Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Zuteilung von Emissionszertifikaten, Informationen über Projektmaßnahmen, an denen sich AnlageninhaberInhaberinnen und Inhaber von Anlagen, oder LuftfahrzeugbetreiberPersonen, die Luftfahrzeuge betreiben, mit Genehmigung der Bundesministerin oder des Bundesministers für Land-Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Forstwirtschaft, Umwelt und WasserwirtschaftTechnologie beteiligen, und die Meldungen der Anlageninhaber und der LuftfahrzeugbetreiberEmissionsmeldungen gemäß § 9 dieses Bundesgesetzes sind als Umweltinformationen im Sinnenach Maßgabe der Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes, BGBl. Nr. 495/1993, in der jeweils geltenden Fassung, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die Zuteilung von Emissionszertifikaten, Informationen über Projektmaßnahmen, an denen sich AnlageninhaberInhaberinnen und Inhaber von Anlagen, oder LuftfahrzeugbetreiberPersonen, die Luftfahrzeuge betreiben, mit Genehmigung der Bundesministerin oder des Bundesministers für Land-Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Forstwirtschaft, Umwelt und WasserwirtschaftTechnologie beteiligen, und die Meldungen der Anlageninhaber und der LuftfahrzeugbetreiberEmissionsmeldungen gemäß § 9 dieses Bundesgesetzes sind als Umweltinformationen im Sinnenach Maßgabe der Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes, BGBl. Nr. 495/1993, in der jeweils geltenden Fassung, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.