in der Fassung BGBl. II Nr. 457/2015 tritt als § 7 Abs. 1 zeitgleich in Kraft. § 7 Abs. 1 und die Anlage ... mehr lesen...


§ 14 VO Verweisungen

§ 14.Paragraph 14, Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtvorschriften verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:1.Ziffer einsVerordnung (EU) 2016/792 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und den Häuserpreisindex sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des ... mehr lesen...


§ 12 VO Aufwand- und Kostenersatz

(1)Absatz einsDie Bundesanstalt hat den in § 7 Abs. 1 genannten Gemeinden die bei der Mitwirkung an den Erhebungen entstandenen Kosten jährlich pauschal unter Zugrundelegung der Gesamtpauschalentschädigung von 305 305 Euro und des jeweiligen Prozentanteils gemäß Anlage I abzufinden. Dieser Basisw... mehr lesen...


§ 7 VO Erhebungsregionen

(1)Absatz einsErhebungsregionen für Erhebungen bei örtlichen Einheiten sind die Bundeshauptstadt, die Landeshauptstädte und die Städte Amstetten, Dornbirn, Kapfenberg, Krems, Saalbach-Hinterglemm, Schladming, Steyr, Villach, Wels und Wiener Neustadt. Soweit sich für die jeweilige Erhebungsregion ... mehr lesen...


§ 1 VO Anordnung zur Erstellung von Verbraucherpreisindizes

(1)Absatz einsDie Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund der Verordnung (EU) 2016/792 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und den Häuserpreisindex sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 und der Verordnung ... mehr lesen...


Erstellung von Verbraucherpreisindizes (VO) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 23.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 84/2024 § 0 gültig von 17.08.2019 bis 22.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 2... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24

2 Paragrafen zu Elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel (ElUELzVO) aktualisiert


§ 1 ElUELzVO

(1)Absatz einsDie elektronische Übermittlung der Daten von–StrichaufzählungMitteilungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988,Mitteilungen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 16 c, EStG 1988,–StrichaufzählungMitteilungen gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988,Mitteilungen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, EStG 1988... mehr lesen...


Elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel (ElUELzVO) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 24.02.2024 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 65/2024 § 0 gültig von 02.03.2019 bis 23.02.2024 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 6... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24
Gesetze 1-10 von 21