Vereinbarunggemäß Art. 15a BV-G, mit der die Vereinbarung zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol über die Feststellung des Verlaufes der gemeinsamen Landesgrenze und die Instandhaltung der Grenzzeichen geändert wird Das Land Vorarlberg, vertreten durch den Landeshauptmann, und das Land Tirol,... mehr lesen...
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze zwischen den Ländern Tirol und Vorarlberg und die Instandhaltung der Grenzzeichen, LGBl. Nr. 7/1968, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 6/1987, – mit Ausnahme... mehr lesen...
Die Organe der Bundespolizei haben bei der Vollziehung des § 3 als Hilfsorgane der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde durcha)Vorbeugungsmaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen undb)Maßnahmen, die für die Einleitung und Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind,mitz... mehr lesen...
Wer ein Grenzzeichen oder ein sonstiges Zeichen, das auf den Grenzverlauf hinweist und von den Ländern Tirol und Vorarlberg angebracht wurde, unbefugt verändert, entfernt, beschädigt, zerstört oder sonst deren Zweckbestimmung beeinträchtigt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezi... mehr lesen...
Die Vollziehung dieses Gesetzes obliegt der Landesregierung, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist. mehr lesen...
Die Vereinbarung zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol vom 30. September 1967 über die Feststellung des Verlaufes der gemeinsamen Landesgrenze und die Instandhaltung der Grenzzeichen in der Fassung der Vereinbarungen vom 22./28. Mai 1986 und vom 2./5. Juni 2009 (Anlage) gilt, soweit sie sich ... mehr lesen...
Gesetz vom 30. September 2009 über die Feststellung des Verlaufes der gemeinsamen Landesgrenze zwischen den Ländern Tirol und Vorarlberg und die Instandhaltung der GrenzzeichenLGBl. Nr. 91/2009 Änderung STF: LGBl. Nr. 91/2009 - Landtagsmaterialien: 462/09LGBl. Nr. 32/2017 - Landtagsmateri... mehr lesen...
Tiroler Krankenanstaltenplan 2009 (T-KAP 2009) Fundstelle seit 10.12.2019 weggefallen. mehr lesen...
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung, mit der ein Raumordnungsprogramm für Golfplätze erlassen wird, LGBl. Nr. 75/2004, außer Kraft. mehr lesen...
(1) Die Organe der Gemeinden sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 verpflichtet, der Landesregierung möglichst früh Planungen und Maßnahmen in Bezug auf Golfplatzprojekte mitzuteilen sowie Auskünfte über die im Zusammenhang mit solchen Projekten wesentlichen Umstä... mehr lesen...
(1) Bei der Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung für Golfplätze ist besonders darauf zu achten, dass Golfplätze in einer naturverträglichen und der Landschaft angepassten Weise geplant und ausgeführt werden. Großflächige Geländeeingriffe sind zu vermeiden.(2) Für die Erhaltung eines l... mehr lesen...
Sonderflächen für Golfplätze nach § 50 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 dürfen nur nach Maßgabe der §§ 1, 2 und 3 und überdies nur unter Beachtung folgender Grundsätze gewidmet werden:a)Anlässlich der Widmung von Sonderflächen für Golfplätze ist jedenfalls die Lochanzahl des betreffenden Pla... mehr lesen...
(1) Golf-Übungsanlagen dürfen auf geschlossenen Arealen in räumlicher Nähe zu bestehenden Golfplätzen auf einer Fläche von höchstens 5 ha errichtet werden. Weiters dürfen sie in räumlicher Nähe zu Beherbergungsbetrieben der gehobenen Kategorie errichtet werden, wobei in diesem Fall ihre Gesamtflä... mehr lesen...
(1) Neue Golf-Kurzplätze dürfen in räumlicher Nähe zu bestehenden Golfplätzen errichtet werden, wobei aber deren Lochanzahl in die Gesamtlochanzahl des betreffenden Golfplatzes einzurechnen ist.(2) Der Richtwert für die Gesamtfläche eines neuen Golf-Kurzplatzes beträgt 15 ha. Dieser darf um höchs... mehr lesen...
(1) Bestehende Golfplätze dürfen auf höchstens 27 Loch erweitert werden.(2) 27-Loch-Golfplätze dürfen bei Erreichen der Auslastungsgrenze über mehr als zwei Jahre hindurch um bis zu neun Loch erweitert werden. Dabei darf ihre Fläche nur geringfügig vergrößert werden.(3) Für die Erweiterung besteh... mehr lesen...
(1) Neue Golfplätze als Teil der touristischen Infrastruktur dürfen nur im Gebiet der Planungsverbände Tannheimertal, Sonnenterrasse, Ötztal, Untere Schranne – Kaiserwinkl, Wörgl und Umgebung, Wilder Kaiser, Brixental – Wildschönau und Leukental errichtet werden.(2) Neue Golfplätze als Teil der z... mehr lesen...
(1) Golfplätze sind golfsportlich genutzte Flächen mit Abschlag (Tee), Spielbahn (Fairway), Rauh – Flächen (Rough), die spielbar und nicht spielbar sein können und dem Grün (Green). Mit umfasst sind Naturflächen, die im Rahmen der Golfplatzpflege extensiv gepflegt oder der natürlichen Entwicklung... mehr lesen...
Verordnung der Landesregierung vom 25. November 2008, mit der ein Raumordnungsprogramm für Golfplätze erlassen wird (Tiroler Golfplatzprogramm)LGBl. Nr. 1/2009 Änderung LGBl. Nr. 46/2016Präambel/Promulgationsklausel Aufgrund des § 7 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006, LGBl.... mehr lesen...
Tierzuchtgesetz 2008 - TTZG 2008, Tiroler (TTZG 2008) Fundstelle seit 30.04.2019 weggefallen. mehr lesen...
