Elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel (ElUELzVO) Fundstelle

Elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.03.2019 bis 31.12.9999
Verordnung der Bundesministerin für Finanzen betreffend die elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel gemäß § 84 Abs. 1 EStG 1988, der Meldungen gemäß §§ 3 Abs. 2 und 109a EStG 1988 sowie 109b EStG 1988
StF: BGBl. II Nr. 345/2004

Änderung

BGBl. II Nr. 375/2011

BGBl. II Nr. 375/2011BGBl. II Nr. 60/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Zu §§ 3 Abs. 2, 84 Abs. 1 und 109a EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, wird verordnet:

Stand vor dem 01.03.2019

In Kraft vom 23.11.2011 bis 01.03.2019
Verordnung der Bundesministerin für Finanzen betreffend die elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel gemäß § 84 Abs. 1 EStG 1988, der Meldungen gemäß §§ 3 Abs. 2 und 109a EStG 1988 sowie 109b EStG 1988
StF: BGBl. II Nr. 345/2004

Änderung

BGBl. II Nr. 375/2011

BGBl. II Nr. 375/2011BGBl. II Nr. 60/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Zu §§ 3 Abs. 2, 84 Abs. 1 und 109a EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, wird verordnet:

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