§ 1 Vbg. SLB

Statut der Vorarlberger Landesbibliothek

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.01.2017 bis 31.12.9999

(1) Die Vorarlberger Landesbibliothek übernimmt als eine Infrastruktur- und Koordinationseinrichtung für das Bildungswesen des Landes Vorarlberg die Aufgaben eines öffentlichen Informations-, Dokumentations- und Kommunikationszentrums. Als Archivbibliothek ist die Vorarlberger Landesbibliothek Teil des kulturellen Gedächtnisses des Landes.

(2) Die Vorarlberger Landesbibliothek ist eine dem Amt der Vorarlberger Landesregierung nachgeordnete Dienststelle und hat ihren Sitz in Bregenz. Sie wird als wissenschaftliche Einrichtung des Landes in Form eines Betriebes gewerblicher Art geführt.

(3) Die Vorarlberger Landesbibliothek dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Im Falle einer allfälligen Auflösung der Landesbibliothek verpflichtet sich das Land Vorarlberg, das Liquidationsvermögen wiederum für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung zu stellenIhre Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet.

(4) Das Dienstsiegel der Vorarlberger Landesbibliothek hat das Landeswappen und die Bezeichnung "Vorarlberger Landesbibliothek" zu enthalten.

*) Fassung ABl.Nr. 3/2017

Stand vor dem 27.01.2017

In Kraft vom 01.10.2001 bis 27.01.2017

(1) Die Vorarlberger Landesbibliothek übernimmt als eine Infrastruktur- und Koordinationseinrichtung für das Bildungswesen des Landes Vorarlberg die Aufgaben eines öffentlichen Informations-, Dokumentations- und Kommunikationszentrums. Als Archivbibliothek ist die Vorarlberger Landesbibliothek Teil des kulturellen Gedächtnisses des Landes.

(2) Die Vorarlberger Landesbibliothek ist eine dem Amt der Vorarlberger Landesregierung nachgeordnete Dienststelle und hat ihren Sitz in Bregenz. Sie wird als wissenschaftliche Einrichtung des Landes in Form eines Betriebes gewerblicher Art geführt.

(3) Die Vorarlberger Landesbibliothek dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Im Falle einer allfälligen Auflösung der Landesbibliothek verpflichtet sich das Land Vorarlberg, das Liquidationsvermögen wiederum für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung zu stellenIhre Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet.

(4) Das Dienstsiegel der Vorarlberger Landesbibliothek hat das Landeswappen und die Bezeichnung "Vorarlberger Landesbibliothek" zu enthalten.

*) Fassung ABl.Nr. 3/2017

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