§ 11 Vbg. SLB

Statut der Vorarlberger Landesbibliothek

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.01.2017 bis 31.12.9999

Für die Nutzung der Dienstleistungen der Vorarlberger Landesbibliothek sind Entgelte zu entrichten. Die tarifmäßige Festsetzung der Höhe der Entgelte obliegt demDer Leiter der Vorarlberger Landesbibliothek. Sie wird durch Aushang hat eine Benutzungsordnung zu erlassen, in der insbesondere die Rahmenbedingungen der Benutzung und Bestimmungen für die Ordnung und die Sicherheit in der Vorarlberger Landesbibliothek veröffentlichtfestzulegen sind.

*) Fassung ABl.Nr. 3/2017

Stand vor dem 27.01.2017

In Kraft vom 01.10.2001 bis 27.01.2017

Für die Nutzung der Dienstleistungen der Vorarlberger Landesbibliothek sind Entgelte zu entrichten. Die tarifmäßige Festsetzung der Höhe der Entgelte obliegt demDer Leiter der Vorarlberger Landesbibliothek. Sie wird durch Aushang hat eine Benutzungsordnung zu erlassen, in der insbesondere die Rahmenbedingungen der Benutzung und Bestimmungen für die Ordnung und die Sicherheit in der Vorarlberger Landesbibliothek veröffentlichtfestzulegen sind.

*) Fassung ABl.Nr. 3/2017

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