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Tiroler Fleischuntersuchungsgebührenverordnung, LGBl. Nr. 94/1994, außer Kraft. mehr lesen...
(1) Für die Entnahme und die Untersuchung der Proben nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2075/2005 mit spezifischen Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen, ABl. 2005 Nr. L 338, S. 60, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1109/2011, ABl. 2011 Nr. L 2... mehr lesen...
(1) Die Gebühren für die im § 1 des Tiroler Fleischuntersuchungsgebührengesetzes 2007 genannten Untersuchungen und Kontrollen der Aufsichtsorgane in Betrieben, die nicht mehr als 1.000 Großvieheinheiten Säugetiere oder 150.000 Stück Geflügel jährlich schlachten, und für Zerlegungsbetriebe, die jä... mehr lesen...
Verordnung der Landesregierung vom 18. Dezember 2007 über die Festsetzung der Fleischuntersuchungsgebühren (Tiroler Fleischuntersuchungsgebührenverordnung 2008)LGBl. Nr. 95/2007 Änderung LGBl. Nr. 144/2013Präambel/Promulgationsklausel Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Tiroler Fleischunters... mehr lesen...
1.Verleihung einer Berechtigung oder Erteilung einer Bewilligung auf Antrag der Partei 15,– Euro2.Sonstige Entscheidungen oder Amtshandlungen, die wesentlich im Privatinteresse der Partei liegen 15,– Euro3.Ausstellung von Bescheinigungen, Legitimationen, Zeugnissen und sonstigen Bestätigungen ... mehr lesen...
§ 3In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2001, LGBl. Nr. 50, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 79/2006, außer Kraft. mehr lesen...
§ 2Art der Einhebung der Landesverwaltungsabgaben (1) Landesverwaltungsabgaben sind durch Barzahlung oder durch Post- oder Banküberweisung zu entrichten.(2) Landesverwaltungsabgaben können weiters mit Bankomatkarte oder mit Kreditkarte entrichtet werden, sofern die Behörde über die dafür erforder... mehr lesen...
(1) Für das Ausmaß der nach dem Tiroler Verwaltungsabgabengesetz in den Angelegenheiten der Landesverwaltung zu entrichtenden Landesverwaltungsabgaben ist der angeschlossene, einen Bestandteil dieser Verordnung bildende Tarif (Anlage) maßgebend.(2) Eine im Allgemeinen Teil des Tarifes vorgesehene... mehr lesen...
Verordnung der Landesregierung vom 8. Mai 2007 über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Landesverwaltung und über die Art ihrer Einhebung bei den Landesbehörden (Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2007 – LVAV)LGBl. Nr. 30/2007 Änderung LGBl. Nr. 62/2007, 13/2008,... mehr lesen...
Vergabenachprüfungsgesetz 2006, Tiroler (T-VPG) Fundstelle seit 21.08.2018 weggefallen. mehr lesen...
Tiroler Vergabepublikations- und Vergabegebührenverordnung (T-VV) Fundstelle seit 22.10.2018 weggefallen. mehr lesen...
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt das EKZ-Raumordnungsprogramm, LGBl. Nr. 33/2002, soweit dieses nicht bereits durch § 110 Abs. 11 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2001 aufgehoben worden ist, außer Kraft.(2) Die Anlagen 1 bis 6 zu § 1... mehr lesen...
(1) Bei Sonderflächen für Einkaufszentren des Betriebstyps A ist, sofern das Anbieten von Lebensmitteln zulässig ist, das zulässige Höchstausmaß jenes Teiles der Kundenfläche, auf dem Lebensmittel angeboten werden dürfen, auf die Anzahl der Personen mit einem Wohnsitz in einem Einzugsbereich von ... mehr lesen...
(1) Bei der Neuwidmung von Grundflächen als Sonderflächen für Einkaufszentren, bei deren Erweiterung sowie bei der Änderung des zulässigen Betriebstyps und des zulässigen Höchstausmaßes der Kundenfläche sind unbeschadet der Ziele der örtlichen Raumordnung folgende weitere Grundsätze zu beachten:a... mehr lesen...
(1) Sonderflächen für Einkaufszentren des Betriebstyps A dürfen nur innerhalb der in Raumordnungsprogrammen nach § 8 Abs. 3 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 festgelegten Kernzonen von Gemeinden oder Teilen von Gemeinden gewidmet werden.(2) Sonderflächen für Einkaufszentren des Betriebstyps B... mehr lesen...
Verordnung der Landesregierung vom 20. Dezember 2005, mit der ein Raumordnungsprogramm für Einkaufszentren erlassen wird (Tiroler Einkaufszentrenprogramm 2005)LGBl. Nr. 119/2005 Änderung LGBl. Nr. 6/2013Präambel/Promulgationsklausel Aufgrund des § 8 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2... mehr lesen...
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Tiroler Landeshymne, LGBl. Nr. 23/1948, außer Kraft. mehr lesen...
(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, wera)die Landeshymne unter entstellender Veränderung ihres Wortlautes oder ihrer Melodie verwendet oderb)die Landeshymne unter Begleitumständen spielt oder singt, die nach allgemeinem Empfinden die ihr gebührende Achtung verletzen.(2) Verwaltungsübertretung... mehr lesen...
Die Landeshymne ist das Andreas-Hofer-Lied nach den Worten von Julius Mosen und der Weise von Leopold Knebelsberger (Anlage). mehr lesen...
Gesetz vom 17. November 2004 über die Tiroler LandeshymneStF: LGBl. Nr. 3/2005 Änderung STF: LGBl. Nr. 3/2005 - Landtagsmaterialien: 272/04LGBl. Nr. 32/2017 - Landtagsmaterialien: 625/16Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag hat beschlossen: mehr lesen...